SGK-S: Grundsätzliche Zustimmung zum Schutz vor Passivrauchen

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat die Beratung der 1. Teilrevision des Heilmittelgesetzes (Spitalpräparate, 07.030 s) aufgenommen und einen Vertreter der Spitalapotheker angehört. Der Entwurf des Bundesrates sieht insbesondere eine Befreiung der Spitäler von der Zulassungspflicht beim Schweizerischen Heilmittelinstitut vor für Präparate, die sie zur Deckung ihrer spezifischen Bedürfnisse selber herstellen. Seit Einführung des Heilmittelgesetztes mit Übergangsfrist bis Ende 2008 stellt sich für die Spitäler das Problem, dass sie viele Spezialzubereitungen und Medikamente, die nicht in registrierter oder direkt abgebbarer Form vorliegen, ab 2009 nicht mehr legal bestellen oder beschaffen können. Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten und wird an ihrer Sitzung vom 18. Februar 2008 die Beratung voraussichtlich zu Ende führen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen bildete die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform, 07.055 s). Diese schlägt eine Stärkung der Aufsicht durch Kantonalisierung der direkten Aufsicht sowie eine Stärkung der Oberaufsicht durch Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission vor. Ausserdem sollen zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden, wie sie auf dem Hintergrund der Vorgänge rund um die Fusion von Swissfirst mit der Bank am Bellevue im Herbst 2005 allerseits gefordert wurden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch Teil 3 des Publica-Gesetzes (Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes. Totalrevision, 05.073 n) beraten, der die Offenlegungspflicht der mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen betrifft. Die Diskussion um eine Offenlegungspflicht analog den Regeln im Bankenwesen hatte sie erstmals am 8./9. Januar 2007 geführt, nachdem diese Frage aus der Beratung des Publica-Gesetzes herausgenommen und in einen Teil 3 verschoben worden war. Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten und wird an ihrer Sitzung vom 18. Februar 2008 Anhörungen durchzuführen.

Der Entwurf der SGK-N für ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ( 04.476 n) wurde am 4. Oktober 2007 vom Nationalrat mit 109 zu 52 Stimmen verabschiedet. Mit 92 zu 78 Stimmen hatte der Antrag der Kommissionsminderheit obsiegt, wonach Ausnahmebewilligungen zur Führung von Gastbetrieben und Nachtlokalen als Raucherbetriebe gewährt werden können, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist. Nach der Anhörung von Gastrosuisse, der Lungenliga Schweiz und Pro Aere beschloss die Kommission Eintreten auf die Vorlage und fällte in der Detailberatung einen ersten Entscheid: mit 5 zu 4 Stimmen beantragt sie, dass in Raucherräumen zeitweise gearbeitet werden darf (Art. 2 Abs. 2). Im Hinblick auf die nächste Sitzung sucht sie nach Lösungen, wonach niemand zum Arbeiten in einem solchen Raum gezwungen werden kann.

Die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ (06.106 n) wurde am 5. Dezember 2007 im Nationalrat nach mehrstündiger Debatte mit 106 zu 70 Stimmen abgelehnt. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich auch die Kommission des Ständerats für Ablehnung der Volksinitiative aus. Sie stimmt aber mit 7 zu 4 Stimmen einem indirekten Gegenvorschlag zu, der die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums für über 18 Jährige vorsieht. Die Berichterstattung über dieses Geschäft erfolgte an der Medienkonferenz vom 8. Januar 2008.

In der letzten Runde der Differenzbereinigung befindet sich das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung ( 05.025 s). Zur Diskussion standen im Wesentlichen folgende Differenzen: Aufhebung der Karenzfrist für den Bezug der Hilflosenentschädigung, volle Kostenübernahme durch die OKP und die Kantone bei Akut- und Übergangspflege während einer gewissen Zeit, Anpassung der Beiträge der OKP an die Kostenentwicklung der Pflege alle zwei Jahre sowie die Kostenneutralität im Zeitpunkt des Inkrafttretens. Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission, in allen Punkten an ihren Anträgen festzuhalten.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Medikamentenpreise, 04.062 s Teil 2) sieht vor, dass die Medikamentenpreise alle zwei Jahre durch das BAG überprüft werden und dass bei Indikationenerweiterungen eine Überprüfung des Preises erfolgt. Die Kommission stimmt den redaktionellen Verbesserungen des Nationalrats zu, lehnt es aber ab, eine Definition, was unter einem preisgünstigen Medikament zu verstehen sei, ins Gesetz aufzunehmen. Dagegen hält sie fest an ihrer Bestimmung, wonach der Bundesrat für eine preisgünstige Arzneimittelversorgung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu sorgen hat.

Schliesslich hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des EDI über die Mittelverwendung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Jahre 2006.

Die Kommission tagte am 7./8. Januar 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Urs Schaller (CVP, FR). Zur Revision des Heilmittelgesetzes wurde Enea Martinelli, Past-Präsident der der Gesellschaft Schweizerischer Amts- und Spitalapotheker, angehört. An der Anhörung zum Passivrauchgesetz nahmen teil: Dr. Florian Hew, Direktor Gastrosuisse, Hans Peyer, stv. Direktor Gastrosuisse, Bernhard Kuster, Gruppenleiter Wirtschaftspolitik, Otto Piller, Präsident Lungenliga Schweiz, Corinne Zosso, Geschäftsführerin, Jürg Hutter, Präsident des Stiftungsrats von Pro Aere, Dr. med. Karl Klingler, Pneumatologe.

Auskünfte:
Urs Schwaller, Kommissionspräsident Tel. 079 315 07 78
Ida Stauffer, Kommissionssekretärin Tel. 031 322 98 40

Quelle: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates

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