WAK-N: Start in die neue Legislatur

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1. Parlamentarische Initiativen zur Ratifikation von Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (07.442, 07.444, 07.457, 07.474)
Die Kommission hat vier parlamentarische Initiativen vorgeprüft, die verlangen, dass die Schweiz vier Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert, welche bislang von unserem Land nicht unterzeichnet wurden:
Die parlamentarische Initiative Rennwald (07.442) verlangt die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 171, was eine strengere gesetzliche Regelung der Nachtarbeit nach sich ziehen würde. Anliegen der Initiative ist es insbesondere, jene Erwerbstätigen besser zu schützen, die ausdrücklich vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen sind. Die Kommission hat mit 15 zu 9 Stimmen entschieden, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative Daguet (07.444) will mit der Ratifizierung des IAO-Abkommens 181 einen besseren Schutz der Temporärangestellten erreichen. Von der Kommission wurde dieses Anliegen mit 16 zu 9 Stimmen verworfen, indem der Initiative keine Folge gegeben wurde.
Für einen besseren Schutz der Teilzeitangestellten, unter denen sich überproportional viele Frauen befinden, setzt sich die parlamentarische Initiative Goll (07.457) ein, welche die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 175 verlangt. Nebst der verstärkten Valorisierung der Teilzeitarbeit, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, verfolgt die Initiative unter anderem das Ziel, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die Kommission hat sich mit 15 zu 9 Stimmen dafür ausgesprochen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative Levrat (07.474) schliesslich beantragt die Ratifizierung der Konvention 135, die den gewählten Arbeitnehmervertretern besseren Schutz, insbesondere vor Kündigungen, gewähren würde. Seitens der Kommission wurde der parlamentarischen Initiative jedoch mit 17 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben.

Für die Mehrheit der Kommission gilt mit Blick auf alle vier Initiativen, dass die Notwendigkeit, von der bisherigen Ratifizierungspraxis der Schweiz abzuweichen, nicht gegeben ist: Ratifiziert werden sollen ausschliesslich jene Konventionen, denen das schweizerische Recht bereits vollumfänglich entspricht. Wird in bestimmten Bereichen Änderungsbedarf erkannt, so sei der übliche Weg der Gesetzgebung zu wählen und erst nach einer allfälligen Änderung nationaler Gesetze eine internationale Verpflichtung einzugehen. Entsprechend widersetzte sich die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen einem Antrag, die eidgenössische tripartite Kommission für Angelegenheiten der IAO damit zu beauftragen, die Notwendigkeit einer Ratifizierung der vier Konventionen sowie deren Auswirkungen auf das schweizerische Recht zu untersuchen.

In den Augen der Minderheit bieten die von den Initiativen anvisierten Konventionen die Gelegenheit, Lücken im gegenwärtigen Arbeitsrecht der Schweiz zu schliessen. Sie erachtet als notwendig, vor dem Hintergrund veränderter wirtschaftlicher und demographischer Gegebenheiten eine Neubeurteilung des Ratifizierungsbedarfs der IAO-Konventionen vorzunehmen und erwartet, dass die Schweiz wieder eine aktive Rolle im Bereich des internationalen Arbeitsrecht spielt.

2. Parlamentarische Initiative. Formelle Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Instrumente zur Vollzugskontrolle (07.418)
Mittels einer parlamentarischen Initiative beantragte Nationalrat Jean-Noël Rey, dass Kontrollinstrumente geschaffen werden, welche sicherstellen, dass die kantonalen Steuergesetze dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) entsprechen und somit ein einheitlicher Vollzug der formellen Steuerharmonisierung gewährleistet wird.

Mit 17 zu 8 Stimmen wurde die Initiative abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass das StHG direkt zur Anwendung kommt, wenn ihm kantonale Bestimmungen widersprechen. Somit besteht die Möglichkeit, fehlende Harmonisierungskonformitäten mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde überprüfen zu lassen. Im Übrigen wird festgehalten, dass der Vorschlag zur Schaffung einer Kontrollkommission in einer Vernehmlassung, welche im Jahr 2004 durchgeführt worden war, mehrheitlich abgelehnt worden war. Die Kommissionsmehrheit hält für richtig, dass der Bund hier nicht in die Kompetenz der Kantone eingreift.

Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Kontrolllücke im Bereich der formellen Steuerharmonisierung nicht weiter geduldet werden kann und dass diese nur mit einer Kontrollinstanz geschlossen werden kann, an welcher auch der Bund beteiligt ist.

3. Parlamentarische Initiative. Schaffung von ausserfamiliären Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Anreiz durch Steuerabzüge (07.469)
Die Kommission behandelte die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Thérèse Meyer-Kaelin, welche verlangt, dass Investitionen, die von Privatpersonen oder Unternehmen für die Schaffung ausserfamiliärer Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter getätigt werden, von der Steuerpflicht befreit werden. Mit 20 zu 3 Stimmen hat die Kommission beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben, weil das Initiativanliegen in ihren Augen bereits erfüllt ist. Die Kosten eines Unternehmens, welches eine Krippe oder eine andere Betreuungsstätte für Kinder finanziert oder einrichtet, gelten bereits heute als geschäftsmässig begründeter Aufwand und können deshalb von den Steuern abgezogen werden.

4. Parlamentarische Initiativen zum Bausparen (04.446, 04.448, 04.475)
Im Weiteren befasste sich die Kommission mit drei Initiativen, welche verlangen, dass die Kantone ein steuerbegünstigtes Bausparmodell nach Vorbild des Kantons Basel-Landschaft einführen können ( 04.446 Pa. Iv. Fraktion V. Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen; 04.448 Pa. Iv. Gysin Hans Rudolf. Bausparmöglichkeit für die Kantone. Änderung des StHG; 04.475 Pa. Iv. Jermann. Fakultative Einführung eines steuerbegünstigten Bausparmodells für die Kantone).

Der Nationalrat gab diesen Initiativen im September 2007 Folge, während sie der Ständerat in der vergangenen Wintersession ablehnte. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission erneut, den Initiativen Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass sich das basellandschaftliche Modell bewährt hat und es namentlich jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum ermöglicht. Die Kommissionsminderheit lehnt die Initiativen ab, in erster Linie weil eine solche Regelung der in der Verfassung vorgesehenen formellen Steuerharmonisierung (Art. 129 BV) zuwiderlaufen würde.

5. Parlamentarische Initiative. Wohnraumförderungsgesetz und Energiesparen (07.430)
Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Carlo Sommaruga verlangt eine Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes, damit zinslose oder zinsgünstige Darlehen für Vorhaben erteilt werden können, die das Energiesparen und erneuerbare Energien fördern. Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit weist darauf hin, dass die Direkthilfe aus finanziellen Gründen im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 eingestellt wurde und der Bundesrat diese Förderbeiträge mit der nächsten Revision dieses Gesetzes definitiv streichen will. Künftig soll es nur noch indirekte Hilfen (z. B. Bürgschaften) geben, die unter den vom Initianten angestrebten Voraussetzungen gewährt werden.

In den Augen der Minderheit müssen Direkthilfen auch in Zukunft gewährt werden können, da sie sich als wirksames Mittel zur Sicherstellung von günstigem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte bewährt haben. Die Verknüpfung der Direkthilfe mit energetischen Bedingungen ist gerechtfertigt und sinnvoll angesichts der Energieknappheit und des Klimawandels.

Die Kommission hat am 21. und 22. Januar 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP/SG) in Bern getagt.

Auskünfte:
Hildegard Fässler, Präsidentin der Kommission, Tel. 079 409 77 05
Marcello Fontana, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 35 (Punkt 3)
Alexandre Füzesséry, stellvertr. Kommissionssekretär, Tel. 031 322 98 58 (Punkte 1, 4, 5)
Edith Honegger, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Tel. 031 322 15 64 (Punkt 2)

Quelle: Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

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