Einbürgerungsverfahren: Ständeratskommission hält an der Möglichkeit von Urnenabstimmungen in den Gemeinden fest

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1. 03.454 s Pa.Iv. Bürgerrechtsgesetz. Änderung
Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt die SPK ihrem Rat, an der offenen Formulierung festzuhalten, wonach das kantonale Recht vorsehen kann, dass ein Einbürgerungsgesuch den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt wird (Art. 15a E-BüG). Dieser Wortlaut soll es den Kantonen erlauben, für Einbürgerungsentscheide durch die Gemeinden Urnenabstimmungen wieder einzuführen, die das Bundesgericht durch zwei Urteile im Juni 2003 untersagt hatte.

Ebenfalls will die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen daran festhalten, dass an Gemeindeversammlungen ablehnende Anträge auch mündlich begründet werden können (Art. 15b E-BüG). Der Nationalrat hatte beschlossen, dass Anträge auf Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen zwingend schriftlich begründet werden sollen.

Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat entgegen dem Beschluss des Nationalrates mit 12 zu 1 Stimmen, die Religionszugehörigkeit nicht auf die Liste der bekannt zu gebenden Personendaten aufzunehmen (Art. 15c Abs. 2 Bst. d E-BüG).

Die Vorlage des Ständerates versteht sich als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen“ der Schweizerischen Volkspartei, die vom Nationalrat in der Sommer- und vom Ständerat in der Herbstsession 2007 deutlich abgelehnt wurde.

2. 06.009 s Zwangsanwendungsgesetz
Der Katalog der Waffen bei Rückführungen von Personen mit widerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz soll nicht durch den sog. „Taser“ ergänzt werden. Entgegen dem Beschluss des Nationalrates beantragt die SPK dem Ständerat mit 6 zu 5 Stimmen, als erlaubte Waffen lediglich Schlag- und Abwehrstöcke, Reizstoffe und Schusswaffen, nicht aber „nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte“ (Elektroschockpistolen) vorzusehen. Über diese letzte verbleibende materielle Differenz im Zwangsanwendungsgesetz wird der Ständerat voraussichtlich in der Wintersession beschliessen.

3. 07.065 s Formelle Bereinigung des Bundesrechts
Mit jeweils 9 zu 0 Stimmen beantragt die Kommission einem Bundesgesetz (Entwurf A) und einem Bundesbeschluss (Entwurf B) zuzustimmen, durch die der Bundesrat das Bundesrecht bereinigen will. Durch die Vorlage sollen insgesamt 31 Erlasse der Bundesversammlung, die ihre Bedeutung verloren haben, ganz aufgehoben sowie 145 Gesetzesartikel in 55 Erlassen gestrichen werden.

Die Kommission tagte am 23. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Ständerätin Trix Heberlein (FDP, ZH) in Bern.

Auskünfte:
Trix Heberlein, Kommissionspräsidentin, Tel. 079 404 41 35
Stefan Wiedmer, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Tel. 031 322 88 74

Quelle: Staatspolitische Kommission des Ständerates

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