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Tätigkeitsbericht der NEAT-Aufsichtsdelegation für das Jahr 2007

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Die NAD hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2007 zuhanden der Finanzkommissionen (FK), der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) verabschiedet.[1] Er enthält die wichtigsten Feststellungen der NAD sowie deren Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen seit Anfang 2007. Der Bericht wird nach den Beratungen in den Stammkommissionen von den Eidg. Räten im Rahmen des Geschäfts Oberaufsicht über den Bau der NEAT im Jahre 2007 (08.006) zur Kenntnis genommen. Der Bericht befasst sich vor allem mit folgenden Schwerpunkten:

Anträge und Empfehlungen an die Stammkommissionen
Seit Anfang 2007 hat die NAD sieben Empfehlungen an ihre Stammkommissionen und zwei Empfehlungen an die zuständigen Behörden gerichtet. Zuhanden der KVF hat sie zudem eine Stellungnahme zur Botschaft zur Gesamtschau FinöV (07.082) verfasst und darin Antrag auf eine Ergänzung des Alpentransit-Beschlusses gestellt (vgl. Anhang 1 des Berichts).

Projektentwicklung Lötschberg
Ende 2007 konnte auf der Lötschberg-Basisstrecke dank des koordinierten Einsatzes aller Beteiligten der volle kommerzielle Betrieb aufgenommen werden. Der Betrieb des Lötschberg-Basistunnels hat sich in den ersten Monaten bewährt, in Spitzenzeiten ist er bereits voll ausgelastet. Die längerfristige Zuverlässigkeit der neuen Anlagen muss sich im Rahmen des weiteren Betriebs bestätigen.

Im Lötschberg-Basistunnel zeigt das Zugssicherungssystem ETCS Level 2 eine hohe Zuverlässigkeit. In Bezug auf die Bahntechnik stehen nun die Bestrebungen im Vordergrund, die Erfahrungen aus dem Einbau im Lötschberg-Basistunnel auszuwerten und sie für die Bahntechnikarbeiten im Gotthard-Basistunnel zu nutzen. Die BLS hat mit der AlpTransit Gotthard AG (ATG) dazu eine Vereinbarung über den Know-how-Transfer abgeschlossen.

Auf den 1. Januar 2009 soll die Infrastruktur der BLS AG und ihrer Tochtergesellschaft BLS AlpTransit AG (BLS AT) in eine separate Infrastrukturgesellschaft „BLS Netz AG“ überführt werden. Die NAD hat ihren Stammkommissionen empfohlen, den Übergang auf parlamentarischer Ebene zu begleiten. Im Vordergrund steht insbesondere die korrekte Bewertung aller Aktiven und Passiven der BLS AT, inklusive der Anfang 2009 noch offenen Forderungen (Nachforderungen, Garantieansprüche etc.). Mit Blick auf den Übergang der Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats der BLS AT und des Eigentums am Lötschberg-Basistunnel ist eine korrekte rechtliche Abwicklung aus Sicht der NAD wichtig.

Projektentwicklung Gotthard
Beim Gotthard-Basistunnel waren Anfang April 2008 von den insgesamt gut 153,5 Kilometern Tunnel, Schächte und Stollen rund 71 Prozent ausgebrochen. Für das „Auflageprojekt Uri 2006“ (nördlicher Anschluss des Gotthard-Basistunnels an das Stammnetz) wurde die Plangenehmigung erteilt. Mit wesentlichem Vorsprung auf das Terminprogramm erfolgte zwischen Amsteg und Sedrun in beiden Röhren der Durchbruch. Die Beschwerdeverfahren gegen die Vergaben des Tunnelbauloses Erstfeld und der Bahntechnik für den Gotthard-Basistunnel fanden für den Bund ein erfolgreiches Ende. Der Werkvertrag Erstfeld konnte Ende März 2007 unterzeichnet und das letzte Teilstück des Basistunnels im Dezember in Angriff genommen werden. Nach dem Rückzug der Beschwerde gegen die Vergabe der Bahntechnik und der Unterzeichnung des Werkvertrags am 29. April 2008 können die Arbeiten für den Einbau der Bahntechnik beginnen.

Mit Risiken behaftet sind die Vortriebsarbeiten beim Teilabschnitt Faido Richtung Sedrun. Der Vortrieb kommt langsam voran. Die auszubrechenden Tunnelröhren befinden sich teilweise in sehr schwierigem Gestein. Aus Sicht der NAD ist der Abschnitt von Faido in Richtung Sedrun trotz der in jüngster Zeit eingetretenen Verbesserungen noch nicht auf Kurs. Sie begrüsst deshalb, dass die ATG eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, welche den Vortrieb eng begleitet. Die NAD verfolgt die Entwicklung beim Los Faido insbesondere hinsichtlich deren Auswirkungen auf die Kosten und Termine weiterhin mit grosser Aufmerksamkeit.

Inbetriebnahmetermin Gotthard
Der prognostizierte Inbetriebnahmetermin für den Gotthard-Basistunnel im Dezember 2017 könnte sich bestenfalls auf Mitte 2016, im schlimmsten Fall auf Mitte 2020 verschieben. Da die von der NAD verlangte Aktualisierung und Überprüfung des Gesamtterminprogramms noch nicht ganz abgeschlossen ist, sind diese Aussagen zum Inbetriebnahmetermin mit einer gewissen Zurückhaltung zu interpretieren.

Zur Stabilisierung des Gesamtterminprogramms prüft die ATG laufend Massnahmen. Angesichts des Rückstands auf den Terminplan beim Vortrieb von Faido Richtung Sedrun und des gleichzeitigen Vorsprungs der Arbeiten in der Gegenrichtung wurde im Jahr 2005 eine Verschiebung der Losgrenze von Sedrun Richtung Faido beschlossen. Anfang April 2008 hat das BAV der ATG die etappenweise Realisierung einer zusätzlichen Losgrenzenverschiebung freigestellt. Die NAD hatte sich zuvor intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Sie erwartet, dass die ATG ihre Entscheide zu den einzelnen Etappen zum spätestmöglichen Zeitpunkt fällt, ihre Entscheide begründet und die Umsetzung der Massnahmen dokumentiert.

Betriebsvorbereitungen Gotthard
Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit der Botschaft zur Gesamtschau FinöV die Bestellung und Finanzierung zusätzlicher Leistungen für die Inbetriebsetzung des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels sowie für die Bahnstromversorgung. Die NAD unterstützt die Forderung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK), für diese Zusatzleistungen eine explizite rechtliche Grundlage zu schaffen. Sie teilt die Ansicht des BAV, dass auf der Gotthard-Achse dieselben Leistungen der Bahnstromversorgung wie beim Lötschberg-Basistunnel über den FinöV-Fonds und den NEAT-Gesamtkredit finanziert werden sollten. Den KVF hat die NAD entsprechend Antrag gestellt.

Ceneri-Basistunnel
Beim Ceneri-Basistunnel fand im September 2007 die erste Sprengung für den Zugangsstollen Sigirino statt, Mitte Februar 2008 begann der Ausbruch mit der Tunnelbohrmaschine und Mitte April liess sich die NAD vor Ort über den Stand der verschiedenen Baustellen am Ceneri-Basistunnel orientieren. Die Arbeiten sind aus Sicht der NAD zurzeit auf Kurs, auch wenn bei der Ausschreibung des grossen Bau-Hauptloses eine gewisse Verspätung besteht.

Die Prognose des Inbetriebnahmetermins für den Ceneri-Basistunnel weist nach wie vor Unsicherheiten auf. Der prognostizierte Termin im Dezember 2019 könnte sich im schlimmsten Fall auf Mitte 2022 verschieben.

Anfang April 2008 wurde das letzte grosse Tunnelbaulos (Hauptröhren) für den Ceneri ausgeschrieben. Die NAD empfahl dem BAV und der ATG, Vorschläge der Weko bei den Ausschreibungsvorbereitungen für die grossen Tunnelbauarbeiten am Ceneri-Basistunnel zu prüfen und im Rahmen der geltenden Vorgaben des Bundes zu berücksichtigen. Die Weko hatte Mitte Juni 2007 ihre Untersuchung in Sachen unzulässiger Wettbewerbsabreden bei der Beschaffung von Zement und Beton für die NEAT abgeschlossen und festgestellt, dass keine unzulässigen Preis- und Gebietsabreden nachgewiesen werden konnten. Aufgrund der bei der Untersuchung gemachten Erkenntnisse hatte die Weko Vorschläge zuhanden des Bundesrates ausgearbeitet.

Projektkosten
Im 2007 nahmen die ATG und das BAV eine vertiefte Abklärung und umfassende Neubeurteilung der Kosten und Risiken auf der Gotthard-Achse vor. Gemäss Neubeurteilung des BAV belaufen sich die voraussichtlichen Projektkosten der NEAT auf 19,8 Milliarden Franken (Preisstand 1998, ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen). Folgt das Parlament dem Antrag des Bundesrats gemäss Botschaft zur Gesamtschau FinöV und löst es die zurückgestellten Werke Zimmerberg-Basistunnel, Hirzeltunnel und Streckenausbauten auf der Gotthard-Achse aus dem NEAT-Projekt heraus, reduzieren sich die mutmasslichen Endkosten auf rund 18,65 Milliarden Franken.

Die Entwicklung der Projektkostenprognose seit 1998 ist zum grössten Teil auf Projektänderungen zur Verbesserung der Sicherheit und Anpassungen an den Stand der Technik zurückzuführen (+43 Prozent). Zweitwichtigster Faktor sind geologisch oder bautechnisch bedingte Änderungen (+20 Prozent). Weitere Mehrkosten sind bei der Vergabe und Ausführung entstanden (+13 Prozent).

Auf der Lötschberg-Achse sind die Kostenprognosen seit drei Jahren leicht rückläufig. Die von der BLS AT aus heutiger Sicht als gerechtfertigt beurteilten Nachforderungen (Claims) sind in der Prognose enthalten. Die Schlussabrechnung zum Werk Achse Lötschberg wird voraussichtlich Anfang 2009 vorliegen.

Kostenrisiken
Die NAD begrüsst die Neubeurteilung der Risiken durch das BAV und die ATG. Sie erwartet eine grundsätzliche Stabilisierung der Kostenentwicklung. Es bestehen allerdings auch weiterhin Unsicherheiten (z.B. Massnahmen zur Einhaltung des Terminprogramms), deren Auswirkungen auf die Kosten heute nicht mit hoher Verlässlichkeit festgelegt werden können. Das BAV quantifiziert das Kostenrisiko mit einem Gefahrenpotenzial von 1,8 und einem Chancepotenzial von 1,7 Milliarden Franken.

Finanzierungskosten
Die gesamten, von Projektanfang bis Projektende auflaufenden Finanzierungskosten werden sich aus heutiger Sicht auf gut 4 Milliarden Franken (Preisstand effektiv) belaufen. Sie bewegen sich im bisher geschätzten Rahmen. Zeitliche Verzögerungen bei den Inbetriebnahmeterminen, ein höherer NEAT-Teuerungsindex (NTI), höhere Zinsen oder eine Verlängerung der Laufzeit des FinöV-Fonds können allerdings zu höheren Finanzierungskosten führen.

Die NAD sprach sich im 2007 gegen eine Anpassung der Zusammensetzung des NTI, der auf die gesamte Projektdauer der NEAT ausgelegt ist, an die kurzfristig verstärkte Teuerungsentwicklung bei der Bahntechnik aus.

Projektoptimierungen
Die NAD stellt fest, dass aufgrund des fast abgeschlossenen Projekts beim Lötschberg-Basistunnel und aufgrund des weit fortgeschrittenen Projektstands beim Gotthard-Basistunnel (Vergaben bereits getätigt) weitere Kompensationen nur noch in einem kleinen Umfang möglich sind. Kompensationspotenzial besteht allenfalls im Bereich der noch nicht vergebenen Leistungen und der Bauausführung. Nach Ansicht der NAD dürfen die Anstrengungen der Projektverantwortlichen bei der laufenden Prüfung von Kompensationsmöglichkeiten nicht nachlassen. Die NAD erwartet von den Erstellern, dass diese auch weiterhin Kompensationen mit kleinerem Sparpotenzial ernsthaft und regelmässig prüfen und umsetzen. Das BAV wird ermuntert, insbesondere die Umsetzung der Ende 2006 für den Ceneri-Basistunnel beschlossenen Kompensationsmassnahmen zu begleiten.

Die NAD erachtet einen Verzicht auf den Hirzeltunnel im Rahmen der Projekts NEAT als vertretbar. Bezüglich Zimmerberg-Basistunnel hat sie den KVF empfohlen, eingehend zu prüfen, ob die vom Bundesrat in der Botschaft zur Gesamtschau FinöV beantragte Verschiebung des Entscheids über eine Verwirklichung des ZBT auf einen Realisierungszeitpunkt nach 2030 gerechtfertigt ist. Die NAD legt dabei grossen Wert darauf, dass ein optimaler Betrieb der NEAT nicht beeinträchtigt wird. Falls der Hirzel- und Zimmerbergtunnel nicht aus dem NEAT-Projekt herausgelöst werden, müssen Mehrkosten für deren sicherheitstechnische Aufrüstung im Rahmen der NEAT berücksichtigt werden.

NEAT-Gesamtkredit
Der Bundesrat weist in seiner Botschaft zur Gesamtschau FinöV einen aktuellen Finanzbedarf für die NEAT von 19,1 Milliarden Franken aus (Preisstand 1998, Projektkostenprognose inkl. Reserven). Der aktuelle Gesamtkredit kann diesen Finanzbedarf nicht decken. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Finanzierung mit einer Anpassung des NEAT-Gesamtkredits sicherzustellen.

Der Beschluss über den aktualisierten NEAT-Gesamtkredit sollte bis Ende 2008 in Kraft treten. Gelingt dies nicht, besteht die Gefahr, dass Vergaben nicht getätigt werden können und dadurch weitere zeitliche Verzögerungen mit entsprechenden Kostenfolgen eintreten. Sollten sich die parlamentarischen Beratungen des Bundesgesetzes über die «zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB) verzögern, müssen nach Ansicht der NAD Massnahmen eingeleitet werden, um den Alpentransit-Finanzierungsbeschluss beschleunigt zu behandeln.

Da weiterhin mit einem finanziellen Restrisiko zu rechnen ist, kann heute nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden, ob der neue Gesamtkredit bis zum Projektende ausreichen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig einen Zusatzkredit beantragen. Der Handlungsspielraum des Parlaments muss dabei erhalten bleiben.

FinöV-Fonds
Die NAD begrüsst, dass der Bundesrat in der Botschaft zur Gesamtschau FinöV eine Entkoppelung der Finanzierung von NEAT und ZEB beantragt, indem er unter anderem den Zeitpunkt für den Beginn der Rückzahlung der Bevorschussung im FinöV-Fonds an die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels knüpft. Damit besteht aus Sicht der NAD eine reelle Chance, dass die Mittel aus dem FinöV-Fonds prioritär für die NEAT verwendet und Terminverzögerungen oder Baustopps aufgrund fehlender Kredite vermieden werden können. Die NAD ist grundsätzlich der Ansicht, dass diejenigen FinöV-Projekte Priorität geniessen sollten, die den Bau und den Betrieb der NEAT unterstützen, namentlich die im Rahmen von ZEB vorgesehenen nördlichen und südlichen NEAT-Zufahrten im Inland. Bei der Beurteilung von Massnahmen zur Stabilisierung und Optimierung der NEAT müssen in Zukunft neben den Kosten- und den Terminfolgen verstärkt auch die im FinöV-Fonds knapp verfügbaren Kredite berücksichtigt werden.

Arbeit auf den NEAT-Baustellen
Die NAD unterstützt die Anstrengungen des seco, die Regelungen des Arbeitsgesetzes, namentlich die Bestimmungen bezüglich der einzuhaltenden Pausen, konsequent durchzusetzen. Sie ermuntert das seco und die Suva, weiterhin alle nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Unternehmer der Erholung ihrer Arbeitnehmer im Interesse der Unfallprävention die nötige Aufmerksamkeit schenken.

Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts
Bezüglich der Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts begrüsst die NAD grundsätzlich die Initiative des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und den Beschluss des Bundesrates, die Frage der Rekursmöglichkeiten bei Grossprojekten des Bundes vertieft zu prüfen. Allfällige Anpassungen des Beschaffungsrechts werden für den Bereich der NEAT allerdings nur noch beschränkt Wirkung entfalten.

Die NAD tagte am 23. April 2008 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Andrea Hämmerle (SP/GR) in Bern. An der Sitzung nahmen teil Vertreter der Eidg. Finanzkontrolle (EFK), des Bundesamts für Verkehr (BAV), der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) und der SBB AG.

Bern, 30. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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