Ethos beantragt Sonderprüfung bezüglich Wertberichtigungen von UBS

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Das Auskunftsbegehren von Ethos und die Sonderprüfung sollen allfällige Mängel in der Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle aufzeigen. Dieses Vorgehen hat zwei Ziele. Einerseits soll abgeklärt werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Andererseits dient das Verfahren auch zur Verbesserung der Risikobewirtschaftung und -kontrolle der Bank in der Zukunft. „Als langfristig denkender Aktionär müssen wir Gewähr dafür haben, dass die Ursachen für die massiven Abschreibungen in der notwendigen Tiefe erkannt wurden. Nur so wird es möglich sein, die entsprechenden Lehren zu ziehen und die daraus gewonnen Erkenntnisse auch konsequent umzusetzen“, sagt Dominique Biedermann, Geschäftsführer der Ethos Stiftung. „Als Instrument zur Durchsetzung unseres Anliegens steht uns als Aktionären in erster Linie das Mittel der Sonderprüfung zur Verfügung.“

Das Auskunftsbegehren von Ethos (gemäss Art. 697 OR) ist sowohl an den Verwaltungsrat von UBS als auch an die Revisionsstelle der Bank gerichtet. Diese werden die Fragen im Prinzip an der ausserordentlichen Generalversammlung beantworten. Die Fragen betreffen die folgenden Themen:

a) Themen der Fragen an den Verwaltungsrat

Unabhängigkeit zwischen Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle

Limiten für Transaktionen in besonderen Risikosituationen

Vorhandensein einer internen Sonderprüfung für 2006 oder 2007

Risikokontrolle bei der Reintegration von Dillon Reed Capital Management

Vergütungssystem der Mitarbeitenden der Risikokontrolle

Vergütungen 2006 der Führungsinstanzen

Gleichbehandlung der Aktionäre und Zeichnungsrecht für Wandelobligationen

b) Themen der Fragen an die Revisionsstelle

Umsetzung des Rundschreibens der Eidgenössischen Bankenkommission vom 27.9.2006

Allfällige Anpassung der Rechnungslegung 2006

Unabhängigkeit und Angemessenheit des Risikokontrollsystems seit 2006

Unter Vorbehalt der Antworten auf dieses Auskunftsbegehren wird Ethos an der Generalversammlung beantragen, eine Sonderprüfung durch einen unabhängigen Experten gemäss Art. 697a OR einzuleiten. Dieser soll die in den Fragen des Auskunftsbegehrens erwähnten Sachverhalte abklären.

An der vorgesehenen ausserordentlichen Generalversammlung des kommenden Februars gilt es also wichtige Entscheidungen zu fällen. Dafür fordert Ethos die Aktionärinnen und Aktionäre von UBS auf, an dieser ausserordentlichen Generalversammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen.

Die Ethos Stiftung wurde 1997 von zwei Genfer Pensionskassen gegründet und zählt heute 80 Mitglieder. Zweck der Stiftung ist es, bei den Anlagetätigkeiten die Berücksichtigung von Grundsätzen für nachhaltige Entwicklung und die Best-Practice-Regeln im Bereich der Corporate Governance zu fördern.

Die Stiftung ist Eigentümerin der Firma „Ethos Services“, die für die Anlage- und Be

ratungstätigkeit zuständig ist. Insbesondere bietet sie die Möglichkeit, Investitionen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien zu tätigen, die Stimmrechte von Aktionären aktiv auszuüben und den Dialog mit den Unternehmen zu pflegen. Die verschiedenen Fonds und Aufträge von Ethos entsprechen derzeit einem verwalteten Vermögen von CHF 2,5 Mrd.

Ethos berät namentlich folgende Anlagefonds:

Ethos Institutional Investment Fund (nur für institutionelle Anleger)

Pictet-Ethos (CH) Swiss Sustainable Equities, ein nach Schweizer Recht gegründeter Anlagefonds, der allen Anlegerkategorien offen steht.

Ferner ist Ethos Mitglied verschiedener internationaler Gruppen von institutionellen Anlegern, die sich aktiv am Dialog mit grossen Konzernen und Gruppierungen wie Carbon Disclosure Project (CDP), Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC), Pharma Shareowners Group (PSG) und Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) beteiligen.

Quelle: Ethos Stiftung

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