Verhandlungen Schweiz – EU über die Änderung des Güterverkehrsabkommens

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Absicht der Schweiz ist es, dass die Sicherheitsstandards (d.h. die Risikoanalysen und der Status des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“) gegenseitig als gleichwertig anerkannt und die Vorausanmeldefrist auf 0 reduziert werden.

Während es in der ersten Verhandlungsrunde im Wesentlichen darum ging, den Verhandlungsgegenstand zu umschreiben und die Eckwerte einer möglichen Lösung zu diskutieren, war Gegenstand der zweiten Runde, gemeinsam Lösungsansätze zu diskutieren und festzulegen. Dabei wurde die besonders enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU aufgezeigt. Dazu haben die Delegationen Zahlen über den bilateralen Warenhandel, den Transit- und Handelswarenverkehr in den einzelnen Verkehrsarten (Strasse, Schiene, Schiff- und Flugfracht) ausgetauscht und gemeinsam analysiert.

Die Änderung des EU-Zollkodexes ist eine Folge der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA. Sie bezweckt, dass die Zollkontrollen von Waren, die ins oder aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden, ein gleichwertiges Schutzniveau im Binnenmarkt gewährleisten. Die Kontrollen von Waren und Wirtschaftsbeteiligten sollen auf Normen und Risikokriterien beruhen, die mit den Handelspartnern der EU vereinbart wurden. Ziel ist, die Risiken für die Gemeinschaft und ihre Bürger sowie für die Handelspartner gering zu halten. Als wichtigste Änderung wird im Warenverkehr zwischen der EU und Drittstaaten künftig eine Vorausanmeldung verlangt, die je nach Verkehrsart mehrere Stunden beträgt (Strassenverkehr eine Stunde, Schienenverkehr zwei Stunden, Schiffsverkehr für Massen- und Stückgutverkehr mindestens vier Stunden).

Die nächste Verhandlungsrunde ist für Mitte Dezember 2007 vorgesehen.

Adresse für Rückfragen:
Walter Pavel, Oberzolldirektion, Infobeauftragter, Tel.: 031 322 65 13

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

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