Eintragung von „Poire à Botzi“ als geschützte Ursprungsbezeichnung in das GUB/GGA-Register

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Es wurde keine Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des BLW vom 16. August 2007 erhoben. In seinem Entscheid wies das BLW sämtliche von den Einsprechern gegen die Eintragung von ,Poire à Botzi“ vorgebrachten Gründe ab. Entsprechend konnte ,Poire à Botzi“ als 16. landwirtschaftliches Erzeugnis oder verarbeitetes landwirtschaftliches Erzeugnis mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) in das schweizerische GUB/GGA-Register eingetragen werden.

,Poire à Botzi“ ist ein typisches und traditionelles Erzeugnis, das mit einem bestimmten Gebiet verbunden ist, nämlich mit dem Kanton Freiburg und einigen angrenzenden Gemeinden des Kantons Waadt. Es handelt sich dabei um eine kleine und rundliche Birne mit einem Durchmesser von 40 bis 55 mm, die aufgrund ihrer Eigenschaften vor allem gekocht Verwendung findet.

,Poire à Botzi“ (in Deutschfreiburg Büschelibirne genannt) ist eine lokale Spezialität, die fast ausschliesslich im September in Form von Obstkuchen, ,Vin cuit“ (Birnendicksaft) oder als Beilage zu Fleisch auf den Tisch kommt. Sie gehört zu den typischen Gerichten, die an der Chilbi (,Bénichon“) serviert werden.

Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft

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