Bessere Aufenthaltsregelung für ausländische Absolventen schweizerischer Hochschulen

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Die von Nationalrat Jacques Neirynck (CVP/VD) eingereichte parlamentarische Initiative ( 08.407 ) verlangt, das Ausländergesetz (AuG) so zu ändern, dass ausländische Absolventen einer Schweizer Hochschule nach Abschluss ihrer Ausbildung leichter eine wirtschaftliche Existenz in der Schweiz aufbauen können. Die geltenden Bestimmungen des AuG tragen sowohl die Interessen der Unternehmen als auch der Hochschulabsolventen zuwenig Rechnung und hemmen die wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Gute Bedingungen im Ausländerrecht werden im Wettbewerb um hoch qualifizierte Arbeitskräfte immer wichtiger. Die Kommission hat mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Die Minderheit der Kommission lehnt die Initiative ab, weil die Zulassungsbestimmungen im Ausländergesetz ausreichten, um die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft zu befriedigen. Die meisten ausländischen Hochschulabgänger würden eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn ein Arbeitgeber ein begründetes Gesuch stelle.

Mit 13 zu 8 Stimmen lehnt die Kommission eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) ab, die eine Verfassungsgrundlage für ein so genanntes „Vorbeugeprinzip“ und entsprechende strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten verlangt ( 08.425 ). Das Ziel der Initiative ist es, dass keine Religionsgemeinschaft ihr Normengefüge über die geltenden weltlich-staatlichen Normen stellen darf und dass der Staat gleichzeitig präventive Massnahmen zur Einschätzung und zur Abwehr möglicher religiös motivierter Gefährdungen ergreifen kann. Die Kommission erachtet die Forderungen der Initiative durch die bestehenden Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen als weitgehend erfüllt. So können nach Artikel 72 der Bundesverfassung Bund und Kantone in ihrer Zuständigkeit Massnahmen zur Wahrung des Religionsfriedens ergreifen. Mit Verweis auf das ebenfalls in der Verfassung verankerte Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit lehnt es die Kommission zudem ab, bestimmte Religionsgemeinschaften quasi unter einen Generalverdacht zu stellen und einer Gesinnungsjustiz zu unterwerfen. Die Minderheit der Kommission will dagegen ein solches Vorsorgeprinzip in der Verfassung verankern, weil immer mehr strafbare Handlungen religiös begründet würden und der Staat daher die Pflicht habe, im Sinne der Vorbeugung geeignete Massnahmen und Sanktionen vorzusehen.

Mit 13 zu 11 Stimmen gibt die Kommission einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion ( 08.409 Pa.Iv. Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten) Folge, die fordert, Eingebürgerten mit einer doppelten Staatsbürgerschaft das Schweizer Bürgerrecht innert einer bestimmten Frist wieder zu entziehen, wenn sie sich schwere Delikte an Leib und Leben zuschulden lassen kommen oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe beziehen. Die Kommission stellt fest, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wer kurze Zeit nach Erwerb des Schweizer Bürgerrechts schwere Straftaten begeht, missbraucht das Vertrauen, das ihm mit der Bürgerrechtserteilung entgegengebracht worden ist. Die Sanktion des Bürgerrechtsentzugs und der damit verbundenen möglichen Ausweisung aus der Schweiz wirkt präventiv, auch in dem Sinne, dass die Behörden die Prüfung der Bürgerrechtsbewerber gründlicher durchführen werden. Nach Auffassung der Kommissionsminderheit verletzt die Initiative das verfassungsmässige Gleichbehandlungsgebot, wonach alle Schweizerinnen und Schweizer gleichgestellt sind, unabhängig davon, ob sie neben dem Schweizer Bürgerrecht noch ein anderes Bürgerrecht besitzen. Nach dem geltenden Recht werde vor jeder Einbürgerung geprüft, ob der Bewerber die schweizerische Rechtsordnung beachtet.

Mit 14 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung stimmt die Kommission einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP, VS) zu, welche die Offenlegungspflichten des Parlamentsgesetzes ausweiten will ( 07.467 ). Die bisher praktizierte Veröffentlichung einer Liste von Interessenbindungen schafft keine genügende Transparenz; aussagekräftiger ist die Höhe der Beträge, welche einzelne Ratsmitglieder für bestimmte Tätigkeiten erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, über derartige finanzielle Verflechtungen informiert zu sein. Dieser Entscheid bedeutet eine Kehrtwende der SPK, hat sie doch in den beiden vorangegangenen Jahren diese Forderung zweimal abgelehnt. Die Kommissionsminderheit hält daran fest, dass eine derartige Regelung zahlreiche schwierige Vollzugsprobleme aufwerfen würde, kaum praktikabel wäre und zur Ungleichbehandlung verschiedener Kategorien von Ratsmitgliedern führen würde.

Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt wurde die parlamentarische Initiative von Nationalrat Walter Wobmann (SVP, SO), welche die Anerkennung von ausländischen Staaten in die Zuständigkeit der Bundesversammlung legen will ( 08.423 ). Das Beispiel der Anerkennung des Kosovo durch den Bundesrat zeige, dass es sich hier um politische Fragen von hoher Wichtigkeit handle. Die Kommission möchte an dieser Zuständigkeit des Bundesrates festhalten, überträgt ihm doch die Bundesverfassung die Vertretung der Interessen der Schweiz nach aussen. Wie gerade das Beispiel der Anerkennung des Kosovo zeigt, wird das Parlament mit der durch das Parlamentsgesetz vorgeschriebenen Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen bei wichtigen aussenpolitischen Vorhaben in zweckmässiger Weise in die Entscheidfindung einbezogen.

Beim Abstimmungsergebnis von 10 zu 10 Stimmen und 2 Enthaltungen wurde mit Stichentscheid des Vizepräsidenten die parlamentarische Initiative von Nationalrat Gerhard Pfister (CVP, ZG) für eine Vereinfachung des Bezugs- und Entschädigungssystems für die Ratsmitglieder ( 08.402 ) abgelehnt. Die zahlreichen Entschädigungen sollten kostenneutral durch Pauschalen ersetzt werden. Die Kommission lehnt dies ab, weil der Aufwand der einzelnen Ratsmitglieder sehr unterschiedlich ist und Pauschalen zu Ungerechtigkeiten führen würden.

Die Kommission tagte am 21./22. August 2008 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP/ZG) und ihres Vizepräsidenten Yvan Perrin (SVP/NE).

Bern, 22. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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