Käufer des Jelmoli Immobilien-Portfolios verweigert Vollzug

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Jelmoli hat am 31. Juli 2007 den Verkauf ihres Schweizer Immobilien-Portfolios an Igal Ahouvis Blenheim Properties Group, Delek Global Real Estate und Delek Belron International bekannt gegeben. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis beträgt CHF 3.4 Milliarden.

Wie am 20. September 2007 mitgeteilt, haben die Käufer eine Neuverhandlung des Kaufpreises verlangt, was im Aktienkaufvertrag nicht vorgesehen ist.

Jelmoli hat nach eingehenden Gesprächen mit den Käufern diese zur Erfüllung des Aktienkaufvertrags zu unveränderten Konditionen und zum Vollzug der Transaktion am 31. Oktober 2007 gemahnt und eine ausdrückliche Bestätigung der fortgesetzten Vollzugsbereitschaft der Käuferin verlangt. Die Käuferin hat die Frist zur Bestätigung der Vollzugsbereitschaft verstreichen lassen. Jelmoli muss daher davon ausgehen, dass die Käufer beabsichtigen, in Verletzung des Aktienkaufvertrags den Vollzug zu verweigern. Jelmoli wird deshalb im Interesse der Aktionäre alle zur Durchsetzung möglichen rechtlichen und anderen Massnahmen prüfen.

Gegen Ende November wird Jelmoli unverändert eine ausserordentliche Generalversammlung abhalten. In deren Rahmen wird über die geplante Neuausrichtung des Konzerns näher informiert werden. Die Einladung mit den vorgesehenen Traktanden und den Anträgen des Verwaltungsrats sowie von Aktionären wird voraussichtlich bis zum 9. November 2007 publiziert werden.

Verwaltungsratspräsident Walter Fust hat auf das Datum dieser ausserordentlichen Generalversammlung seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat der Jelmoli Holding AG erklärt: „Als Grossaktionär bin ich an einer erfolgreichen weiteren Entwicklung der Gesellschaft in hohem Masse interessiert. Ich mache nun nach elf Jahren als Präsident Platz für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft. Persönlich unterstütze ich die Neuausrichtung der Firma, hoffe natürlich auf eine möglichst erfolgreiche strategische Umsetzung“. Der ausserordentlichen Generalversammlung werden Vorschläge für neue Mitglieder des Verwaltungsrats zur Wahl unterbreitet. Der Verwaltungsrat geht weiter davon aus, dass aus dem Kreis der Inhaberaktionäre Vorschläge für die Wahl eines Vertreters dieser Aktienkategorie in den Verwaltungsrat gemacht werden.

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Quelle: Jelmoli Holding AG

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