Integration als gesetzliche Voraussetzung für die Niederlassungsbewilligung

1 min read

Die Kommission hat beiden Initiativen mit jeweils 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben.

08.420 n Pa.Iv. Pfister Gerhard. Integration gesetzlich konkretisieren

Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Gerhard Pfister (CVP/ZG) fordert, das Ausländergesetz so zu ändern, dass eine Niederlassungsbewilligung generell nur nach erfolgreicher Integration erteilt werden kann, namentlich wenn die betreffende Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt. Im Rahmen der Umsetzung soll zudem geprüft werden, ob gesetzliche Grundlagen zum Entzug einer Niederlassungsbewilligung geschaffen werden sollen für den Fall, dass eine Person extremistische oder fundamentalistische Ansichten vertritt, die sich mit dem freiheitlichen Rechtsstaat und der Demokratie nicht vereinbaren lassen.

08.406 n Pa.Iv. Müller Philipp. Rückstufung eines niedergelassenen, integrationsunwilligen Ausländers zum Jahresaufenthalter

Die Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung auf den Status von Jahresaufenthaltern zurückgestuft werden können, wenn sie sich in der Schweiz unzulänglich integrieren. Eine erneute Niederlassungsbewilligung soll in diesem Fall frühestens nach drei Jahren erteilt werden können. Mit der Rückstufung zum Jahresaufenthalter soll den Behörden die Möglichkeit geben werden, mit der betreffenden Person eine Integrationsvereinbarung zu treffen, und somit letztlich auch die Erneuerung einer Jahresaufenthaltsbewilligung zu verweigern, wenn die mit der Vereinbarung verbundenen Bedingungen, so zum Beispiel der Besuch eines Sprachkurses, nicht erfüllt werden.

Die Kommission hält eine Konkretisierung der Integrationsstandards und –kriterien mit Blick auf die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen für angezeigt. Erst wenn diese Kriterien durch die Antrag stellenden Ausländerinnen und Ausländer vollständig erfüllt sind, sollen die Migrationsbehörden eine entsprechende Bewilligung erteilen können. Gleichzeitig begrüsst die Kommission die von beiden Initiativen anvisierte Möglichkeit zur Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung zu einer Jahresaufenthaltsbewilligung. Mit der Einführung dieser Massnahme soll die Gesetzeslücke geschlossen werden, die durch ein Urteil des Bundesgerichts gegen den Kanton St. Gallen sichtbar geworden ist, das eine Ausweisungsverfügung gegen einen seit längerer Zeit in der Schweiz niedergelassenen, jedoch wenig integrierten Ausländer, für ungültig erklärt hat.

Ein Teil der Kommissionsmehrheit will entsprechende gesetzliche Grundlagen durch das Parlament insbesondere auch deshalb erarbeiten lassen, um der bereits eingereichten Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ der SVP einen indirekten Gegenentwurf entgegenstellen zu können.

Die Kommissionsminderheit lehnt beide parlamentarischen Initiativen ab, weil sie die geltenden Bestimmungen im neuen Ausländergesetz zur Integration und zum Widerruf von Niederlassungsbewilligungen für ausreichend erachtet und vor einer allfälligen Gesetzesrevision genauere Informationen über die Auswirkungen des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetzes abwarten will.

Die Kommission tagte am 26. / 27. Juni 2008 in Bern, bei der Behandlung dieses Traktandums unter der Leitung ihres Vizepräsidenten Yvan Perrin (SVP/NE).

Bern, 27. Juni 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Patentanwaltsgesetz – Bundespatentgericht

Next Story

EFG International ernennt Chairman für das britische Geschäft

Latest News