Kein zwingender DNA-Test für den Familiennachzug aus Problemländern

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1. 07.495 n Pa.Iv. Heer. Zwingender DNA-Test für den Familiennachzug aus Problemländern

Mit 15 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben hat die Kommission einer von Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative, welche verlangt, dass für den Familiennachzug aus 34 Ländern, die vom Bundesamt für Migration (BFM) als problematisch erachtet werden, zwingend DNA-Profile zur Feststellung von Abstammung und Identität erstellt werden müssen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die geltenden Rechtsgrundlagen ausreichen. Die kantonalen Ausländerbehörden können nach Rücksprache mit dem Bundesamt im Zweifelsfall und im Einverständnis mit den betroffenen Personen solche Tests bereits heute durchführen lassen. Während bisher pro Jahr ca. 40-50 Tests durchgeführt wurden, wären durch das beabsichtigte Obligatorium künftig rund 500 Personen betroffen. Die dabei zu erwartenden praktischen Probleme bei der Entnahme und Auswertung der Proben sowie die hohen Kosten von rund 1400 Franken pro Fall stehen in einem offensichtlichen Missverhältnis zum erwarteten Nutzen. Ausserdem widerspricht ein obligatorischer DNA-Test ohne hinreichenden Verdacht auf Vorliegen eines Straftatbestands dem verfassungsmässigen Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre.

Die Kommissionsminderheit weist darauf hin, dass DNA-Tests heute nur in wenigen Fällen zur Anwendung gelangen, obwohl starke Indizien darauf hinweisen würden, dass in zahlreichen Ländern und Gebieten gefälschte Ausweisschriften käuflich erworben werden könnten. Der DNA-Nachweis zur eindeutigen Feststellung von Abstammung und Identität müsse deshalb für obligatorisch erklärt werden.

2. 08.401 n Pa.Iv. Fraktion V. Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates

Mit 13 zu 10 Stimmen hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion zugestimmt, wonach ein Verordnungsveto eingeführt werden soll. Die Initianten orientierten sich dabei am Kanton Solothurn: Hier kann eine festgelegte Anzahl Mitglieder des Kantonsparlamentes Einspruch gegen eine Verordnung der Regierung einlegen. Stimmt das Parlament diesem Einspruch zu, dann wird die Verordnung an die Regierung zurückgewiesen. Mit der Einführung des Verordnungsvetos auf Bundesebene soll die Bundesversammlung wirksam intervenieren können, wenn Bundesrat und Verwaltung bei der Verordnungsgebung nicht den Willen des Gesetzgebers und damit der Parlamentsmehrheit berücksichtigen. Ein Verordnungsveto hat auch präventive Wirkung: Bundesrat und Verwaltung werden mit möglichst getreuer Umsetzung des Willens des Gesetzgebers versuchen, ein Veto zu verhindern. Ein Verordnungsveto wird auch der Tendenz entgegenwirken, dass aus Misstrauen gegenüber dem Verordnungsgeber immer mehr nicht gesetzeswürdige Details in die Gesetze geschrieben werden.

Die Kommissionsminderheit befürchtet, dass durch diese zusätzliche Verzögerung des ohnehin schwerfälligen Entscheidungsprozesses die staatliche Handlungsfähigkeit gefährdet würde. Minderheiten, welche im Gesetzgebungsprozess unterlegen sind, würden dadurch eine Blockademöglichkeit auf Verordnungsebene erhalten. Schliesslich seien die Erfahrungen aus dem Kanton Solothurn nur beschränkt auf den Bund übertragbar, sei doch hier sowohl die Anzahl der Verordnungen wie auch die Konfliktintensität viel grösser.

Eine Vorlage zur Einführung des Verordnungsvetos kann ausgearbeitet werden, sofern auch die Schwesterkommission des Ständerates dem Anliegen zustimmt.

3. 08.035 n Schweizer Staatsangehörige im Ausland. Schaffung gesetzlicher Grundlagen

Schliesslich hat die Kommission mit 20 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung einer Vorlage des Bundesrates zugestimmt, mit der zwei zeitlich befristete Verordnungen über die finanzielle Unterstützung von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland in dauerhaftes Recht überführt werden. Zum einen geht es um die Unterstützung von Auslandschweizer-Institutionen. Hier hat die Kommission mit 15 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen einem Antrag zugestimmt, wonach die „Schweizer Revue“ nicht explizit im Gesetz erwähnt werden soll. Vielmehr soll allgemeiner formuliert werden, dass Finanzhilfen gewährt werden für die Information der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen. Im zweiten Teil der Vorlage geht es um Vorschüsse an Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, die sich vorübergehend im Ausland befinden und dort in eine Notlage geraten sind.

Die Kommission tagt am 26./27. Juni 2008 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten, Nationalrat Gerhard Pfister (CVP/ZG). Heute Freitagnachmittag wird noch über weitere Geschäfte informiert werden.

Bern, 27. Juni 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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