Keine Hinweise auf Misshandlungen; Fünfter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen

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Während ihres zweiwöchigen Besuchs besichtigte die fünfköpfige Delegation verschiedene Hafteinrichtungen in den Kantonen Aargau, Bern, Genf, Solothurn, Wallis und Zürich. Sie inspizierte u.a. die Strafanstalten Lenzburg, Thorberg, Crêtelongue VS, Pöschwies und Champ-Dollon, das Erziehungsheim Pramont VS sowie mehrere Polizeigefängnisse. Wie die Delegation am Freitag in Bern Vertretern des Bundes und der besuchten Kantone mitteilte, hat sie bei ihrem Besuch keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt. Der Anti-Folter-Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besichtigten Einrichtungen und Orten angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein.

Wie Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) beim Abschluss des Besuches in Bern erklärte, nimmt der Bundesrat die Kritik, Bemerkungen und Empfehlungen des Anti-Folter-Ausschusses ernst.

Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das ,Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“, das von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Er hat die Schweiz seit 1991 bereits fünf Mal besucht.

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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