Abschluss der Beratungen zur Bahnreform 2

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Die KVF hat an ihren Sitzungen vom Mai und Juni die umfangreiche Zusatzbotschaft über die Bahnreform 2 ( 05.028 ) im Detail beraten. Als letzter Punkt war die Möglichkeit der Gewinnverwendung der KTU (konzessionierte Transportunternehmen) offen geblieben. Dabei war abzuwägen zwischen dem allgemein anerkannten Bestreben, den KTU möglichst Anreiz zur wirtschaftlichen Unternehmensführung zu bieten und dem Bedenken, ob es sinnvoll sei, dass Unternehmen Abgeltungen vom Staat erhalten und gleichzeitig Gewinne an ihre Aktionäre, meist ebenfalls öffentliche Gemeinwesen, ausschütten.
Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf (Personenbeförderungsgesetz PBG, Art. 36) einen Kompromiss vorgeschlagen, indem er den Unternehmen die freie Gewinnverwendung zugesteht, sofern eine Sicherheits-Spezialreserve über eine Dotation von 12 Mio. oder 50% des Jahresumsatzes verfügt. Die KVF begrüsst grundsätzlich die Möglichkeit einer beschränkten Gewinnausschüttung. Um auch kleineren Transportunternehmen diese Möglichkeit zu bieten, beantragt die KVF mit 9 zu 4 Stimmen die Schwelle bei 12 Mio. bzw. 10% des Jahresumsatzes festzulegen. Die gesamte Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Ständerat verabschiedet.

Die Spezialfinanzierung Luftverkehr ( 07.066 ), bezweckt eine Änderung von Art. 86 der Bundesverfassung, um künftig Erträge aus der Flugstreibstoffbesteuerung der Luftfahrt zugute kommen zu lassen. Es handelt sich um rund 44 Millionen Franken (2006), die jährlich für Massnahmen zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus, Umweltschutzmassnahmen und den Schutz vor terroristischen Angriffen eingesetzt werden sollen.
Nachdem sich die beiden Räte in der Sommersession nicht einigen konnten, ob Mittel aus dieser Spezialfinanzierung auch für die Abgeltung von Polizeipersonal in den Flughäfen („Foxes“) und Flugzeugen („Tigers“) (ca. 9 Mio.) herangezogen werden sollen oder nicht – und damit für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stünden – hat sich die KVF-S ein zweites Mal mit der Vorlage befasst. Mit 7 zu 5 Stimmen hat die Kommission entschieden, an ihrem bisherigen Entscheid festzuhalten. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die Spezialfinanzierung sei geeignet, um die Tiger-/Foxes-Kosten zu tragen und die allgemeine Bundeskasse sei nicht weiter zu belasten. Eine Minderheit der Kommission möchte grundsätzlich dem Nationalrat folgen, schlägt allerdings gestützt auf einen Bericht des Bundesamtes für Justiz eine verbesserte Formulierung vor. Das Geschäft ist damit bereit für die Herbstsession.

Die KVF-S hat sich von Vertretern des UVEK über die ersten Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Postgesetzgebung informieren lassen. Eine knappe Mehrheit der Kommission spricht sich gegen eine vorgezogene Marktöffnung aus und möchte diese im Rahmen der Revision des Postgesetzes entscheiden. Die KVF erinnert daran, dass alle Veränderungen bei und für die Schweizerische Post von grossen Teilen der Bevölkerung sehr aufmerksam und kritisch verfolgt werden. Die KVF erwartet deshalb vom Bundesrat, dass er eine ausgewogene und nachhaltige Gesetzesänderung für den Postmarkt vorschlagen wird.

Schliesslich hat die Kommission Vertretungen aus den Kantonen Tessin und Uri zu deren Standesinitiativen, die eine Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene ( 08.304 , 08.305 ) verlangen, angehört. Beide Initiativen fordern, dass im zurzeit in Beratung stehenden Güterverkehrsverlagerungsgesetz ( 07.047 ) eine Bestimmung aufgenommen werde, die Verlagerung bis zum Jahre 2012 einzuführen und zu deren Umsetzung eine Alpentransitbörse zu schaffen. Weiter sollen die Zufahrten zu den Basistunneln rechtzeitig ausgebaut werden. Die Kommission nahm die Anliegen der Kantone entgegen. Da aber die Güterverkehrsvorlage für die Beratung im Nationalrat im Herbst ansteht und die Forderungen der Kantone Tessin und Uri darin weitgehend als Anträge enthalten sind, beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, die Standesinitiativen zu sistieren und die Anliegen auf dem Wege der Gesetzesberatungen weiterzuverfolgen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (C; ZG) am 18. August 2008 in Bern getagt.

Bern, 19. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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