Neues Haftungsgesetz für Kanton und Gemeinden

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Bei der Ausübung der Tätigkeit von Kanton und Gemeinden können auch Private geschädigt werden. Das Haftungsgesetz, welches am 13. September 2007 in die Vernehmlassung gegangen ist, beantwortet, wer unter welchen Voraussetzungen für den Schaden haftet.

Das geltende Haftungsgesetz (Verantwortlichkeitsgesetz) des Kantons Aargau aus dem Jahre 1939 macht die finanzielle Haftung von Kanton und Gemeinden vom Verschulden abhängig. Die Kantonsverfassung sieht demgegenüber eine verschuldensunabhängige Haftung des Gemeinwesens vor. Der Grosse Rat beauftragte daher den Regierungsrat mittels Motion, die Totalrevision des Verantwortlichkeitsgesetzes anhand zu nehmen.

Mit der Totalrevision des Verantwortlichkeitsgesetzes sollen folgende Hauptziele verwirklicht werden: Ein im Einklang mit der Kantonsverfassung stehendes Haftungsrecht von Kanton und Gemeinden; ein an die heutigen Anforderungen angepasstes, modernes Haftungsrecht sowie ein möglichst einheitliches Entschädigungssystem des kantonalen Haftungsrechts. Die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage dauert bis Ende November 2007.

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