BWIS II. Kommission beantragt Rückweisung an den Bundesrat

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Die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit ( 07.057 ) ist umstritten. Der Entwurf sieht vor, besondere Mittel der Informationsbeschaffung einzusetzen, um Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen politischen und militärischen Nachrichtendienst sowie durch verbotenen Handel mit Proliferationsgütern frühzeitig zu erkennen. Die Kommission ist mit 11 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Während in den Augen der Kommissionsmehrheit in diesem Bereich Gesetzgebungsbedarf besteht, ist eine Minderheit der Auffassung, dass das Strafrecht und die Strafprozessordnungen bereits genügend Handhabe für – auch präventive – Ermittlungen bieten und dass mit den vorgesehenen Änderungen die Privatsphäre zu sehr beeinträchtigt würde. Nach dem Eintreten sprach sich die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen dafür aus, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Vorlage in verschiedenen Punkten überarbeitet werden muss. Insbesondere möchte sie den Bundesrat beauftragen, (1) die Begriffe innere und äussere Sicherheit, geschützten Rechtsgüter und die abstrakt gehaltenen Verdachtsmerkmale zu konkretisieren und eng zu umschreiben, (2) die Zusammenarbeit der Polizeiorgane des Bundes mit den kantonalen Behörden und deren besondere Auskunftspflichten sowie die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen zu präzisieren, (3) die Schnittstellen zwischen der Verwaltung (Polizeiorgane des Bundes) und den Gerichten klar zu regeln; (4) die parlamentarische Aufsicht im Bund wirksamer auszugestalten; (5) die finanziellen Konsequenzen der Vorlage für Bund und Kantone aufzuzeigen; (6) die Verfassungsmässigkeit der Vorlage besonders unter Berücksichtigung der Grundrechte detailliert zu überprüfen. Eine Minderheit der Kommission ist gegen eine Rückweisung an den Bundesrat; ihrer Meinung nach können in der Detailberatung der Kommission allfällige Verbesserungen angebracht und wo nötig zusätzliche Informationen eingeholt werden.

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 11 zu 6 Stimmen, auf die Vorlage des Bundesrates zu einem Verfassungsartikel, welcher dem Bund die Kompetenz für Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen verleihen würde, nicht einzutreten ( 07.067 Bekämpfung von Gewalt an Sportanlässen. Verfassungsgrundlage. Änderung des BWIS). Sie spricht sich damit für eine kantonale Regelung dieser Massnahmen aus. Auch die Minderheit bevorzugt eine kantonale Lösung, beantragt aber zum jetzigen Zeitpunkt Eintreten, da noch unklar ist, ob die rechtlichen Grundlagen in den Kantonen rechtzeitig in Kraft sein werden. Mit der neuen Verfassungsgrundlage könnten die zur Zeit bis Ende 2009 befristeten Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen (Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam) unbefristet auf Bundesebene weitergeführt werden. Der von der Kommission bevorzugte Weg zur Weiterführung der Massnahmen ist jener einer Übernahme der Bestimmungen in kantonales Recht. Ein entsprechendes Konkordat wurde erarbeitet und liegt den Kantonen zur Ratifizierung vor. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament sowohl einen Entwurf zu einer Verfassungsänderung, als auch Entwürfe zur Änderung des BWIS für jede der beiden möglichen Varianten. Der Ständerat nahm alle Vorlagen an.

Mit 13 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung nahm die Kommission die Vorlage des Bundesrates zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung des UNO-Übereinkommens gegen Korruption an ( 07.078 UNO-Übereinkommen gegen Korruption). Das UNO-Übereinkommen legt weltweit Standards zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption fest. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab, was einem Antrag auf Nicht-Eintreten entspricht.

Weiter hat die Kommission drei parlamentarische Initiativen behandelt, die den Konsumentenschutz verbessern wollen:
Sie beschloss mit 12 zu 11 Stimmen, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, einer parlamentarischen Initiative von Ständerätin Simonetta Sommaruga ( 06.489 Gegen missbräuchliche Klauseln im „Kleingedruckten“) Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Die Initiative fordert einen Gesetzesentwurf, welcher Grundsätze über Gültigkeit und Ungültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und missbräuchlichen Vertragsklauseln festlegt. Weiter soll der Entwurf eine abstrakte Inhaltskontrolle vorsehen.
Entgegen dem Beschluss des Ständerates in der vergangenen Sommersession hält die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen an ihrem Beschluss fest, einer weiteren parlamentarischen Initiative von Ständerätin Simonetta Sommaruga ( 05.458 Pa. Iv. Verbesserung des Konsumentenschutzes. Fernabsatz und Gewährleistung) keine Folge zu geben. Mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung fasste sie denselben Beschluss bezüglich einer parlamentarischen Initiative von alt Ständerat Pierre Bonhôte ( 06.441 Pa.Iv. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf). Sie stellt dem Nationalrat entsprechende Anträge. Minderheiten beantragen dem Rat, beiden Initiativen Folge zu geben. Die erste Initiative ( 05.458 ) fordert verschiedene Gesetzesänderung zur Stärkung des Konsumentenschutzes im Fernsabsatzgeschäft. Die zweite Initiative ( 06.441 ) betrifft einen Teilbereich der ersten Initiative.

Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, den Bundesrat zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter ( 06.105 ) zu ermächtigen. Dieses Protokoll soll durch regelmässige Besuche an Orten des Freiheitsentzugs zur Verhütung von Folter beitragen. Es beruht auf einer internationalen und einer nationalen Säule; die erste ist der Unterausschuss für Prävention von Folter, die zweite besteht in den von den Vertragsstaaten zu schaffenden „nationalen Präventionsmechanismen“. Der Bundesrat schlägt für die Schweiz die Einsetzung eines zentralen Organs vor: die Kommission zur Verhütung von Folter. Die Kommission für Rechtsfragen hat das Bundesgesetz über diesen nationalen Präventionsmechanismus geprüft und sich mehrheitlich für die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen, da diese in ihren Augen Wort und Sinn des Protokolls besser wiedergibt als die Fassung des Ständerates. Sie beantragt deshalb ihrem Rat, den Änderungen des Ständerates nicht zuzustimmen. In einem Punkt beantragt die Kommissionsmehrheit allerdings, von der Vorlage des Bundesrates abzuweichen: In ihren Augen i

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