Zivildienst: Ja zum Tatbeweis

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Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Änderung der Bundesgesetze über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) und über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) (08.026) durchaus gerechtfertigt ist. Das geltende Verfahren – mit den drei Hürden Zulassungs-gesuch, Gewissensprüfung und Faktor 1,5 – funktioniert zwar problemlos, doch ist nach Auffassung der Mehrheit bei diesem Verfahren das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag unbefriedigend. Die Gewissensprüfung hat nicht die erwartete Selektionswirkung, werden doch gegen 95% aller Zulassungsgesuche bewilligt, und kann deshalb weggelassen werden. Dies würde Kosteneinsparungen und eine Vereinfachung des Verfahrens mit sich bringen. In den Augen der Mehrheit lässt sich mit der vorgeschlagenen Revision auch die allgemeine Dienstpflicht modernisieren, ohne sie grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine Minderheit ist der Meinung, dass nur dann auf eines der drei Elemente des geltenden Verfahrens verzichtet werden kann, wenn gleichzeitig eine der beiden verbleibenden Voraussetzungen verschärft wird, zum Beispiel indem der Faktor erhöht wird.

Die Mehrheit der Kommission beantragt, am Faktor 1,5 festzuhalten. Ihrer Meinung nach reicht dieser Faktor erfahrungsgemäss aus, um als Tatbeweis zu dienen, und ermöglicht zudem, eine Leistungsgleichwertigkeit zum Militärdienst zu schaffen. Die Kommission sprach sich deshalb gegen zwei Anträge aus: Der eine (mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnte) wollte den Faktor auf 1,8 erhöhen, der andere (mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnte) wollte diesen Faktor auf 1,2 senken. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass mit einem höheren Faktor die Zivildienstpflichtigen bestraft würden und dass damit die Anzahl der Personen anstiege, welche sich der Militärdienstpflicht auf dem „blauen Weg“ entziehen. Eine Erhöhung des Faktors könnte das Fortbestehen des Zivildienstes gefährden. Eine Herabsetzung des Faktors auf 1,2 würde die Gleichwertigkeit von Militär- und Zivildienst in Frage stellen und somit praktisch den Weg zur freien Wahl ebnen, was die Mehrheit der Kommission nicht anstrebt.

Um das Prinzip der allgemeinen Dienstpflicht nicht zu gefährden, beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, in einem neuen Artikel 8a vorzusehen, dass der Faktor um maximal 0,3 Einheiten erhöht werden kann, wenn die Armeebestände wegen einer unerwartet starken Zunahme der Zivildienstgesuche nicht mehr garantiert werden können.

Im Weiteren lehnte die Kommission drei Anträge ab. Der erste (mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnte) wollte die Voraussetzung des Gewissenskonflikts weglassen, der zweite (mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnte) wollte die Bestimmung streichen, wonach Zivilisten auch in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden können, und der dritte (mit 13 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnte) wollte die Vollzugsstelle verpflichten, für den Einsatz jeder zivildienstpflichtigen Person Einsicht in deren Strafregister zu nehmen.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 14 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen, die Wehrpflichtersatzabgabe von 200 auf mindestens 400 Franken zu erhöhen. Diese auch von der Motion vom Aargauer alt Nationalrat Heiner Studer (04.3672) verlangte Massnahme ist in den Augen der Mehrheit deshalb gerechtfertigt, weil der Wehrpflichtersatz in seiner heutigen Ausgestaltung eine viel zu attraktive Lösung ist, die dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit nicht mehr entspricht. Mit 18 zu 7 Stimmen lehnte die Kommission einen Antrag ab, wonach die Ersatzabgabe auf 1000 Franken erhöht werden sollte.

Die Kommission beantragt mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes einzutreten und mit 22 zu 3 Stimmen auf jene zur WPEG-Revision. Dieses Geschäft wird in der Sommersession 2008 vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Zu Beginn ihrer Sitzung hörte die Kommission Monika Bürge-Leu, Präsidentin der Zulassungskommission für den Zivildienst, sowie Oberst Philippe Rebord, Kommandant der Rekrutierung, an.

Die Kommission hat am 7. und 8. April 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bruno Zuppiger (SVP, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des EVD, und Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS in Bern getagt.

Bern, 8. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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