Bundesrat überweist dem Parlament das UNESCO-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt zur Ratifikation

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Das von der Generalkonferenz der UNESCO 2005 verabschiedete Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bildet das erste verbindliche Rechtsinstrument, das die kulturelle Vielfalt auf internationaler Ebene garantiert.

Das Übereinkommen bezweckt den Schutz und die Förderung der kulturellen Ausdrucksformen. Es anerkennt die Besonderheit der kulturellen Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen als Träger von Identitäten, Werten und Sinn. Es bestätigt auch das souveräne Recht der Staaten, Kulturpolitiken zu beschliessen und umzusetzen. Schliesslich erklärt es den Schutz und die Förderung der kulturellen Ausdrucksformen zu einem Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit.

Der Grundsatz der kulturellen Vielfalt ist für die Schweiz von wesentlicher Bedeutung. Als Teil unseres Staatsverständnisses ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Ratifikation des Übereinkommens wird es der Schweiz ermöglichen, den bewährten Grundsätzen ihrer Kulturpolitik auf internationaler Ebene Nachachtung zu verschaffen. Das Übereinkommen bestätigt auch die Bedeutung, welche die Schweiz der Kultur als Instrument der Entwicklungshilfe beimisst. Schliesslich wird durch das Übereinkommen unser föderalistisches System der Aufgabenteilung im Bereich der Kultur international anerkannt.

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