Stimmrechtsalter 16 auf Bundesebene wagen

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Mit ihrer parlamentarischen Initiative vom 22. Juni 2007 verlangt Nationalrätin Evi Allemann die Festlegung des aktiven Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre ( 07.456 Pa.Iv. Allemann. Stimmrechtsalter 16). In der Begründung verwies die Initiantin unter anderem auf den Kanton Glarus, dessen Landsgemeinde im Frühling die Einführung des Stimmrechtsalters 16 beschlossen hat. Die Kommission ist der Ansicht, dass auch der Bund diesen Schritt wagen kann. Die gesellschaftliche Entwicklung hat zu einer früheren politischen Urteilsfähigkeit vieler Jugendlicher geführt. Die Jugendlichen erhalten so Gelegenheit, das im Staatskundeunterricht Erlernte praktisch anzuwenden.

Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass dem Bund hier keine Vorreiterrolle zukomme. Zuerst müsse die Entwicklung in den Kantonen abgewartet werden. Noch in diesem Jahr haben sich zwei Kantonsparlamente (GR und AG) gegen das Stimmrechtsalter 16 ausgesprochen.

07.407 Pa.Iv. Fraktion S. Finanzierung von politischen Kampagnen mit Prämien aus der sozialen Krankenversicherung

Die von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), wonach es Krankenversicherern und ihren Branchenverbänden untersagt werden sollte, mit Prämiengeldern politische Kampagnen zu finanzieren. Die SPK spricht sich mit 11 zu 10 Stimmen gegen diese Initiative aus. Nach Ansicht der Kommission ist das Problem nicht gesetzgeberisch zu lösen, sondern durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch das Bundesamt für Gesundheit. Der Einsatz von Prämiengeldern in Abstimmungskämpfen ist bereits gemäss geltendem Recht und geltender Bundesgerichtspraxis als unzulässig zu beurteilen, wie dies verschiedene Gutachten bestätigen.

Die Kommissionsminderheit hätte es jedoch als sinnvoller erachtet, wenn die rechtliche Ausgangslage im KVG explizit verankert würde.

06.407 Pa.Iv. Fehr Hans-Jürg. Abgeltung von unverzichtbaren Leistungen der politischen Parteien

Nationalrat Hans-Jürg Fehr (SP, SH) möchte, dass den auf nationaler Ebene tätigen Parteien gemeinnützige Leistungen wie zum Beispiel die interne Bildungsarbeit abgegolten würden. Die Kommission erachtet jedoch auch eine beschränkte staatliche Parteienfinanzierung als überflüssig, da die Parteien auf indirekte Unterstützungen wie zum Beispiel durch Verbände oder durch den Staat (z.B. Beiträge für Parlamentsfraktionen) zählen können. Sie beantragt mit 12 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass die direkte Demokratie nur dank den Leistungen der politischen Parteien funktionieren könne. Es sei immer weniger gewährleistet, dass die Parteien diese Leistungen auch erbringen könnten.

06.471 n Pa.Iv. Kunz. Genehmigung von Verordnungen durch das Parlament

Die Kommission erachtet es kaum als umsetzbar, wenn die Bundesversammlung die Verordnungen des Bundesrates zu genehmigen hätte, wie dies Nationalrat Josef Kunz (SVP, LU) verlangt. Die grosse Anzahl Verordnungen könnten von der Bundesversammlung kaum in einem sinnvollen Zeitraum bewältigt werden. Die Kommission spricht sich deshalb mit 13 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen gegen die parlamentarische Initiative aus. Die parlamentarischen Kommissionen sind heute bereits am Prozess der Verordnungsgebung beteiligt, indem sie das Recht haben, zu Verordnungsentwürfen des Bundesrates konsultiert zu werden. Sie können auch jederzeit eine Gesetzesänderung vorschlagen, welche eine Anpassung des untergeordneten Verordnungsrechts erzwingt.

06.3445 Mo. SR Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, den Bundesrat mit der Prüfung der Frage zu beauftragen, ob zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer ein Rahmengesetz des Bundes erarbeitet werden soll. In der Frühjahrssession 2007 hatte der Ständerat einer von Ständerat Schiesser (FDP, GL) eingereichten Motion zugestimmt, die den Bundesrat verpflichten wollte, ein solches Rahmengesetz zu erarbeiten. Die Kommission will die Motion lediglich als Prüfungsauftrag überweisen, nachdem der Bundesrat Ende August einen integrationspolitischen Aktionsplan mit über 40 Massnahmen und Ende Oktober eine neue Integrationsverordnung verabschiedet hat. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion auch in ihrer abgeschwächten Form als Prüfungsauftrag ab, weil sie der Meinung ist, dass der Aktionsplan und die neue Verordnung als integrationspolitische Instrumente ausreichen.

06.414 n Pa.Iv. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristausdehnung

Schliesslich hat die Kommission von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihrem Vorentwurf für eine Gesetzesänderung Kenntnis genommen, durch die die Frist für die Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts von fünf auf acht Jahre erstreckt werden soll. In Anbetracht der mehrheitlich befürwortenden Stellungnahmen, insbesondere auch von der Seite der Kantone, hat die Kommission die Vorlage mit 12 zu 7 Stimmen unverändert zuhanden ihres Rates verabschiedet. Der Kommissionsbericht samt Gesetzesentwurf kann ab Mittwoch, 5. Dezember 2007 im Internet (www.parlament.ch) eingesehen werden.

Quelle: Schweizer Parlament

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