Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

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Im Mai 2006 haben Schweizer Volk und Stände neue Verfassungsbestimmungen zur Bildung gutgeheissen. Danach sind der Bund und die Kantone gemeinsam für die Steuerung des Schweizer Hochschulbereichs verantwortlich. Dies bedingt die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen sowohl durch den Bund als auch durch die Kantone. Gemäss der neuen Bildungsverfassung sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen.

Das HFKG schafft bundesseitig eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Förderung der Universitäten und Fachhochschulen und für die Koordination im Schweizer Hochschulbereich. Es vereinfacht zudem die Strukturen der hochschulpolitischen Organe von Bund und Kantonen. In diesem Sinne definiert der Entwurf für das HFKG die Aufgaben und Kompetenzen von vier gemeinsamen Organen (vgl. Abbildung 1).

Die Schweizerische Hochschulkonferenz ist das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz. Ihr obliegt die Steuerung und Koordination des Gesamtsystems. Sie tagt als Plenarversammlung und als Hochschulrat und legt die für das Funktionieren des Hochschulsystems erforderlichen Rahmenbedingungen (Studienstrukturen, Qualitätssicherung, Grundsätze der Finanzierung sowie der nationalen strategischen Planung und Aufgabenteilung) fest. Der Bund hat in der Hochschulkonferenz eine starke Stellung: Sie wird vom zuständigen Mitglied des Bundesrates präsidiert und ihre Entscheide bedürfen in jedem Fall seiner Zustimmung.

Die Aufgabe der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz besteht primär in der Koordination auf der Ebene der Hochschulen. Dazu zählt unter anderem die Vorbereitung der nationalen strategischen Planung gemäss den von der Hochschulkonferenz vorgegebenen Eckwerten. Sie wirkt bei der Vorbereitung der Geschäfte der Hochschulkonferenz mit und setzt die sie betreffenden Beschlüsse um.

Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat hat die Rolle, die hochschulpolitischen Entwicklungen aus der Sicht der Wissenschaft kritisch zu begleiten und die Hochschulkonferenz sowie die Träger der Hochschulen zu beraten.
Der Schweizerische Akkreditierungsrat entscheidet als weisungsunabhängiges Organ periodisch über die Akkreditierung der Schweizer Hochschulen. Diese soll Bedingung für Bundesfinanzierung sein und dazu beitragen, dass die Universitäten und Fachhochschulen ein besonderes Augenmerk darauf richten, die Qualität ihrer Leistungen systematisch zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Vorbereitet werden die Entscheide des Akkreditierungsrates durch die schweizerische Akkreditierungsagentur.

Das HFKG: Basis für die Hochschullandschaft Schweiz
Die einheitliche Steuerung von Universitäten und Fachhochschulen bedingt die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen nicht nur durch den Bund, sondern auch durch die Kantone und auf gemeinsamer Ebene Bund – Kantone. Bund und Kantone werden eine Zusammenarbeitsvereinbarung abschliessen, mit der die im HFKG vorgesehenen gemeinsamen Organe geschaffen und die Umsetzung der gemeinsamen Ziele geregelt werden. Die Kantone ihrerseits werden untereinander ein Konkordat abschliessen, das sie ermächtigt, mit dem Bund die entsprechenden Vereinbarungen zu treffen.

Basierend auf diesem rechtlichen Gefüge (vgl. Abbildung 2) sollen die vom Bund und den Kantonen gemeinsam formulierten und im HFKG festgehaltenen hochschulpolitischen Ziele erreicht werden können:

  • Verbesserte Koordination der Hochschulträger: Das HFKG ist die gesetzliche Grundlage für die partnerschaftliche Koordination des gesamten Schweizer Hochschulbereichs durch Bund und Kantone. Es legt die Führungsrolle des Bundes, aber auch die notwendigen Rahmenbedingungen fest, damit die Hochschulen ihre Aufgaben autonom und eigenverantwortlich wahrnehmen können.
  • Hohe Qualität: Das HFKG ist die Grundlage für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im gesamten Schweizer Hochschulbereich.
  • Mehr Zusammenarbeit und Schwerpunktbildung: Das HFKG regelt die Massnahmen für eine nationale strategische Planung und klare Aufgabenteilung im Schweizer Hochschulbereich, insbesondere in kostenintensiven Bereichen.
  • Dank mehr Wettbewerb effizienterer Mitteleinsatz: Mit Blick auf den optimierten Einsatz der Finanzmittel verfolgt das HFKG eine einheitliche und transparente sowie stärker leistungs- und resultatorientierte Finanzierung der Schweizer Hochschulen durch den Bund.

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