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Verabschiedung eines indirekten Gegenentwurfs zur Renaturierungsinitiative

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Die Kommission hat mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung einen indirekten Gegenvorschlag (07.492 s Pa. Iv. Schutz und Nutzung der Gewässer [UREK-SR]) zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)» (07.060) angenommen. Die Volksinitiative will die Renaturierung der Gewässer mit einem neuen Artikel 76a in der Bundesverfassung verankern. Mit dem Gegenentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Revitalisierung der Gewässer zu fördern, die negativen Auswirkungen der schwallartigen Abflussschwankungen unterhalb von Speicherkraftwerken (Schwall und Sunk) zu vermindern und den Geschiebehaushalt zu reaktivieren. Die Kantone sollen für die Revitalisierung derjenigen Gewässer sorgen, welche durch wasserbauliche Eingriffe in ihren natürlichen Funktionen beeinträchtigt sind, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist. Sie sollen auch gewährleisten, dass die Gewässer über den Raum verfügen, der für die Sicherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer sowie für den Schutz vor Hochwasser erforderlich ist. Die Kommission ist sich der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk auf das Gewässersystem bewusst. Sie will deshalb mit einer neuen Regelung im Gewässerschutzgesetz die bestehenden Beeinträchtigungen beseitigen und verhindern, dass Fauna, Flora und ihre Lebensräume weiter beeinträchtigt werden. Diese Regelung ist umfassender und gezielter als diejenige im Fischereigesetz.
Damit die Ziele zur Energieproduktion aus Wasserkraft, die jüngst festgelegt wurden, erreicht werden können, sieht der Entwurf auch zusätzliche Ausnahmen von den Restwassermengen auf Gewässerabschnitten von maximal 1000 Metern Länge vor. Diese Ausnahmen sollen nur Gewässerabschnitte betreffen, die ein geringes ökologisches Potenzial aufweisen oder aber auf über 1500 Metern liegen. Der Entwurf sieht zudem eine Sonderregelung für die Restwassersanierung bei Kleinwasserkraftwerken vor, die aus denkmalpflegerischen Gründen schützenswert sind.
Die vorgeschlagenen Massnahmen für die Revitalisierungen verursachen jährlich Kosten von rund 60 Millionen Franken. Der Bund wird sie nach den Grundsätzen des Neuen Finanzausgleichs mit durchschnittlich 65 Prozent unterstützen. Die Sanierung der Wasserkraftnutzung wird schätzungsweise jährlich 50 Millionen Franken kosten. Mit einem maximalen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze sollen die Beiträge an die Eigentümer von Wasserkraftwerken finanziert werden.
Der Vorentwurf wird demnächst bei den Kantonen und den interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geschickt. Damit sich die beiden Räte fristgerecht zur Volksinitiative sowie zum Gegenentwurf äussern können, wurde die Dauer der Vernehmlassung auf 2 Monate gekürzt.

Die Kommission hat bereits am Freitag, 18. April 2008, über die weiteren Entscheide informiert.

Bern, 21. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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