Das Kulturförderungsgesetz geht in die Zielgerade

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Vor der grossen Sommerpause konnte die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) die Beratungsarbeiten am Bundesgesetz über die Kulturförderung ( 07.043 n ) – in welches das Pro Helvetia-Gesetz ( 07.044 n) aufgrund eines früheren Kommissionsentscheides integriert wurde – praktisch beenden. Im August soll nach einer 2. Lesung die Gesamtabstimmung erfolgen. Danach kann die Vorlage an den Nationalrat überwiesen werden.

Mit Stichentscheid der Präsidentin stimmte die Kommission einem Antrag zu, der dem Bund ermöglicht, das Schaffen der Künstlerinnen und Künstler durch Werk- und Projektbeiträge, Stipendien, Studiendarlehen und durch Auszeichnungen zu fördern. Die Mehrheit der Mitglieder der Kommission bejahte auch die von vielen Kulturakteuren geforderte Autonomie der Stiftung Pro Helvetia. In diesem Sinne und mit dem Wunsch einer klaren Kompetenzaufteilung zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Stiftung Pro Helvetia wurden die Zuständigkeiten der Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen geregelt. Eine grosse Mehrheit der Kommission hat sich für eine Autonomie von Pro Helvetia hinsichtlich der Ausführung ihrer Aufgaben ausgesprochen. Mit 18 Stimmen – bei 2 Enthaltungen – wurden der Bereich Nachwuchsförderung sowie die Durchführung und Unterstützung von kulturellen Anlässen der Stiftung Pro Helvetia zugeteilt. Einstimmig beschloss die Kommission, dass Pro Helvetia nach Absprache die kulturellen Auslandaktivitäten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – mit Ausnahme von Projekten geringerer Bedeutung – umsetzen soll. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder (18 :5 Stimmen) übertrug dem Stiftungsrat Pro Helvetia die Festlegung seiner strategischen Ziele. Zudem wurde mit 13 zu 10 Stimmen die Schaffung eines Kulturrates beschlossen, der den Bundesrat in den Belangen der Kulturpolitik beraten soll.

Neben der Kulturdebatte überprüfte die Kommission zum zweiten Mal eine von Nationalrätin Barbara Marty Kälin eingereichte parlamentarische Initiative, die ein Verbot des Transports von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz sowie verstärkte Grenzkontrollen bei Tiertransporten fordert ( 07.417 n). Die ständerätliche Schwesterkommission hatte dem Beschluss der WBK-N, der Initiative Folge zu geben, nicht zugestimmt, obschon sie den Handlungsbedarf erkannte hatte. Sie wollte jedoch vermeiden, dass die Initiative die laufenden Verhandlungen, welche die Schweiz mit der Europäischen Union diesbezüglich führt, belasten würde. Am 1.9.2008 treten das revidierte Tierschutzgesetz (TschG) und die Tierschutzverordnung (TschV) in Kraft. Gemäss Art. 175 der neuen TschV sollen Rinder, Schafe, Ziege und Schweine in der Schweiz nur im Bahn- und Luftverkehr durch unser Land geführt werden können. Mit 23 zu 1 Stimme bestätigte jedoch die WBK-N erneut ihren Entscheid vom November 2007 und beantragt ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie erachtet ein entsprechendes Verbot sowohl aus Gründen des Tierschutzes als auch aufgrund seuchenpolizeilicher Gesichtspunkte als geboten.

Die Kommission tagte am 26./27. Juni unter dem Vorsitz von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD) in Bern.

Bern, 27. Juni 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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