Keine fossilen Kraftwerke für die Schweiz

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Erdgas ist eine endliche Ressource, welche in den kommenden 10 – 15 Jahren den Peak Gas erreichen wird. Erdgas kommt genau wie Erdöl zunehmend aus geopolitisch instabilen Regionen. Eine nachlassende Förderrate und politische Krisen werden die Versorgungssicherheit hochgradig gefährden und bergen erhebliche Kostenrisiken. Mit Gaskombikraftwerken würde sich die schon heute hohe Auslandsabhängigkeit der Schweiz im Stromsektor nochmals entscheidend verschärfen. Erdgas muss ebenso wie Uran importiert werden.

Um die Treibhausgasemissionen der Industrieländer von 1990 bis 2020 um mindestens 30% zu reduzieren, dürfen auf keinen Fall noch neue Emissionsquellen geschaffen werden. Gaskraftwerke würden den CO2-Ausstoss der Schweiz massiv erhöhen. Deshalb ist die SES dezidiert der Meinung, dass neue Grossemittenten im Grundsatz keine Bewilligung erhalten dürfen. Oder anders ausgedrückt: neue fossile Grosskraftwerke dürfen erst dann bewilligt werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Einsparung der entsprechenden Energiemenge volkswirtschaftlich erheblich unvorteilhafter wäre.

Für den Fall, dass in der Schweiz wider jegliche Vernunft trotzdem Gaskombikraftwerke gebaut werden sollten, fordert die SES folgende wesentlichen Änderungen an den vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlagen zur Kompensationspflicht der CO2-Emissionen:

  • Es muss bei solchen Anlagen eine vollständige Abwärmenutzung gewährleistet und ein Wirkungsgrad von mindestens 80% erreicht werden.
  • Der Auslandanteil der CO2-Kompensation muss kongruent mit der bisherigen Regelung für andere Schweizer Firmen auf maximal 8% begrenzt werden.
  • Aufgrund der oftmals fehlenden Additionalität von Auslandsreduktionen, sollen für jede Tonne im Ausland kompensiertes CO2 zwei statt ein Zertifikat beigebracht werden.
  • Zertifikate aus dem Clean Development Mechanism (CDM) müssen ausserdem den internationalen Gold Standard erfüllen.
  • Zudem fordert die SES aus zwingenden Klimaschutzgründen eine Ausweitung der Kompensationsvorschriften auf sämtliche UVP-pflichtigen Projekte.

Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung SES

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