Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts: Anhörungen durchgeführt

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Die Kommission hat drei Professoren, welche sich sowohl wissenschaftlich als auch praktisch mit der Materie befassen, angehört. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung über Eintreten beschliessen.

Der Bundesrat will mit der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts das Unternehmensrecht modernisieren und den wirtschaftlichen Bedürfnissen anpassen. Die Vorlage soll insbesondere die Corporate Governance verbessern: Um die Stellung der Aktionäre als Eigentümer der Gesellschaft zu stärken sollen die Informationsrechte klarer geregelt und bei Privatgesellschaften ein schriftliches Auskunftsrecht geschaffen werden. Die Schwellenwerte für die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte wie zum Beispiel für das Einberufungsrecht sollen gesenkt werden. Gemäss dem Entwurf müssen sich die Mitglieder des Verwaltungsrats jährlich der Wahl durch die Generalversammlung stellen. In privaten Aktiengesellschaften soll zudem ein Recht auf Auskunft über die Höhe der Vergütungen des obersten Managements geschaffen werden.

Ein zweiter Bereich der Revision betrifft die Regelung der Kapitalstrukturen, die flexibler ausgestaltet wird und damit für die Unternehmen mehr Spielraum schafft. Der Gesetzesentwurf schafft weiter die rechtliche Grundlage für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel bei der Vorbereitung und der Durchführung der Generalversammlung. Schliesslich soll das veraltete Rechnungslegungsrecht durch eine einheitliche Ordnung für alle Unternehmensformen ersetzt werden.

Weiter hat die Kommission beschlossen, das Anliegen einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Filippo Lombardi ( 03.446 SchKG. Verstärkter Schutz gegen die Gläubiger), welche das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) revidieren will, im Rahmen der Vorlage zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts ( 08.011 ) und der erwarteten Vorlage zu einer Revision des SchKG zu behandeln.

Die Kommission schloss die Beratung der Vorlage zu einem Patentgerichtsgesetz ( 07.099 ) ab und nahm dieses einstimmig an. Sie folgte im Wesentlichen den Vorschlägen des Bundesrates. Eine starke Kommissionsmehrheit beantragt allerdings, dass die Bundesversammlung die Wahl sämtlicher Richterinnen und Richter (d. h. der haupt- und der nebenamtlichen) vornimmt, während der Entwurf des Bundesrates vorsieht, dass die nebenamtlichen Richterinnen und Richter von der Gerichtskommission gewählt werden.

Das neue Bundespatentgericht wird sich mit zivilrechtlichen Patentstreitigkeiten befassen. Bei Patentverletzungen und in Fragen zur Rechtsgültigkeit wird es die ausschliessliche Zuständigkeit haben. Das Patentgericht setzt sich aus juristisch und aus technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammen und ist somit in der Lage, das für die oft sehr komplexen Patentprozesse notwendige Fachwissen zu erarbeiten. Das heutige System weist Mängel auf, da angesichts der geringen Anzahl von Patentstreitigkeiten nur einige wenige kantonale Gerichte über die erforderliche Fachkenntnis und praktische Erfahrung verfügen.

Da die Vorlagen zu einem Patentanwaltsgesetz ( 07.098 ) und einem Patentgerichtsgesetz ( 07.099 ) angenommen wurden, beantragt die Kommission einstimmig, die parlamentarische Initiative Leumann ( 05.418 Patentgesetz. Schaffung einer Berufsregelung für Patentanwälte und eines Bundespatentgerichtes) abzuschreiben.

Die Kommission hat heute unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Janiak (S, BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 26. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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