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Aufhebung der Lex Koller: Nein zur Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

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07.052 n Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung
Die Kommission sprach sich mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten gegen den in der Frühjahrssession 2008 gefassten Beschluss des Nationalrates aus, die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückzuweisen. Die gesamte Kommission ist klar gegen den ersten Punkt des nationalrätlichen Rückweisungsauftrags, wonach die Einführung einer Mindestdauer des Wohnsitzes in der Schweiz als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum zu prüfen sei. Nach Auffassung der Kommission wäre eine solche Auflage ein grosser Rückschritt gegenüber der heutigen Situation und könnte zudem die für die Schweiz verbindlichen Abkommen mit der Europäischen Union verletzen. Ferner ist die Mehrheit der Meinung, dass der Geltungsbereich der Lex Koller erheblich kleiner geworden ist und der Verkauf von Grundstücken an Ausländer keine besonderen Probleme mehr stellt. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dem Nationalrat zu folgen und damit den Bundesrat zu beauftragen, neue raumplanerische Massnahmen zur Bekämpfung der Problematik der «kalten Betten» auszuarbeiten.

02.418 n Pa.Iv. Fluglärm. Verfahrensgarantien (Hegetschweiler)
Die Kommission beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage des Nationalrates zu einer Teilrevision des Enteignungsgesetzes (EntG) und des Luftfahrtgesetzes (LFG) nicht einzutreten. Sie sieht zwar ebenfalls Revisionsbedarf in diesem Bereich, ist aber der Meinung, dass die Gesetzesvorlage zu weit geht: Während ursprünglich in erster Linie das Verfahren zur Änderung von Flughafen-Betriebsreglementen, die zu einer erheblichen Zunahme der Lärmimmissionen führen, verbessert werden sollte, sieht der Entwurf nun für alle Anlagen des Bundes, insbesondere auch für Strassen- und Eisenbahnverkehrsanlagen sowie für alle übermässigen Immissionen eine enteignungsrechtliche Planauflage vor. Die Vorlage würde schwer schätzbare Kosten mit sich bringen.
Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung prüfen, ob es sinnvoll wäre, zu diesem Thema einen parlamentarischen Vorstoss einzureichen.

07.3385 n Mo. Nationalrat (Leutenegger Filippo). Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften

In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die oben erwähnte Motion des Nationalrates grundsätzlich zu unterstützen. Sie beantragt allerdings, die Motion in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln. Die Motion verlangt, das geltende Steuerrecht so zu ändern, dass Abzüge für werterhaltende sowie der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienende Investitionen in Privatliegenschaften über mehrere Jahre verteilt werden können. In den Augen der Kommission würde diese Regelung einen Anreiz für umfassendere Bausanierungen bieten, die eine klare Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich mit sich brächten.

Die Kommission wird in einer späteren Medienmitteilung die Beschlüsse, welche sie zu weiteren Geschäften gefasst hat, veröffentlichen.

Die Kommission hat am 17. und 18. April 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveleine Widmer-Schlumpf und Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 18. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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