Auf den 1. Februar 2007 ist die neue Autobahnvignette vorgeschrieben

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Automobilisten, die ab 1. Februar 2007 ohne oder mit ungültiger Vignette auf Autobahnen fahren, können von der Polizei (oder vom Zoll auf den Autobahnausfahrten in Chiasso-Brogeda und Basel-Weil) mit 100 Franken gebüsst werden und müssen zudem an Ort und Stelle die Autobahnvignette kaufen.

Auf der Klebeseite ist in diesem Jahr ein neues Sicherheitselement in Form eines endlosen Kreuzmusters angebracht. Das bedeutet, dass bei einer korrekt auf die Innenseite der Frontscheibe geklebten Vignette von aussen die Jahreszahl „07“ sowie das Kreuzmuster sichtbar sind.

Die Autobahnvignette 07, welche vom 1. Dezember 2006 bis zum 31. Januar 2008 gültig bleibt, kann an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern, Zollämtern, Garagen und Tankstellen zum Preis von 40 Franken bezogen werden.

Um gültig zu sein, muss die Vignette korrekt aufgeklebt sein. Die Verwendung von Hilfsmitteln wie Klebestreifen oder das lose Mitführen im Fahrzeugausweis usw. ist nicht gestattet und stellt eine Übertretung dar. Die Regel lautet: Vignette vom Trägerpapier abziehen und wie folgt direkt aufkleben:

  • Bei Motorwagen auf die Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel).
  • Bei Anhängern und Motorrädern auf einem vor Wind und Wetter geschützten, nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

Es ist empfehlenswert, verschmutzte Scheiben oder Karrosserieteile vorher mit einem Lappen zu reinigen.

Verfallene Vignetten sind zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.

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