Der Bundesrat hält am Verteidigungsattachée-Dienst fest

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In seinem Bericht an die GPK-N kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Dienst der Verteidigungsattachées (VA) einen ausgewiesenen wichtigen Nutzen durch ein krisenresistentes und bündnisunabhängiges Netzwerk, Beiträge zur strategischen Lagebeurteilung, Management von Kooperation mit ausländischen Streitkräften (Einsatz und Ausbildungsvermittlung) und den Austausch von Einsatzerfahrungen erbringt. Ausserdem spielen die VA bei der Bewältigung von Krisen und Katastrophen eine wichtige Rolle und leisten einen Beitrag zu Sicherstellung von Kontinuität und Nachhaltigkeit von Direktbesuchen auf sicherheitspolitischer und militärischer Ebene sowie als sicherheitspolitische und militärische Berater der Missionschefs vor Ort. Nach Ansicht des Bundesrats können die Leistungen des VA-Dienstes nicht durch andere im Sicherheitsbereich tätigen Instanzen (Polizeiattachés, Migrationsfachleute etc.) ersetzt werden.

Weiter hält der Bundesrat fest, dass Führung, Unterstellung und Koordination mit den Leistungsbezügern klar geregelt sind und die geplanten und eingeleiteten Massnahmen im Bereich Personal (konsequente Nutzung des „return on investment“), Kriegsmaterialexporte etc. sich bewähren.

Das Dispositiv der VA ist zwingend auf die Kernkriterien auszurichten (Informationsbedürfnisse, Kooperationsbedürfnisse und Bewältigung von Krisen und Konflikten). Der Bundesrat teilt die Einschätzung der GPK-N, dass die Anzahl der Seitenakkreditierungen zu hoch ist und reduziert diese von 56 auf ca. 30. Um schon lange erkannte und bisher nicht abgedeckte Bedürfnisse im VA-Dispositiv zu befriedigen, müssen einzelne Posten auf Stellvertreter verzichten. Mit der gleichen Anzahl Personal werden weniger Staaten besser abgedeckt.

Im Bericht vom 23. Mai 2007 hatte die GPK-N empfohlen, „das heutige System der VA hinsichtlich Aufgaben, Organisation, Effizienz, Zweckmässigkeit und sicherheitspolitischem Nutzen der Schweiz auf internationaler Ebene zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten“. Nach einer Stellungnahme vom 29.September 2006 legt der Bundesrat mit diesem Bericht eine Analyse der durch die GPK-N angesprochenen Fragen und eine Darstellung der geplanten und eingeleiteten Massnahmen vor. Der Bericht ersetzt die Stellungnahme vom 29. September 2006.

Der Bundesrat dankt der GPK-N für die eingehende Analyse des VA-Dienstes und ist überzeugt, dass mit den getroffenen Massnahmen die Effizienz des Dienstes nachhaltig gesteigert werden kann und ersucht die Kommission, das Geschäft abzuschreiben.

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