Börsendelikte und Marktmissbrauch: Bundesrat erteilt EFD Auftrag zur Ernennung einer Expertenkommission

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Am 29. September 2006 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit, die Notwendigkeit einer umfassenden Überprüfung der aktuellen Regulierung im Bereich Börsendelikte und Marktmissbrauch inklusive der Zuständigkeiten zu deren Verfolgung abzuklären und ihm einen Vorschlag zu unterbreiten. Das EFD und das EJPD haben sich zusammen mit der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) mit allen bisher geleisteten Vorarbeiten zu dieser Frage befasst. Aufgrund ihrer Vorprüfung gelangten sie zur Feststellung, dass noch zahlreiche Fragen offen sind.

Der Bundesrat hat beschlossen, dem EFD das Mandat zur Ernennung einer Expertenkommission zu erteilen, welche die bestehende Regulierung im Bereich Börsendelikte und Marktmissbrauch analysieren und einen allfälligen materiell- und verfahrensrechtlichen Handlungsbedarf ermitteln soll.

Die Expertenkommission wird insbesondere die Frage der Kompetenzen für die Verfolgung der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs im weitesten Sinne sowie die Frage der systematischen Einordnung dieser Normen prüfen (Strafgesetzbuch, bestehendes oder neues Gesetz, Verordnung, Rundschreiben). Gestützt auf diese Arbeiten wird das EFD Ende 2008 dem Bundesrat konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

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