Finanzkommission beriet ZEB-Vorlage

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Die Finanzkommission befasste sich an ihrer Sitzung vom 4. Juli 2008 mit den Anträgen ihrer Subkommission UVEK zu einem Mitbericht zur Botschaft über die Gesamtschau FinöV ( 07.082 ), der sog. ZEB-Vorlage, an die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF).

Die Kommission spricht sich mit 14 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) gegen die vom Ständerat in der Juni-Session beschlossene Erhöhung der Mittel um 200 Millionen Franken auf neu 5,4 Milliarden Franken aus. Diese zusätzlichen 200 Millionen Franken sollen den Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr zugute kommen. Der Bundesrat hatte nur 50 Millionen Franken beantragt. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, dass diese Erhöhung nicht gerechtfertigt ist. Damit würde sich die Gesamtsumme des FinöV-Fonds auf 31,7 Milliarden Franken erhöhen und die Rückzahlung der Bevorschussung noch weiter in die Zukunft verschoben. Zudem können diese Massnahmen für den Regionalverkehr aufgrund des heutigen Kenntnisstandes noch gar nicht präzise abgeschätzt werden. Die Kommissionsminderheit betonte hingegen die Notwendigkeit des Ausbaus und verwies auf die Schnittstellen der Hauptstrecken mit dem Regionalverkehr. Sie hält die Aufstockung aus finanzpolitischer Sicht für vertretbar.

Die nationalrätliche Finanzkommission weist wie die ständerätliche darauf hin, dass der Erhaltung des Spielraums im FinöV-Fonds grosse Bedeutung zukommt. Ein erneutes Anheben der Bevorschussungslimite bzw. eine zusätzliche Fristerstreckung für die Rückzahlung – neu soll diese nach der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels und nicht mehr ab 2015 (ursprüngliche Annahme der Inbetriebnahme, die nun nach hinten verschoben wird) erfolgen – ist aus verfassungs- und finanzrechtlichen Gründen problematisch und würde durch die erhöhte Zinslast den zukünftigen Handlungsspielraum einschränken.

In Bezug auf die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur hat der Ständerat in Artikel 10 des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) weitere Absätze eingefügt. Die Finanzkommission beantragt der KVF mit 12 zu 8 Stimmen (1 Enthaltung) die ständerätlichen Ergänzungen, d.h. die neu eingefügten Absätze 2 – 6, zu streichen. Mit knapper Mehrheit und zahlreichen Enthaltungen beantragt sie zudem, den zweiten Satz von Artikel 10 zu streichen und im Bereich der weiteren Entwicklung keine speziellen Projekte zu erwähnen.

Da der Lärmschutz viel weniger Mittel benötigt als ursprünglich vorgesehen, schlägt der BR vor, den betreffenden Verpflichtungskredit von 1,845 Milliarden Franken auf noch 1,33 Milliarden Franken zu kürzen. Für die Finanzkommission stellt sich die Frage, ob dieser Schritt nicht zu früh erfolgt. Ihrer Ansicht nach kann man derzeit noch nicht abschätzen, ob die Ziele des Lärmschutzes mit dem verbleibenden Kredit effektiv erreicht werden können. Zu verhindern ist, dass infolge dieser Kreditkürzungen einzelne Projekte in Geldnot geraten.

Die Finanzkommission tagte am 4. Juli 2008 unter der Leitung ihres Präsidenten, Fabio Abate (FDP/TI), in Ermatingen.

Bern, 7. Juli 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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