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Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung

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1. 06.485 n Pa.Iv. Fraktion V. Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung / 07.446 n Pa.Iv. Fraktion V. Keine Einbürgerung ohne siebenjährige Niederlassungsbewilligung

Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und mit Stichentscheid des Präsidenten gibt die SPK einer parlamentarischen Initiative der SVP Folge, welche verlangt, dass nur eingebürgert werden kann, wer eine Niederlassungsbewilligung besitzt ( 06.485 ). Die Kommission stösst sich daran, dass gemäss geltendem Recht Personen eingebürgert werden können, welche nur im Besitz einer befristeten Aufenthaltsbewilligung sind. Es kommen sogar Fälle vor, in welchen abgewiesene Asylbewerber vorläufig aufgenommen werden, mehr als zehn Jahre in diesem Status verbleiben und dann eingebürgert werden. Damit wird das Asylverfahren durch die Einbürgerung abgeschlossen. Die logische Reihenfolge ist vielmehr, dass zuerst die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung erfüllt sein müssen und erst anschliessend ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden kann.

Gemäss Kommissionsminderheit genügen die vom Bürgerrechtsgesetz bereits definierten Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts, nämlich bestimmte Wohnsitzfristen sowie die Integration des Gesuchstellers in die schweizerische Gesellschaft. Diese Voraussetzungen dürften zwar in der Regel nur bei niedergelassenen Ausländern erfüllt sein; es ist nach Ansicht der Minderheit aber durchaus denkbar, dass dies auch bei anderen Personen ohne Niederlassungsbewilligung der Fall sein kann.

Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission eine zweite parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion abgelehnt, welche die weiter gehende Forderung aufstellt, dass eine Einbürgerung nur möglich sein soll, wenn der Bewerber seit mindestens sieben Jahren eine Niederlassungsbewilligung besitzt ( 07.446 ).

2. 07.488 n Pa.Iv. Fraktion V. Abschaffung der erleichterten Einbürgerung

Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission eine weitere parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ab, welche die erleichterte Einbürgerung abschaffen möchte. Die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern sowie von ausländischen Kindern schweizerischer Elternteile habe zur Folge, dass zahlreiche nicht genügend integrierte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden.

Die Kommissionsmehrheit hält dem entgegen, dass zwar einerseits bei der erleichterten Einbürgerung mit guten Gründen die Wohnsitzfristen verkürzt sind, dass aber andererseits dieselben Voraussetzungen betreffend die Integration in die schweizerischen Verhältnisse gelten wie bei der ordentlichen Einbürgerung. Wenn die Prüfung dieser Voraussetzungen durch die zuständigen schweizerischen Behörden in einzelnen Fällen nicht gründlich genug erfolgt ist, so ist dies kein Grund, um die erleichterte Einbürgerung überhaupt abzuschaffen.

3. 07.083 s Schengener Grenzkodex. Änderungen im Ausländer- und Asylrecht

Weiter hat sich die SPK als vorberatende Kommission des Zweitrates mit verschiedenen Anpassungen im Asyl- und Ausländerrecht befasst, die bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Schengener Grenzkodex am 1. November 2008 im schweizerischen Recht vorgenommen werden müssen. Mit 13 zu 2 Stimmen bei 10 Enthaltungen stimmte die Kommission in der Gesamtabstimmung dem Erlassentwurf des Bundesrates zur Übernahme des Kodex und mit 12 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen einem weiteren Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes in der Ausländer- und Asylgesetzgebung zu. Anträge, die auf die Ausdehnung der Beschwerdefristen oder eine aufschiebende Wirkung für Beschwerden gegen Verfügungen gegen unrechtmässig in der Schweiz anwesende Personen abzielten, wurden deutlich abgelehnt. Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession 2008 beraten.

4. 07.456 n Pa.Iv. Allemann. Stimmrechtsalter 16

Kurz vor dem Legislaturwechsel hatte sich die SPK des Nationalrates mit knapper Mehrheit für die Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf Bundesebene ausgesprochen (vgl. Medienmitteilung vom 30. November 2007). Nachdem sich die SPK des Ständerates zu Beginn dieses Jahres mit 9 zu 3 Stimmen deutlich gegen die Unterstützung dieses Anliegens ausgesprochen hat (vgl. Medienmitteilung vom 23. Januar 2008), erachtet es die Nationalratskommission zum heutigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll, darauf zu beharren, und beantragt dem Rat mit 15 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Evi Allemann (SP, BE) keine Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 10. April 2008 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten, Nationalrat Gerhard Pfister (CVP/ZG).

Bern, 11. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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