/

SGK-S: Differenzierte Vertragsfreiheit soll Zulassungsstopp ablösen

3 mins read

In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform, 07.055 s) schlägt der Bundesrat eine Stärkung der Aufsicht durch Kantonalisierung der direkten Aufsicht sowie eine Stärkung der Oberaufsicht durch Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission vor. Auch sollen zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden, wie sie auf dem Hintergrund der Vorgänge rund um die Fusion von Swissfirst mit der Bank am Bellevue im Herbst 2005 allerseits gefordert wurden. Nach einer Anhörung von Vertretern der Treuhand-Kammer und der Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen (KGAST) hat die Kommission die Detailberatung aufgenommen. Die Kommission ist grundsätzlich kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Erweiterung des Aufgabenkreises der Revisionsgesellschaften auch auf die materielle Prüfung von Anlageentscheiden.

Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete die Vorlage KVG. Teilrevision. Vertragsfreiheit ( 04.032 sn). An ihrer Sitzung vom 18. Februar 2008 hatte die Kommission eine Lösung vorgeschlagen, wonach im ambulanten Bereich die Vertragsfreiheit eingeführt werden sollte, ausgenommen für Ärztenetze mit Budgetverantwortung. Ein ähnliches Modell war schon in der letzten grossen KVG-Revision enthalten, die der Nationalrat im Dezember 2003 in der Schlussabstimmung abgelehnt hat. Die Kommission lud 15 Leistungserbringer, insbesondere Ärztenetzwerke, Krankenversicherer und die Gesundheitsdirektorenkonferenz zur Stellungnahme ein. Die Neuauflage der Managed-Care-Bestimmung stiess von allen Seiten auf Ablehnung; fast einhellig war man der Ansicht, dass sich Managed-Care-Modelle ohne die vorgesehene Privilegierung weit besser entwickeln würden. Damit ist für die Kommission klar, dass eine andere Nachfolgeregelung gefunden werden muss, die den Zulassungsstopp für Leistungserbringer am 3. Juli 2008 ablöst. Gesucht wird nun eine Lösung über die differenzierte Vertragsfreiheit: Grundversorger sollen weiterhin einen Anspruch auf Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) haben; für Spezialisten soll die Vertragsfreiheit gelten. An ihrer nächsten Sitzung vom 13. Mai 2008 wird die Kommission eine entsprechende Vorlage bereinigen und anschliessend in die Vernehmlassung geben. Zudem hält sie fest an ihrem Beschluss, den Zulassungsstopp zu verlängern. Der Nationalrat war in der Frühjahrssession 2008 nicht darauf eingetreten. Der Vorschlag für eine Nachfolgeregelung soll für die Differenzbereinigung in der Sommersession 2008 eine neue Ausgangslage schaffen.

In der Frühjahrsession hatte der Nationalrat der IV. Zusatzfinanzierung sowie dem Bundesgesetz zur Sanierung der Invalidenversicherung (IV) ( 05.053 n) zugestimmt. wobei er folgende Differenzen schuf: Die Mehrwertsteuersätze zugunsten des IV-Fonds sollten von 2010 bis 2016 linear um 0.4 Prozentpunkte angehoben werden; der Ständerat hatte eine proportionale Erhöhung um 0.5 Prozentpunkte beantragt. Mit 9 zu 4 Stimmen schlägt die Kommission eine proportionale Erhöhung um 0.4 Prozent vor; die Minderheit hält fest am Beschluss des Ständerats. Die 5 Milliarden Franken zur Äufnung des IV-Fonds sollen gemäss Ständerat dem IV-Fonds als Einmaleinlage überwiesen werden; der Nationalrat will sie als verzinsliches Darlehen in den Fonds geben. Die Kommission beantragt, an der Version des Ständerats festzuhalten. In der Frage des Zinsaufwands schliesst sie sich dem Nationalrat an: der jährliche Zinsaufwand auf dem verbleibenden IV-Verlustvortrag soll vollumfänglich vom Bund übernommen werden. Bezüglich Koppelung der beiden Vorlagen hält sie am Beschluss des Ständerats fest: die befristete Mehrwertsteuererhöhung soll nur in Kraft treten, wenn auch ein selbständiger IV-Fonds geschaffen wird, d. h. wenn das Bundesgesetz zur Sanierung der Invalidenversicherung in Kraft tritt. In der letzten Differenz schliesst sich die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen dem Nationalrat an: der Bundesrat soll bis am 31. Dezember 2010 eine Botschaft mit Vorschlägen zu einer ausgabenseitigen Sanierung der IV vorlegen. Die Minderheit hält fest an der Frist des Ständerats, dem 31. Dezember 2012.

Die Pa. Iv. Maury Pasquier. KVG. Anerkennung der Geburtshäuser ( 04.418 n) verlangt, dass die Krankenkassen die Kosten für die Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung in Geburtshäusern übernehmen. Am 23. März 2006 hatte der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die SGK des Ständerats hatte die Behandlung bis zum Abschluss der Beratungen über die Spitalfinanzierung ( 04.061 s) sistiert. Nachdem mit dieser Revision vom 21. Dezember 2007 die Geburtshäuser in das Krankenversicherungsgesetz aufgenommen worden sind, ist das Anliegen der Initiative erfüllt.

Im Weiteren liess sich die Kommission zu den Vorentwürfen der Verordnungen zur Umsetzung der in der Wintersession verabschiedeten Revision der Spitalfinanzierung ( 04.061 s) konsultieren und nahm Kenntnis vom Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2007 ( 08.019 sn).

Die Kommission tagte am 14./15. April 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Urs Schwaller (CVP, FR) im Beisein von Herrn Bundespräsident Pascal Couchepin. Zur Teilrevision BVG wurden die Herren Kurt Brändle und Richard Hunziker als Vertreter der KGAST (Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen) sowie Hans Wey und Martin Frei als Vertreter der Treuhand-Kammer angehört.

Bern, 16. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Zürcher Immobilienpreise bleiben stabil

Next Story

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes betreffend Schiessanlagen

Latest News