CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken: Verordnung in der Vernehmlassung

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Zum Abschluss der Debatte über den Vollzug des CO2-Gesetzes im letzten Frühling hatten die Eidgenössischen Räte beschlossen, dass künftige Gaskombikraftwerke in den Jahren 2008 bis 2012 zwar nicht der CO2-Abgabe unterstellt werden, dafür aber ihre CO2-Emissionen zu 100 Prozent kompensieren müssen. Maximal 30 Prozent ihres Ausstosses sollten über Emissionsverminderungsprojekte im Ausland kompensiert werden können. Das UVEK hat diesen Beschluss in einem Verordnungsentwurf über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken konkretisiert.

Der vom Parlament verabschiedete dringliche Bundesbeschluss gab dem Bundesrat die Möglichkeit, den Auslandanteil der Kompensation auf 50 Prozent zu erhöhen, wenn sich Versorgungsengpässe abzeichneten. In der Verordnung ist indessen für den Zeitraum 2008 bis 2012 keine Erhöhung dieses Anteils vorgesehen. In der Tat zeigen die im Februar 2007 vom UVEK veröffentlichten Energieperspektiven auf, dass erst ab dem Winterhalbjahr 2018 mit einer permanenten Versorgungslücke der inländischen Stromproduktion zu rechnen ist. Allerdings können unter extremen Bedingungen bereits ab 2012 temporäre Versorgungsengpässe entstehen.

Ausserdem schreibt die Verordnung vor, dass die künftigen Gaskombikraftwerke ihre CO2-Emissionen der Jahre 2008 bis 2012 bis Ende 2012 vollständig kompensiert haben müssen. Die Modalitäten zur Anrechnung der im In- und Ausland durchgeführten Massnahmen sind in einem Kompensationsvertrag zu regeln, der mit den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und für Energie (BFE) abgeschlossen wird. Der Kanton, auf dessen Gebiet das Kraftwerk errichtet werden soll, muss vor der Erteilung einer Bau- oder Betriebsbewilligung sicherstellen, dass ein solcher Vertrag vorliegt.

Gesetzliche Grundlage für Gaskombikraftwerke ab 2009
Der dringliche Bundesbeschluss ist bis Ende 2008 befristet. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat deshalb den Bundesrat in einer Motion beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, in dem die Kompensation der CO2-Emissionen von künftigen Gaskombikraftwerken geregelt wird. Die Motion wurde von beiden Kammern des Parlaments angenommen. Die vom Nationalrat hinzugefügte zusätzliche Bedingung, wonach künftige Gaskombikraftwerke die entstehende Abwärme nutzen müssen, wurde heute vom Ständerat übernommen. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er dieser Aufforderung nachkommen will.

Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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