WAK-S grundsätzlich für Reduktion des Gewinnsteuersatzes

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1) Mo 07.3309 . Nationalrat (Fraktion RL). Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit zusätzlicher Unternehmenssteuerreform
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) behandelte die vom Nationalrat angenommene Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion, die den Bundesrat beauftragt, „mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen und einer Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten den Standort Schweiz gezielt zu stärken.“

Für die WAK-S ist klar, dass eine wettbewerbsfähige Besteuerung für die schweizerische Standortattraktivität bedeutsam ist. Sie unterstützt deshalb grundsätzlich eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen.

Die Kommission sprach sich jedoch mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, den Auftrag der „Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten“ aus der Motion zu streichen. Die Kommissionsmehrheit will sich zur Zeit auf die Senkung der Gewinnsteuern konzentrieren. Ausserdem müsste bei einer Differenzierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten abgeklärt werden, inwiefern dies mit dem verfassungsmässigen Gebot der Rechtsgleichheit sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu vereinbaren wäre.

2) Mo 07.3269 . Nationalrat (Fraktion V). Reduktion des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen bei der direkten Bundessteuer
Die vom Nationalrat gegen die Empfehlung des Bundesrates mit 98 zu 88 Stimmen angenommene Motion der SVP-Fraktion beauftragt den Bundesrat, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 8,5 auf 5 Prozent zu senken.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion abzulehnen.

Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass ihr zu wenig Informationen vorliegen, um beurteilen zu können, ob und in welchem Masse diese massive Reduktion der Gewinnsteuer für juristische Personen der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zugute käme. Bei der Diskussion zeigte sich auch, dass für die Bestimmung der Begünstigtengruppen dieser Steuererleichterung (Unternehmenstypen, Branchen usw.) zu wenig Informationen vorliegen. Ein weiterer Aspekt, der die Kommission zur Ablehnung der Motion bewog, sind die Steuerausfälle, welche diese Reduktion mit sich brächte. Die vom Bundesrat mit 3,7 Milliarden Franken bezifferten Mindereinnahmen müssten nämlich entweder ausgabenseitig oder aber einnahmenseitig mit der Erhöhung einer andern Steuer, am ehesten der MWSt, kompensiert werden. Die Mehrheit der Kommission zog es deshalb vor, die Motion abzulehnen.

Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass eine Steuererleichterung unweigerlich einen Investitionsanstieg zur Folge hätte und die Annahme der Motion die Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz verbessern würde.

Die WAK-S hat sich ausserdem vom Finanzminister sowie den Vertretern der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) über deren Einschätzung der aktuellen Situation auf dem Finanzmarkt und der Praxis der Finanzmarktaufsicht in der Schweiz informieren lassen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständeratin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 14. und 15. Januar 2008 in Bern getagt.

Auskünfte:
Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Kommission, Tel. 078 812 11 65
Marcello Fontana, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 35

Quelle: Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates

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