SGK will keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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An ihrer letzten Sitzung in der laufenden Legislatur behandelte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Reihe eher kleinerer Geschäfte.

Sie gab der von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer am 6. Juni 2007 eingereichten Pa. Iv. Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes ( 07.436 n) einstimmig Folge. Die Initiative verlangt, dass rechtlich sichergestellt wird, dass niemand bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kurz vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters gegen seinen Willen zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden kann, so wie dies heute möglich ist.

Mit 13 zu 8 Stimmen gab sie der von Nationalrat Stéphane Rossini am 22. Juni 2007 eingereichten Pa. Iv. Invalidenversicherung. Anspruch auf medizinische Massnahmen für Geburtsgebrechen nach dem 20. Altersjahr ( 07.451 n) Folge. Heute ist für derartige Geburtsgebrechen ab dem 20. Altersjahr in der Regel die Krankenversicherung zuständig, was für die Betroffenen zu verschiedenen Problemen führen kann. Auch leben heute Menschen mit Geburtsgebrechen dank dem medizinischen Fortschritt länger.

Beiden Initiativen muss die Schwesterkommission noch zustimmen.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, der von der sozialdemokratischen Fraktion am 19. März 2007 eingereichten Pa. Iv. KVG. Schaffung eines nationalen Reservefonds ( 07.405 n) keine Folge zu geben.

Nachdem die Kommission der von Nationalrätin Anne-Catherine Menétrey-Savary am 24.3.2006 eingereichten Pa. Iv. Keine verschreibungspflichtigen Medikamente über den Versandhandel oder die Migros ( 06.410 n) bereits am 26. Januar 2007 Folge gab, die ständerätliche SGK am 5. Mai 2007 aber nicht zustimmte, hält die Kommission an ihrem Beschluss fest und beantragt ihrem Rat mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung der Initiative Folge zu geben.

Traktandiert waren ebenfalls vier parlamentarische Initiativen zur Betäubungsmittelproblematik. Die Kommission beschloss, diese Geschäfte auf einen Zeitpunkt nach der Volksabstimmung über die so genannte Hanfinitiative ( 06.106 n) zu verschieben.

Sie beantragt zudem, die Motion des Ständerates (Heberlein). Anreize zur längeren Partizipation am Erwerbsleben ( 06.3284 s) mit 14 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen anzunehmen.

Für die vom Kanton Genf am 3. Februar 2006 eingereichte Standesinitiative „Bundesgesetz über die Krankenversicherung“ ( 06.300 s ) beantragt sie mit 13 zu 10 Stimmen – wie bereits der Ständerat – keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass die medizinisch notwendigen Transportkosten sowie die Rettungskosten vollständig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden (heute wird nur ein Beitrag an diese Kosten geleistet).

Weiter nahm die Kommission vom Jahresbericht 2006 der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz Kenntnis (vgl. Art. 20 Abs. 2 KVG).

Schliesslich beschloss sie von der Petition Ernst Bonda, St. Gallen. Für eine Überprüfung von Art. 42 Abs. 3 KVG ( 07.2000 s) Kenntnis ohne weitere Folge zu nehmen.

Die Sitzung fand am 8./9. November 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre Triponez (FDP, BE). Für die Stiftung Gesundheitsförderung nahm Direktor Thomas Mattig teil.

Auskünfte:
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47

Quelle: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

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