Kommission nimmt indirekten Gegenentwurf zur Renaturierungsinitiative an

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Die Kommission hat mit Genugtuung Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu ihrem indirekten Gegenentwurf ( 07.492 Pa. Iv. Schutz und Nutzung der Gewässer [UREK-SR]) zur Volksinitiative « Lebendiges Wasser » ( 07.060 ). Der in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf umfasst Änderungen im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sowie im Wasserbau- und im Energiegesetz. Im Bestreben um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung schlägt der Gegenentwurf Gesetzesbestimmungen in folgenden Bereichen vor: Revitalisierung der Gewässer, Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk unterhalb von Wasserkraftwerken, Reaktivierung des Geschiebehaushalts, weitere Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischem Potenzial und Berücksichtigung schützenswerter Kleinwasserkraftwerke bei Restwassersanierungen. Er trägt den neuen energiepolitischen Zielen Rechnung und enthält einen Vorschlag zur Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen.

Der Vorschlag, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf entgegenzustellen, wurde von fast allen Vernehmlassern positiv aufgenommen. Einzig die Kraftwerke und ihre Verbände sowie zwei Kantone und eine politische Partei plädieren für eine Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenentwurf.
Eine deutliche Mehrheit der insgesamt 110 Stellungnahmen stimmt den Vorschlägen in den Bereichen Gewässerrevitalisierung, Schwall/Sunk und Geschiebe zu. Was die Lockerung der Restwasserbestimmungen anbelangt, gehen die Meinungen auseinander. Gewisse Vernehmlasser bedauerten, dass die Nutzungsinteressen der Wasserkraft und die wohlerworbenen Rechte der Kraftwerksinhaber zu wenig berücksichtigt werden.
33 Kantone und 2 politische Parteien befürworten den Gegenentwurf. 14 dieser Vernehmlasser stimmen ihm vollständig zu; 21 bringen Vorbehalte an, und zwar hauptsächlich deshalb, weil ihnen die Lockerung der Restwasserbestimmungen zu weit geht. Als ungenügend beurteilt wird diese Lockerung hingegen von 34 Vernehmlassern, darunter 4 Kantonen, 2 Kantonskonferenzen, den Vereinigungen der Elektrizitätswirtschaft und den Kraftwerken.
23 Vernehmlasser lehnen den Gegenentwurf in der vorliegenden Form ab. Dazu gehören u.a. 4 Kantone, 2 Kantonskonferenzen, 1 politische Partei sowie die meisten Vereinigungen der Elektrizitätswirtschaft und deren Mitglieder. Sie bemängeln insbesondere, dass die Nutzungsinteressen der Wasserkraft und die wohlerworbenen Rechte der Kraftwerksinhaber zu wenig berücksichtigt werden.

Der ausführliche Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse findet sich auf der Website der Kommission.

Die Kommission prüfte die Vernehmlassungsergebnisse und stellte fest, dass die Meinungen dort auseinandergehen, wo die Kommission nach Konsenslösungen gesucht hatte. Deshalb hielt sie im grossen Ganzen an ihrem Entwurf fest. Angesichts der Vernehmlassungsergebnisse änderte sie diesen aber insbesondere in folgenden Punkten: Beschleunigung der Revitalisierungen durch die Einführung einer Pflicht der Kantone, Revitalisierungsprogramme zu erstellen; Einführung einer kantonalen Planung der Massnahmen zur Sanierung der Wasserkraftnutzung innert vier bis fünf Jahren und Mitfinanzierung der Planung durch den Bund; Berücksichtigung des Gewässerraums bei jedem wasserbaulichen Eingriff durch die Schaffung eines neuen Artikels betreffend Gewässerraum.
Die Kommission befasste sich zudem erneut mit der Frage, inwiefern die wohlerworbenen Rechte bei der Wasserkraftsanierung berücksichtigt werden sollen. Sie beschloss, den Beitragssatz für Sanierungsmassnahmen auf mindestens 80 Prozent festzulegen, mit der Möglichkeit, ihn bis auf 100 Prozent zu erhöhen, sofern dies zur Respektierung der wohlerworbenen Rechte notwendig ist. Damit hat sie auf weitere Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Beiträge verzichtet. Eine Minderheit will die wohlerworbenen Rechte in stärkerem Masse berücksichtigen und beantragt, dass die gesamten Kosten für Sanierungsmassnahmen zurückerstattet werden.

Die Kommission verabschiedete den Entwurf mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Vorlage kommt nun in den Ständerat und wird dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Mit 6 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass die Bundesversammlung Volk und Ständen empfiehlt, die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ abzulehnen.

Der Gesetzesentwurf und der erläuternde Bericht der Kommission können demnächst auf der Website des Parlaments abgerufen werden.

Bern, 13. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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