SGK-NR lehnt Verlängerung des Ärztestopps ab

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An ihrer Sitzung behandelte die SGK-NR die Vorlage über die Weiterführung des Zulassungsstopps ( 04.032 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit. Vorlage 2 (Zulassungstopp)). Die SGK-NR beschloss relativ knapp mit 9 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf die Vorlage einzutreten, lehnte nach der Detailberatung die Vorlage jedoch in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Der heute auf Verordnungsebene festgehaltene Ärztestopp läuft am 3. Juli dieses Jahres aus. Der Bundesrat wollte diesen Zulassungsstopp durch eine Regelung der Vertragsfreiheit im Rahmen der KVG-Revision ersetzen. Die entsprechende Vorlage befindet sich seit 4 Jahren beim Ständerat. Auf Antrag der SGK-SR beschloss der Ständerat in der vergangenen Wintersession in Form einer Vorlage 2 zur Vertragsfreiheit eine weitere befristete Verlängerung des Zulassungsstopps bis zum 31. Dezember 2010.

Nachdem der Nationalrat die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (05.053) im Frühjahr 2007 in der Gesamtabstimmung abgelehnt hatte, änderte der Ständerat die ursprüngliche Vorlage substantiell ab und beschloss in der Wintersession 2007, einen eigenständigen IV-Fonds einzurichten, welcher 5 Milliarden Franken Startkapital aus dem AHV-Fonds erhalten soll. Die Altschulden der IV sollen gemäss Ständerat zu zwei Dritteln durch den Bund und zu einem Drittel durch den künftigen IV-Fonds verzinst werden. Damit sich die IV nicht weiter verschuldet, soll eine befristete proportionale Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozent für die nächsten 7 Jahr für eine ausgeglichene, laufende Rechnung bei der IV sorgen. Die SGK-NR beschloss mit 17 zu 8 Stimmen auf die Vorlage zur Erhöhung der Mehrwertsteuer einzutreten. Eintreten auf die Vorlage des Ständerats zur Schaffung eines eigenen IV-Fonds war in der Kommission unbestritten. Mit 17 zu 8 bzw. 17 zu 7 Stimmen abgelehnt wurden zwei Rückweisungsanträge an den Bundesrat. Die Detailberatung wird die SGK-NR im Februar aufnehmen.

Schwerpunkt der Sitzung war das Thema des Rentenvorbezugs. Die Kommission behandelte in diesem Zusammenhang auch die Volksinitiative „Für ein flexibles Rentenalter“ ( 06.107 n) des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, wo sie ein Hearing mit Vertretern des Initiativkomitees durchführte (Colette Nova und Daniel Lampart).

Anschliessend setzte sie die Beratung der 11. AHV-Revision ( 05.093 n und 05.094 n) anhand des Berichts ihrer Subkommission „AHV“ fort. Die Subkommission hatte die Aufgabe, die zahlreichen Anträge und Modelle für den Rentenvorbezug zu analysieren und der Kommission Vorschläge zu unterbreiten. Die SGK-NR übernahm dabei u.a. folgende von der Subkommission vorgeschlagene Eckpfeiler: Der Kürzungssatz einer vorbezogenen Rente soll von der Dauer des Vorbezugs und vom durchschnittlichen Jahreseinkommen abhängen, welches für die Berechnung der Rente gemäss AHVG massgebend ist. Ein Rentenvorbezug soll immer eine Kürzung der Rente zur Folge, welche jedoch nach Einkommen variiert. Bis zu einem gewissen Betrag („Knickpunkt“) wird ein einheitlicher Kürzungssatz angewendet. Erst oberhalb dieses Betrags soll der Kürzungssatz auch mit dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen steigen, bis der versicherungstechnische Kürzungssatz erreicht ist. Der Schwellenwert, an dem zum versicherungstechnischen Kürzungssatz übergangen wird, soll mindestens dem 84-fachen einer minimalen Vollrente entsprechen, d.h. 92 820 Franken. Die Kommission bevorzugte diesen Schwellenwert gegenüber einem Schwellenwert von 79 560 Franken mit 14 zu10 Stimmen. Rentenvorbezug und Erwerbsarbeit sollen nicht unvereinbar sein. Mit 15 zu 8 Stimmen sprach sich die Kommission zudem für die Möglichkeit des Vorbezugs einer halben Rente ab dem Alter von 60 Jahren aus.

Im Weiteren befasst sich die Kommission mit den Differenzen zur Pa. Iv. Teilrevision Betäubungsmittelgesetz ( 05.470 n), die auf eine Kommissionsinitiative der SGK-NR zurückgeht und die mehrheitsfähigen Elemente der im Juni 2004 gescheiterten BetmG-Revision zu versammeln. Sie bringt eine rechtliche Konsolidierung der heute geltenden und praktizierten 4-Säulen-Politik des Bundes. Gestärkt werden sollen weiter die Prävention und der Jugendschutz. Definitiv gesetzlich verankert werden soll zudem die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe. Die Cannabisfrage wird von der Initiative explizit ausgeklammert. Der Ständerat hat die Vorlage in der vergangenen Wintersession ein erstes Mal behandelt und einige, wenn auch nicht substantielle Differenzen geschaffen. Die SGK-NR beantragt praktisch in allen Punkten dem Ständerat zu folgen und wird an der nächsten Sitzung noch eine neue Formulierung im Zusammenhang mit der medizinischen Verschreibung von Betäubungsmitteln diskutieren.

Die Kommission tagte am 17./18. Januar 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin.

Auskünfte:
Jürg Stahl, Kommissionspräsident, Tel. 079 418 14 30
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47

Quelle: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

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