Patentanwaltsgesetz – Bundespatentgericht

2 mins read

Die Kommission hat sich einhellig für die Vorlage zu einem Patentanwaltsgesetz ausgesprochen. Die in der Botschaft vom 7. Dezember 2007 ( 07.098 Patentanwaltsgesetz) enthaltenen Vorschläge des Bundesrates fanden breite Zustimmung. Gemäss Gesetzesvorlage sollen die Titel «Patentanwalt» bzw. «Patentanwältin» und «europäische Patentanwältin» bzw. «europäischer Patentanwalt» geschützt sein, d.h. sie sollen nur verwendet werden dürfen, wenn bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind (Hochschulabschluss, Patentanwaltsprüfung und praktische Tätigkeit). Diese Regelung ist angesichts der Komplexität des Erfindungsschutzes nötig, um eine qualifizierte Beratung in Patentsachen zu gewährleisten.

Die Kommission ist im Weiteren auf die Vorlage zum Patentgerichtsgesetz (07.099, Botschaft vom 7.12.2007) eingetreten. Die Vorlage bezweckt, ein nationales Spezialgericht mit ausschliesslicher Zuständigkeit in patentrechtlichen Verletzungs- und Rechtsgültigkeitsfragen zu schaffen. Das Patentgericht soll sich aus juristisch sowie aus technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammensetzen und wird somit in der Lage sein, das für die oft sehr komplexen Patentprozesse notwendige Fachwissen zu erarbeiten. Das heutige System weist Mängel auf: Angesichts der geringen Anzahl von Patentstreitigkeiten können nur einige wenige kantonale Gerichte die erforderliche Fachkenntnis und praktische Erfahrung aufbauen und aufrechterhalten.

Die Kommission hat beschlossen, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Hermann Bürgi ( 07.497 Änderung der Verjährungsfrist im Haftpflichtrecht. Artikel 210 OR) Folge zu geben. Die Initiative fordert, die Verjährungsfrist für Klagen auf Gewährleistung wegen Mängeln an Sachen, welche für ein unbewegliches Bauwerk verwendet oder in ein solches eingebaut werden, von einem auf fünf Jahre zu verlängern, damit der Unternehmer des unbeweglichen Bauwerkes, für welchen heute schon die fünfjährige Verjährungsfrist gegenüber dem Besteller gilt (Art. 371 Abs. 2 OR), auch noch nach Ablauf eines Jahres auf den Verkäufer des fehlerhaften Materials Regress nehmen kann.

Die Kommission hat die vom Nationalrat geschaffenen Differenzen im Entwurf zu einer Schweizerischen Zivilprozessordnung ( 06.062 ) beraten. Sie beantragt dem Ständerat in den meisten Punkten, sich dem Nationalrat anzuschliessen. In einigen Bereichen will sie jedoch an den Beschlüssen ihres Rates festhalten. Dies betrifft insbesondere das mietrechtliche Ausweisungsverfahren (Art. 195 Abs. 2 E-ZPO) sowie das Novenrecht (Art. 223bis – 227 bzw. Art. 306 Abs. 2 und Art. 314 E-ZPO).

Auch bei der Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière ( 07.064 ) führte die Kommission eine Differenzbereinigung durch. Namentlich bei zwei Artikeln beantragt sie Festhalten am Beschluss des Ständerates: So will sie auf den vom Nationalrat eingefügten Zusatz, wonach Meldungen im Sinne von Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes in anonymisierter Form weiterzuleiten seien, verzichten (Art. 9 Abs. 1bis Geldwäschereigesetz). Auch den – ebenfalls vom Nationalrat eingebrachten – Absatz, welcher es der Meldestelle verbietet, Daten von Personen, welche eine Meldung erstatten, weiterzuleiten, will sie wieder streichen (Art. 32 Abs. 3 Geldwäschereigesetz).

Weiter beantragt die Kommission ohne Gegenstimmen die Annahme einer Motion, welche den Bundesrat beauftragt, seine Ämter bei der Erhebung von Kriminalitätsstatistiken anzuweisen, dass neben der Straftat auch das Herkunftsland des Kriminellen erfasst und veröffentlicht wird, sofern ihnen diese Daten von den Kantonen zur Verfügung gestellt werden ( 07.3406 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Transparenz über Herkunft von Kriminellen).

Bei einer weiteren Motion, welche ursprünglich den Bundesrat – in Zusammenarbeit mit den Kantonen – mit der Einführung einer gesamtschweizerisch einheitlichen Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt beauftragen wollte ( 07.3697 n Mo. Nationalrat (Allemann). Meldepflicht für Gewaltvorfälle), beantragt die Kommission eine Änderung des Textes: Der Bundesrat soll beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Kantonen gesamtschweizerisch Vorfälle menschlicher Gewalt zu erfassen und im Hinblick auf Massnahmen auszuwerten.

Die Kommission hat am 26. und 27. Juni 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Janiak (S, BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 27. Juni 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Das Kulturförderungsgesetz geht in die Zielgerade

Next Story

Integration als gesetzliche Voraussetzung für die Niederlassungsbewilligung

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…