Besserer Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden – WBK nimmt Folgearbeiten an die Hand

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Nach umfangreichen Vorarbeiten ihrer Subkommission verabschiedete die WBK-N am 20. April 2007 eine Vorlage zur parlamentarischen Initiative Kohler, welche einen besseren Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden fordert ( 05.453 ). Sie beauftragte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mit der Durchführung der Vernehmlassung, die bis Mitte September dauerte. Der Bericht des BVET, der die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und die Auswertung der 230 eingegangenen Stellungnahmen zusammenfasst, wurde der WBK-N heute präsentiert und kann von der Öffentlichkeit unter www.parlament.ch/D/Seiten/ed-wbk-05453.aspx eingesehen werden.

Die WBK-N sieht sich durch die Vernehmlassung in ihrer Stossrichtung bestätigt. Der Vorschlag, eine Gesetzesregelung zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden auf Bundesebene zu erlassen, fand bei den Vernehmlassungsteilnehmenden grosse Zustimmung. Die Kantone und weitere gewichtige Teilnehmer bestätigten auch den Vorschlag, die Regelungen zu den gefährlichen Hunden im Tierschutzgesetz zu verankern. Die weiteren Vorschläge der Vorlage sind teilweise umstritten oder werden abgelehnt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Frage möglicher Rasseverbote und die Einteilung der Hunde in drei Kategorien (gefährliche, potentiell gefährliche und wenig gefährliche Hunde). Auf Vorschlag der Subkommission, welche letztmals unter dem Vorsitz von Heiner Studer getagt hat, entschied die WBK-N heute, gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse und unter Einbezug der Verwaltung sowie in Zusammenarbeit mit Fachkreisen die Vorlage weiter zu bearbeiten. Die WBK-N will die Arbeiten ohne Aufschub an die Hand nehmen und wird die Subkommission bereits im Januar 2008 mit deren Ausführung beauftragen.

Die Kommission tagte heute unter dem Vorsitz von Kathy Riklin (CVP/ZH) in Bern und setzt morgen ihre Arbeiten in Rüschlikon ZH fort.

Quelle: Schweizer Parlament

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