NEAT-Aufsichtsdelegation der eidg. Räte (NAD) unterstützt Abklärungen des UVEK

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NAD begrüsst Initiative des Vorstehers UVEK

Der Vorsteher UVEK orientierte die NAD über die laufende Prüfung verschiedener Möglichkeiten, um den durch die Beschwerde gegen die Vergabe der Bahntechnik GBT drohenden Verzögerungen mit Kostenfolgen entgegen zu wirken. Er skizzierte der NAD einen Vorschlag, bei dem das Beschaffungsrecht in einem dringlichen Verfahren so geändert werden soll, dass in Beschwerdeverfahren nur noch über Schadenersatzansprüche entschieden werden müsste. Der Vergabeentscheid wäre endgültig und die aufschiebende Wirkung hinfällig. Hängige Beschwerden würden abgeschrieben und die Parteien entschädigt.

Die NAD begrüsst die Initiative des Vorstehers UVEK und unterstützt die Weiterverfolgung und vertiefte Abklärung verschiedener Möglichkeiten durch das Departement.

Sie hat zudem die Feststellungen der Subkommissionen „Gerichte“ der beiden GPK zur Kenntnis genommen. Diese haben am 26. November 2007 in einer Aussprache mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) festgestellt, dass das BVGer im Rahmen seiner Möglichkeiten die nötigen organisatorischen Vorkehrungen zum Entscheid der hängigen Beschwerde getroffen habe und in Kürze einen Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde fällen werde.

In ihrem Bericht über die Vergabe des Bauloses Erstfeld (BBl 2007 3635) vom März 2007 hatte die NAD Empfehlungen für eine aktive Projektaufsicht und eine Optimierung des Beschwerderechts (restriktivere Handhabung der Erteilung der aufschiebenden Wirkung) formuliert. Am 12. September 2007 hatte sie den GPK eine Prüfung der organisatorischen Vorkehrungen des BVGer im Fall der Beschwerde Bahntechnik GBT empfohlen.

NEAT-Standbericht 2007/I des BAV (Projektstand am 30. Juni 2007)

Die NAD hat den NEAT-Standbericht 2007/I des BAV zur Kenntnis genommen. Sie unterstützt die Projektverantwortlichen in ihrem Entschluss, die bestehenden Unsicherheiten und Unabwägbarkeiten (Vergabe Bahntechnik, Verschiebung der Losgrenze von Sedrun Richtung Faido und Vortrieb in geologisch schwierigem Gestein im Abschnitt Faido) entsprechend dem Projektfortschritt weiter zu reduzieren. Ferner hat sie zur Kenntnis genommen, dass das BAV die Terminprognose zusammen mit der ATG bis zum nächsten Standbericht im Frühjahr 2008 vertieft analysieren wird.

Anfangs 2007 hatte die NAD verlangt, dass die Kostenprognosen alle mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Risiken enthalten sollen. Das BAV ist mit dem aktuellen Standbericht diesen Vorgaben nachgekommen. In den neu ermittelten, höchstwahrscheinlich bis Projektende anfallenden Projektkosten sind der Hirzel- und der Zimmerberg-Basistunnel sowie die Streckenausbauten der Achse Gotthard nicht enthalten. Die Terminprognose ist weitgehend unverändert geblieben.

Gesamtschau FinöV: Stellungnahme zuhanden der vorberatenden Kommission

Die NAD hat sich eingehend mit den für die Oberaufsicht über die NEAT relevanten Aspekten der Botschaft zur Gesamtschau FinöV ( 07.082 ) befasst. Eine erste Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage hatte sie in ihrem Tätigkeitsbericht 2006 (BBl 2007 3473) vom 7. Mai 2007 veröffentlicht.

Die NAD begrüsst, dass der Bundesrat eine Entkoppelung der Finanzierung der NEAT und der künftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) vorschlägt. Damit ist gewährleistet, dass die Mittel aus dem FinöV-Fonds – wie von der NAD gefordert – prioritär für die NEAT verwendet werden können.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament – analog zum Lötschberg-Basistunnel (LBT) – zusätzliche Leistungen für die Inbetriebsetzung des GBT und des Ceneri-Basistunnels (CBT) sowie für die Bahnstromversorgung im Umfang von rund 441 Millionen Franken (Preisstand 1998) aus dem NEAT-Gesamtkredit zu finanzieren. Nach Ansicht der NAD sollte im Rahmen der Beratung der Botschaft Gesamtschau FinöV eine explizite rechtliche Grundlage für die Finanzierung dieser Leistungen in den Alpentransit-Beschluss aufgenommen werden. In der Abstimmungsvorlage von 1992 war die Stromversorgung Bestandteil der NEAT, im Rahmen der Redimensionierung der NEAT wurde sie 1998 gestrichen. Seither fehlt eine entsprechende Regelung.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass im Planungszeitraum für ZEB (bis 2030) auf den Hirzeltunnel und den Zimmerberg-Basistunnel (ZBT) verzichtet werden kann, ohne dass das Verkehrsangebot gefährdet wird. Er schlägt vor, die Entscheide über letztgenannte Vorhaben auf einen Realisierungszeitpunkt nach 2030 zu verschieben und die dafür vorgesehenen NEAT-Finanzmittel von rund 827 Millionen Franken (Preisstand 1998) für ZEB zu verwenden. Die NAD erachtet einen Verzicht auf den Hirzeltunnel im Rahmen der Projekts NEAT aufgrund der in der Botschaft aufgeführten Begründung als vertretbar. Bezüglich ZBT empfiehlt sie der vorberatenden Kommission, eingehend zu prüfen, ob die vom Bundesrat beantragte Verschiebung des Entscheids auf einen Realisierungszeitpunkt nach 2030 gerechtfertigt ist. Die NAD legt dabei grössten Wert darauf, dass ein optimaler Betrieb der NEAT nicht beeinträchtigt wird (Kapazität der Nord-Süd-Achse, Erreichung der vom Parlament im Alpentransit-Beschluss festgelegten Ziele etc.).

Lötschberg-Achse: Betriebsvorbereitungen

Am 16. Oktober 2007 entgleiste auf einer Weiche bei Frutigen die Lokomotive eines in Richtung Süden fahrenden Rola-Zuges. Personen kamen nicht zu Schaden, an der Lokomotive, der Fahrbahn und an der Weiche entstand Sachschaden. Das Ereignis wird zurzeit durch die Unfalluntersuchungsstelle des UVEK untersucht. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Als Ursache haben die Projektverantwortlichen einen Softwarefehler in der Streckenzentrale erkannt. Der Softwarefehler wurde inzwischen im Rahmen eines Upgrades behoben. Aufgrund der Fehlerursache trägt die Lieferantin der Sicherungsanlagen den Schaden, dem Bund sollen daraus keine Kosten erwachsen. Die SBB als Systemführerin Schweiz für ETCS bestätigte der NAD, dass alle anderen fahrzeug- und streckenseitigen Komponenten der Sicherungsanlagen und das ETCS im vorliegenden Fall fehlerfrei funktionierten. Die Fehlerursache lag nicht beim Zugssicherungssystem ETCS. Aufgrund des aktuellen Zustandes der Infrastruktur, der eingeleiteten Massnahmen und der von der BLS eingereichten Nachweise geht das BAV davon aus, dass die Sicherheit gewährleistet ist und per 9. Dezember 2007 der fahrplanmässige Vollbetrieb mit ETCS Level 2 freigegeben werden kann.

Vortriebsarbeiten im Abschnitt Faido Richtung Sedrun

Die Vortriebsarbeiten nördlich der Multifunktionsstelle Faido (Teilabschnitt Faido) erfolgen zurzeit in sehr anspruchvollem Gestein. Die ATG orientierte die NAD über den Stand der Ausbrucharbeiten und die zur Risikominimierung eingeleiteten Massnahmen. Seit 12. Oktober 2007 ist auch die zweite Tunnelbohrmaschine (TBM) in der Weströhre im Einsatz. Die mittleren Vortriebsleistungen betragen rund 5,5 Meter pro Arbeitstag (Rückstand rund 3 Monate auf Gesamtterminprogramm). Die geringen Leistungen sind vor allem auf den hohen geologiebedingten Sicherungsaufwand zurückzuführen. Eine spezielle Arbeitsgruppe mit externen Fachleuten begleitet die Vortriebsarbeiten und stellt sicher, dass die neusten Erfahrungen aus Forschung und Praxis direkt genutzt werden können. Die schwierige Zone sollte Anfang 2008 durchörtert sein. Die NAD verfolgt die Entwicklung aufmerksam weiter.

Weitere Losgrenzenverschiebung von Sedrun Richtung Faido

Die ATG orientierte die NAD über den Stand der Abklärungen zu einer weiteren Verschiebung der Losgrenzen von Sedrun Richtung Faido. Mit einer solchen Verschiebung könnten die Terminverzögerungen im Gesamtterminprogramm des GBT vermieden und zum Teil kompensiert werden. Aufgrund der schwierigen geologischen Prognosen bestehen allerdings Unsicherheiten. Für die NAD handelt es sich um einen Entscheid von grosser terminlicher und finanzieller Bedeutung. Sie empfiehlt dem BAV deshalb, dass der Entscheid der ATG in enger Ansprache mit dem BAV und dem UVEK getroffen wird. Sie erwartet, dass dabei sämtliche Fakten in die Abklärungen miteinbezogen sowie alle Vor- und Nachteile (Konsequenzen auf die Termine und Kosten, Kosten-Nutzen-Analyse) umfassend gewürdigt werden.

Die NAD tagte am 27./28. November 2007 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hansruedi Stadler (CVP/UR) in Bern. An der Sitzung nahmen zeitweise teil der Vorsteher und der stv. Generalsekretär des UVEK, Vertreter der Bundesbehörden (EFK, BAV und EFV), der Betreiber (SBB und BLS) sowie der Ersteller (ATG).

Quelle: Schweizer Parlament

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