Nationalratskommission will am „Taser“ festhalten

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Mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die SPK, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und den Katalog der erlaubten Waffen im Zwangsanwendungsgesetz ( 06.009 s) durch „nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte“, also durch Elektroschockpistolen oder sog. „Taser“, zu ergänzen. Damit hat sich die Kommission bereits zum zweiten Mal dafür ausgesprochen, diese vom Nationalrat geschaffene Differenz beizubehalten. Falls der Nationalrat dem Kommissionsantrag folgt, wird die Einführung des „Taser“ in der Frühjahrssession Gegenstand einer Einigungskonferenz der Kommissionen beider Räte. Durch das Zwangsanwendungsgesetz soll für die Organe des Bundes und die im Auftrag des Bundes handelnden kantonalen Vollzugsorgane eine formelle Grundlage für die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen geschaffen werden.

07.071 s Ausserparlamentarische Kommissionen. Gesetzliche Neuordnung

Die Kommission unterstützt einstimmig den vom Ständerat bereits angenommenen Gesetzesentwurf für eine gesetzliche Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen. Diese Kommissionen verschaffen der Bundesverwaltung spezifische Fachkenntnisse und sind ein Instrument zur Interessensvertretung von Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese wichtigen Funktionen rechtfertigen eine klare gesetzliche Regelung, die bisher fehlte. Ein Teil der Kommissionen erfüllt allerdings die genannten Funktionen nicht mehr in genügendem Ausmass. Die Kommission stimmt daher der im Rahmen der Verwaltungsreform vorgeschlagenen Aufhebung zahlreicher Kommissionen zu.

Nachdem vor drei Jahren die grossen Unterschiede bei der Entschädigung von Kommissionsmitgliedern in der Öffentlichkeit und im Parlament Anlass zu Kritik gegeben hatten, unterstützt die Kommission den Vorschlag des Bundesrates, dass die Höhe der Entschädigungen künftig öffentlich sein soll. Die Kommission ergänzt diesen Vorschlag mit der gesetzlichen Verpflichtung des Bundesrates, in Richtlinien einheitliche Kriterien für die Entschädigung aufzustellen.Mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, dass die Wahl der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen ausschliesslich durch den Bundesrat selbst vorgenommen werden soll und entgegen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates nicht an die Departemente delegiert werden kann. Damit soll der Bundesrat in seiner Führungsfunktion gegenüber den einzelnen Departementen gestärkt werden. Mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt die Kommission einen Antrag ab, wonach in ausserparlamentarischen Kommissionen jedes Geschlecht mit mindestens 40 Prozent der Mitglieder vertreten sein soll.

06.491 n Pa.Iv. Roth-Bernasconi. Revision des Ausländer- und Asylrechtes. Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Weiter lehnte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi ab. Diese fordert, das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene neue Asylgesetz und das neue Ausländergesetz im Bereich der Zwangsmassnahmen so zu ändern, dass die Bestimmungen nicht gegen die Kinderrechtskonvention der UNO verstossen. Die Kommissionsminderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie ist der Meinung, dass ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission zu diesem Thema den gesetzgeberischen Handlungsbedarf klar bestätige. Im Zusammenhang mit der Initiative hat die Kommission jedoch ein Kommissionspostulat beschlossen. Sie beantragt ihrem Rat, den Bundesrat zu beauftragen, über die Kinderrechtskonformität der Zwangsmassnahmen einen Bericht zu verfassen.

07.466 n Pa.Iv. Markwalder Bär. Suppleantensystem für den Nationalrat

Mit ihrer parlamentarischen Initiative schlägt Nationalrätin Christa Markwalder (FDP, BE) vor, dass für den Nationalrat Suppleanten und Suppleantinnen gewählt werden, welche die Ratsmitglieder in Kommissions- und Plenarsitzungen vertreten können. Vier Kantonsparlamente (VS, GR, JU, NE) kennen ein Suppleantensystem. Die SPK ist der Ansicht, dass ein solches System zahlreiche Nachteile mit sich bringen würde. Insbesondere würden die Kontinuität und damit auch die Qualität der parlamentarischen Arbeit leiden. Die Bundesversammlung hat sich mit ihrem System der ständigen Kommissionen so organisiert, dass sich die Ratsmitglieder als sachverständige Ansprechpartner von Regierung und Verwaltung spezialisieren und etablieren können. Im Weiteren würden sich Fragen betreffend die rechtliche Stellung und die Entschädigung der Suppleanten stellen. Die Kommission spricht sich deshalb mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen die parlamentarische Initiative aus.

Die Kommission wird am 5. Februar 2008 ihren Bericht und Gesetzesentwurf betreffend eine Änderung des Zivilgesetzbuches (Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt) ( 05.463 Pa.Iv. Brunner Toni. Scheinehen unterbinden) sowie ihren Antrag zu 06.3658 Motion des Ständerates. Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten veröffentlichen.

Die Beratung der Vorlage 07.039 Biometrische Pässe und Reisedokumente. Bundesbeschluss wird am 22. Februar 2008 fortgesetzt; darüber wird nach Abschluss der Beratungen berichtet.

Quelle: Schweizer Parlament

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