GPK-N verweist das Bundesstrafgericht auf den von ihr vorgezeichneten Weg

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Die GPK-N, vertreten durch ihren Präsidenten und die Präsidentin ihrer Subkommission Gerichte, stellt fest, dass die vom Bundesstrafgericht vertretene Auffassung im Widerspruch zur geklärten Rechtslage und zur konstanten Praxis der GPK-N steht. Die GPK-N bedauert, dass das Bundesstrafgericht an seiner abweichenden Meinung festhält und dies öffentlich macht, bevor die Subkommission Gerichte das ihr von der Kommission zugewiesene Man-dat, zusammen mit den Gerichten und dem Bundesrat das weitere Vorgehen festzulegen, überhaupt in Angriff nehmen konnte. Die GPK-N wird gemäss ihrem Beschluss vom 24. Juni 2008 über ihre Subkommission das Gespräch mit den betroffenen Behörden suchen, um in einem konstruktiven Dialog eine Lösung zu finden. Die GPK-N wird sich voraussichtlich im Herbst mit den Anträgen ihrer Subkommission Gerichte befassen.

Bern, 3. Juni 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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