Anerkennung der GUB und GGA zwischen der EG und der Schweiz: Eröffnung der Verhandlungen

1 min read

Das Agrarabkommen von 1999 zwischen der Schweiz und der EG (Bilaterale l) enthält eine Erklärung, in der die EG und die Schweiz ihre Absicht festgehalten haben, die gegenseitige Anerkennung der Bestimmungen über die geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, die bereits für Weine und Spirituosen gilt, auf weitere Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel auszudehnen.

Das Ziel der Schweiz ist die Erweiterung des Schutzes ihrer Bezeichnungen auf den EG-Raum, indem sie gleichzeitig den Bezeichnungen der EG auf schweizerischem Gebiet denselben Schutz gewährt. Eine solche Lösung stellt für die Branchen der ursprungsgeschützten Erzeugnisse eine Chance dar und ist insbesondere für die Käse-AOC, die neben den Fleischspezialitäten im Zentrum dieses Abkommens stehen, ein gewichtiger Vorteil. Die zu verhandelnden Bestimmungen sollen grundsätzlich in einem zusätzlichen Anhang zum Agrarabkommen festgeschrieben werden.
2002 begannen die ersten Arbeiten im Rahmen einer vom Gemischten Agrarausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe. Diese hat festgestellt, dass die gemeinschaftliche und schweizerische Gesetzgebungen einen gleichwertigen Schutz gewähren und die problematischen Fälle wurden eingeordnet (Bezeichnungen, die von einer Partei geschützt sind, aber auch von einer anderen Partei verwendet werden). Die erste Verhandlungsrunde war der Besprechung verschiedener Grundsatzfragen gewidmet. Ausserdem wurde ein Arbeitsprogramm erstellt. Die Schweizer Delegation steht unter der Leitung des Bundesamts für Landwirtschaft mit Mitverantwortung des Integrationsbüros EDA/EVD.

Quelle: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Write your comment

Previous Story

Keine Hinweise auf Misshandlungen; Fünfter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen

Next Story

ABC-Truppen zeigen Dekontamination

Latest News