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917 Millionen Franken für Rüstungsbeschaffungen genehmigt

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Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) genehmigt das Rüstungsprogramm 2008 ( 08.024 s) mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das vom Bundesrat am 20. Februar 2008 verabschiedete Programm sieht die Beschaffung von vier Systemen mit einem Volumen von insgesamt 917 Millionen Franken vor:

  • Bereich Schutz und Tarnung:
    1. Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (GMTF), 1. Tranche: CHF 396 Millionen
    2. ABC-Aufklärungsfahrzeug: CHF 70 Millionen
    3. Nachweisfahrzeug für die ABC-Abwehr: CHF 47 Millionen
  • Bereich Waffenwirkung:
    4. Erhalt der Fähigkeiten des F/A-18: CHF 404 Millionen

Die SiK-S hatte die beantragten Beschaffungsprojekte zuvor bei Vorführungen in Thun begutachtet. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass sämtliche vom Bundesrat beantragten Beschaffungen gerechtfertigt sind und sich – auch unter dem Aspekt des Entwicklungsschrittes 08-11 – im Gleichschritt mit der Weiterentwicklung der Armee befinden. Zudem ist die Kommission der Meinung, dass die Beschaffungen auf die wahrscheinlichsten Einsätze der Armee ausgerichtet sind und mit der Finanzplanung des Bundes im Einklang stehen. Ein Antrag, das Projekt für die Werterhaltung des Kampfjets F/A-18 so lange aufzuschieben, dass es den Räten zusammen mit dem geplanten Teilersatz der Tiger-F-5-Flotte vorgelegt werden kann, wurde mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Beim beantragten Kredit von 917 Millionen Franken handelt es sich um einen Verpflichtungskredit. Die durch das Rüstungsprogramm 2008 nötig werdenden Zahlungskredite müssen dann jeweils im Rahmen des jährlichen Voranschlags durch das Parlament genehmigt werden. Das heisst auch, dass diese Zahlungskredite im jährlichen Budget des VBS untergebracht werden. Der Ständerat behandelt das Rüstungsprogramm 2008 in der Sommersession als Erstrat.

Ebenfalls genehmigt, mit 6 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, hat die SiK-S die Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes ( 08.022 s) betreffend die Beteiligung der Schweiz an der “Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Europäischen Union“ (FRONTEX) sowie am sogenannten RABIT-Programm zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke. FRONTEX unterstützt die Mitgliedstaaten zum Beispiel bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten oder hilft ihnen bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen. Für die Kommission blieb es unbestritten, dass sich die Schweiz als Teil des Schengenraumes auch an den Anstrengungen zur verschärften Sicherung der Schengen-Aussengrenzen zu beteiligen hat, dies umso mehr im Wissen, dass es sich bei den am 20. März 2006 von der Schweiz ratifizierten Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin um sogenannte dynamische Abkommen handelt, welche dazu verpflichten, Weiterentwicklungen des Schengen- oder Dublin-Besitzstands grundsätzlich zu übernehmen.

Zudem behandelte die SiK-S die parlamentarische Initiative des vormaligen jurassischen CVP-Nationalrates Pierre Kohler ( 05.400 n), welche fordert, dass die eidgenössischen Räte so rasch als möglich die Pflicht für Privatpersonen aufheben, entweder Schutzräume zu erstellen oder entsprechende Ersatzbeiträge zu bezahlen. Die Behandlung dieser Initiative war durch die SiK-S im November 2006 ausgesetzt worden, weil die Kommission zuerst einen kurz zuvor in Auftrag gegebenen Bericht des Bundesrates abwarten wollte. Dieses am 7. März 2008 vom Bundesrat verabschiedete Papier legt nun verschiedene Varianten für die künftige Handhabung der Schutzraumpflicht und des Schutzbautensystems dar und skizziert das weitere vom Bundesrat ins Auge gefasste Vorgehen in diesem Bereich. Die Kommissionsmehrheit zeigte sich grundsätzlich mit der vom Bundesrat vorgegebenen Stossrichtung (Werterhaltung des vorhandenen Systems, Neubauten nur noch bei Bestandeslücken sowie finanzielle Entlastung für private Hauseigentümer) einverstanden und hat sich mit 5 zu 3 Stimmen dafür ausgesprochen, den Beschluss zur parlamentarischen Initiative Kohler so lange auszusetzen, bis die in Aussicht gestellte bundesrätliche Vorlage konkrete Formen annimmt.

Die Kommission nahm des weiteren den einmal pro Legislatur vorliegenden Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Überprüfung der Zielsetzung der Armee gemäss Art. 149 b des Militärgesetzes ( 08.021 s) zur Kenntnis. Dieser sogenannte Controllingbericht war im Rahmen der Reform zur Armee XXI eingeführt worden und fasst die wichtigsten Entwicklungen und Perspektiven der Armee zusammen. Insbesondere beleuchtet der Bericht die aktuelle Situation im personellen und materiellen Bereich. Zu vertieften Diskussionen führten in der Kommission insbesondere die Themen militärisches Berufspersonal, Logistik und Stationierungskonzept, Personaladministration, Auslandeinsätze sowie die Auswirkungen der demographischen Entwicklungen auf die Armeebestände.

Ein weiteres Mal gab die Kommission zudem der parlamentarischen Initiative Dupraz ( 05.452 n) zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes zwecks eines vollständigen Verbots von Waffen mit Streumunition keine Folge (mit 3 zu 2 Stimmen). Die Kommissionsmehrheit hielt im Rahmen der laufenden Differenzbereinigung zum Nationalrat an ihrer früheren Haltung fest, wonach sie zwar die humanitären Bedenken des Initianten teilt, jedoch klar der Meinung ist, dass ein vollständiges Verbot die Position der Schweiz in internationalen Verhandlungen schwächen und die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes einschränken würde.

Die Kommission hat am 17. und 18. April 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP, AR) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Samuel Schmid, Chef des VBS, und von Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des EFD, in Bern getagt.

Bern, 18. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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