Kommission stellt sich zahlreichen Beschlüssen des Nationalrates entgegen

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Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) genehmigt einstimmig die Vorlage zur Änderung des Militärgesetzes (MG) sowie die Vorlage für ein neues Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) ( 08.027 n). In den Augen der Kommission erfährt die Militärgesetzgebung mit dieser Revision eine notwendige Konsolidierung, da diese verschiedene Fragen klärt, die in den vergangenen Jahren offen geblieben sind. Mit dem neuen Gesetz über die militärischen Informationssysteme wird gleichzeitig ein klarer rechtlicher Rahmen für diesen Bereich geschaffen.

Im Gegensatz zum NR befürwortet die SiK-S ein WK-Obligatorium im Ausland (Art. 41, Abs. 3; mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen) ebenso wie das Obligatorium für Auslandeinsätze (für Ausbildung und Einsätze im Friedensförderungs- und Assistenzdienst) für das militärische Personal (Art. 47, Abs. 4; mit 10 zu 1 Stimmen) und die Wahrnehmung auch vorhersehbarer und dauerhafter Assistenzdiensteinsätze der Armee (Art. 67, Abs. 2; einstimmig); damit bleiben Einsätze wie für die EURO 08 oder das WEF möglich. Ebenfalls gegen den Nationalrat stellt sich die SiK-S in der Frage der Genehmigung von Friedensförderungsdiensten (Art. 66b Abs. 4): Eine Genehmigung der Bundesversammlung muss erfolgen, wenn der Einsatz von mehr als 30 Angehörigen der Armee länger als sechs Monate dauert (und nicht 3 Wochen, wie dies der Nationalrat beschlossen hat). Diese Bestimmung wurde einstimmig beschlossen.

Bei brisanten Einsätzen in Ausland muss das Departement nach Ansicht der SiK-S zudem vorgängig die Präsidentinnen und Präsidenten SiKs und APKs konsultieren (und nicht die entsprechenden Gesamtkommissionen wie vom Nationalrat beschlossen bzw. die GPDel wie vom Bundesrat vorgeschlagen). Diese Bestimmung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen (Art. 70, Abs. 4). Die Übertragung einiger Befugnisse der Bundesversammlung an den Bundesrat in diesem Zusammenhang (Art. 70 Abs. 3) wurde von der SiK-S einstimmig im Sinne der Vorlage des Bundesrates wieder eingeführt. Ebenfalls gegen den Nationalrat stellt sich die SiK-S einstimmig bei der Änderung des Bundespersonalgesetzes (Art. 24, Abs. 3 (neu)): Auch ziviles Personal der Armee soll somit zu Einsätzen im Ausland verpflichtet werden. Die Vorlage wird in der Herbstsession 2008 im Ständerat beraten.

Die Kommission stimmt zudem der Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) einstimmig zu und genehmigt auch die Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ( 08.026 n). Ersteres sieht insbesondere vor, die Gewissensprüfung abzuschaffen und den Tatbeweis einzuführen. Das geltende Verfahren – mit den drei Hürden Zulassungsgesuch, Gewissensprüfung und Faktor 1,5 – funktioniert nach Ansicht der Kommission zwar weitgehend problemlos, ist jedoch betreffend Aufwand und Ertrag unbefriedigend (zumal ohnehin gegen 95% aller Zulassungsgesuche bewilligt werden). Laut Kommissionsmehrheit reicht der Umstand, dass der Zivildienst 1,5-mal so lange dauert wie der Militärdienst, aus, um als Beweis für einen Gewissenskonflikt zu dienen. Ein Antrag auf Senkung des Faktors auf 1,2 wurde mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Gestrichen wurde zudem ein durch den Nationalrat eingeführter Artikel, welcher gegen das Risiko absichern sollte, dass die Armeebestände wider Erwarten aufgrund einer massiven Zunahme von Zivildienstgesuchen gefährdet werden könnten (der Nationalrat sah vor, die Möglichkeit zur Heraufsetzung des Zeitfaktors um bis zu 0,3 Punkte einzubauen). Die Kommission folgt des weiteren National- und Bundesrat und beantragt, die Mindestabgabe des Wehrpflichtersatzes auf 400 Franken zu erhöhen. Die Vorlage wird in der Herbstsession 2008 im Ständerat beraten.

Die SiK-S beschloss zudem mit 9 zu 2 Stimmen, mit der Behandlung der parlamentarischen Initiative Dupraz über ein Verbot von Streumunition ( 05.452 n) zuzuwarten. Die Kommission war von ihrem Rat beauftragt worden, dieses Geschäft im Licht des Ende Mai 2008 von 111 Staaten (darunter die Schweiz) in Dublin unterzeichneten Vertrages zum Verbot der meisten Typen von Streumunition noch einmal zu prüfen. Die Kommission ist von den in Dublin erreichten Zielen vollständig überzeugt und beauftragt nun den Bundesrat in einer Motion, den Dubliner Vertrag so rasch wie möglich zu ratifizieren und auf nationaler Ebene unverzüglich die entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen einzuleiten. Dannzumal wird sich die Kommission noch einmal mit der parlamentarischen Initiative Dupraz befassen.

Des weiteren verabschiedete die Kommission einstimmig einen Bericht, welcher dem Ständerat beantragt, die parlamentarische Initiative Sommaruga ( 05.443 s. Einsatz von Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve) abzuschreiben. Die parlamentarische Initiative Sommaruga verlangt, dass es in Zukunft keiner Grundausbildung mehr bedürfen sollte, um in einer Notlage unausgebildete Angehörige der Zivilschutzreserve einzusetzen. Die Kommission ist jedoch überzeugt, dass die geltende gesetzliche Regelung den Kantonen eine ausreichende Flexibilität ermöglicht, und dass für Einsätze im Ernstfall zwingend Grundkenntnisse – und damit eine dem Einsatz vorangehende Ausbildung – nötig sind. Zudem befürchtet sie, dass das Anliegen der Initiative dazu führen könnte, dass künftig aus Spargründen noch grössere Teile der Schutzdienstpflichtigen nicht mehr ausgebildet und der Reserve zugeteilt würden, was für das System des Zivilschutzes verhängnisvoll wäre.

Die SiK-S liess sich schliesslich auch ausführlich zu den Themen Informatiksicherheit und Sicherheit von Infrastrukturen informieren.

Die Kommission hat am 23. und 24. Juni 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP, AR) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des EVD, sowie von Bundesrat Samuel Schmid, Chef des VBS, in Bern getagt. Sie hat bereits am 23. Juni 2008 eine Medienmitteilung zum tragischen Unfall auf der Kander vom 12. Juni 2008 sowie über die Hintergründe des Rücktritts des Kommandanten der Luftwaffe veröffentlicht.

Bern, 24. Juni 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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