Gerichtskommission will Entscheidgrundlagen

1 min read

Die Gerichtskommission hat heute eine erste Beurteilung ihres Handlungsbedarfs aufgrund des Berichts der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) „Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes“ vorgenommen. Die GPK-N hatte ihren Bericht der Gerichtskommission gestützt auf Artikel 40a Absatz 6 des Parlamentsgesetzes zur Information zugestellt.

Das Bundesstrafgericht und der Bundesrat haben eine Frist zur Stellungnahme zum Bericht der GPK-N bis zum 30. November 2007 erhalten. Erst nach dem Vorliegen dieser Stellungnahmen wird sich die Gerichtskommission materiell mit dem Bericht befassen. Die Zeit bis dahin will die Kommission zum Abklären zweier grundsätzlicher Fragen nutzen, die sich völlig unabhängig vom Bericht der GPK-N stellen: Die Kommission beschloss einstimmig, beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches die Amtspflichten der Bundesstrafrichter und -richterinnen darlegen soll. Aus Sicht der Kommission ist dies Voraussetzung für die Beurteilung, ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt oder nicht. Ebenfalls einstimmig beschloss die Kommission, unter Beizug eines externen Experten oder einer externen Expertin das Verfahren für einen Antrag auf Amtsenthebung oder auf Nichtwiederwahl generell-abstrakt abzuklären. Die Klärung dieser Verfahrensfragen erscheint der Kommission unabhängig von einem konkreten Fall besonders wichtig, weil sie nicht auf eine Praxis zurückgreifen kann. Die Kommission will die beiden Gutachten bis zu ihrer nächsten Sitzung vom 14. November 2007 erstellen lassen.

Herr Bundesrichter Alain Wurzburger tritt per Ende Dezember 2007 von seinem Amt zurück. Die Bundesversammlung wird seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin am 3. Oktober wählen. Bereits im August hatte die Gerichtskommission Kandidaten und Kandidatinnen angehört und den Fraktionen der Bundesversammlung anschliessend drei Personen zu Wahl empfohlen. Alle Fraktionen haben inzwischen zu den Empfehlungen der Kommission Stellung genommen. Die Gerichtskommission verabschiedete heute ihren definitiven Wahlvorschlag zuhanden der Bundesversammlung. Sie schlägt alle drei von ihr im August empfohlenen Personen unterschiedslos zur Wahl als Bundesrichterin oder als Bundesrichter vor. Es sind dies: Frau Florence Aubry Girardin (Grüne), Herr Pierre-André Berthoud (SVP) und Frau Laura Jacquemoud-Rossari (CVP) (alphabetische Reihenfolge). Es ist das erste Mal seit ihrem Bestehen, dass die Gerichtskommission der Bundesversammlung mehrere Wahlvorschläge für eine Richterstelle unterbreitet.

Ferner beantragt die Gerichtkommission der Bundesversammlung einstimmig, die Bestätigung der Wiederwahl von Herrn Kurt Grüter als Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu genehmigen. Die Bundesversammlung wird die Bestätigung von Herrn Grüters Wiederwahl ebenfalls am 3. Oktober vornehmen.

Die Gerichtskommission tagte am 27. September 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/ BL).

Quelle: Parlamentsdienst des Schweizerischen Parlaments

Write your comment

Previous Story

Rätia Energie erfreut über Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden

Next Story

Graubündner Kantonalbank schliesst Vergleich mit Parmalat

Latest News