Aussenpolitische Kommission befürwortet Freihandelsabkommen mit Indien

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1. Konsultation zum Verhandlungsmandat im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat zusammen mit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates im Hinblick auf die Konsultationen durch den Bundesrat zu den Verhandlungen betreffend ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien Anhörungen durchgeführt. Zu Stellungnahmen wurden dabei folgende Experten und Organisationen eingeladen: Professor Thomas Cottier und Frau Dr. Krista Nadakavukaren Schefer des World Trade Instituts der Universität Bern sowie VertreterInnen von Alliancesud, Erklärung von Bern, Economiesuisse und der Swiss-Indian Chamber of Commerce.

Im Anschluss an diesen Anhörungen wurde die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates von Bundesrätin Doris Leuthard zum Verhandlungsmandat gemäss Art. 152 Abs. 3 Parlamentsgesetz konsultiert. Die Kommission hat sich mit der Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf dieses anvisierte Freihandelsabkommen einverstanden erklärt. Uneinig zeigte sie sich aber im Zusammenhang mit der Frage, ob im Speziellen Sozial- und Umweltklauseln in das Freihandelsabkommen aufzunehmen seien. Angesprochen wurden dabei die Problematiken hinsichtlich des Umwelt- sowie Arbeitsrecht und des Schutzes des Geistigen Eigentums sowie der Auswirkungen des Abkommens auf die nachhaltige Entwicklung. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag auf ein Kommissionspostulat mit 13 zu 9 Stimmen verworfen. Dieses Postulat wollte den Bundesrat beauftragen, begleitend zu den Verhandlungen mit Indien über ein umfassendes Freihandelsabkommen abzuklären, wie sich dieses auf die nachhaltige Entwicklung auswirkt.

2. Die Frage des Status des Kosovos. Internationaler Kontext und Position der Schweiz
Die APK-N hat sich vertieft mit der Problematik des Status des Kosovos auseinandergesetzt. Zuerst hat sie die Professoren Daniel Thürer und Albert Stahel zu den völkerrechtlichen bzw. sicherheitspolitischen Aspekten dieses Fragenkomplexes angehört. Danach hat sie sich durch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey über die Haltung der Schweiz bezüglich der sich abzeichnenden Unabhängigkeit Kosovos orientieren lassen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Risiken und Chancen, die sich mit dieser Entwicklung für die Balkanregion sowie für die Schweiz ergeben. Ein besonderes Augenmerk hat die Kommission auf die Voraussetzungen, namentlich in Bezug auf Minderheitenschutz und Rechtstaatlichkeit, für eine Anerkennung der Unabhängigkeit durch die Schweiz gelegt. Sollte zu gegebener Zeit ein Entscheid anstehen, verlangt die Kommission gestützt auf Art. 152 des Parlamentsgesetzes, vom Bundesrat konsultiert zu werden. Die Diskussion diente auch als Vorbereitung zur Beratung der Botschaft betreffend die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes im Kosovo.

Angesichts der besonderen Bedeutung der Entwicklungen in der Balkanregion für die Schweiz beabsichtigt die Kommission zudem, im Rahmen ihrer diesjährigen Informationsreise Sarajevo, Belgrad und Pristina zu besuchen.

3. Schweizer Beteiligung an der KFOR. Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes ( 07.100 n)
Die Kommission hat sich mit der Botschaft zur Verlängerung des Einsatzes der Swisscoy um drei Jahre bis 2011 beschäftigt, um der zuständigen Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-N) eine Stellungnahme aus aussenpolitischer Optik zu unterbreiten. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit liegt es im Interesse der Schweiz, sich weiterhin an der KFOR zu beteiligen, um damit einen Beitrag zu den internationalen Anstrengungen zur Stabilisierung der Lage im Kosovo zu leisten. Die völkerrechtlichen Voraussetzungen für dieses Engagement betrachtet sie als weiterhin erfüllt, namentlich auch im Fall einer Unabhängigkeit Kosovos. Die Minderheit der Kommission steht der Swisscoy aus unterschiedlichen Gründen ablehnend gegenüber. Aus Sicht einiger Kommissionsmitglieder verstösst die Schweizer Beteiligung an der KFOR gegen die Neutralität. Andere Kommissionsmitglieder sind der Meinung, dass sich die Schweiz auf die zivile Friedensförderung konzentrieren sollte.

Ausgehend von diesen unterschiedlichen Positionen hat die Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf Nichteintreten und mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat abgelehnt. Weitere Anträge, die sowohl den Umfang des Swisscoy-Kontingentes als auch die Dauer der Mission einschränken wollten, hat die Kommission ebenfalls abgelehnt und sich somit an die Linie des Bundesrates gehalten. Mit 21 zu 1 Stimmen wurde beschlossen, der SiK-N zu beantragen, vom Bundesrat Auskunft über die im Kosovo seit Beginn des KFOR-Einsatzes erzielten Fortschritte zu verlangen.

Die Kommission hat am 14. und 15. Januar 2008 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Auskünfte:
Nationalrat Geri Müller, Kommissionspräsident, Tel: 076 347 77 26
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15 (Punkte 2 und 3)
Florent Tripet, stv. Kommissionssekretär, Tel. 031 324 75 49 (Punkt 1)

Quelle: Aussenpolitische Kommission des Nationalrates

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