SGK-S: BVG-Revision verabschiedet. Eintreten auf Vertragsfreiheit

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In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform, 07.055 s) schlägt der Bundesrat in einer ersten Vorlage eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht sowie eine Stärkung der Oberaufsicht durch Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission vor. Auch sollen zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden. Die Kommission stimmt der Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen zu, wobei sie einige Änderungen vorschlägt: So spricht sie sich gegen die vorgeschlagene Erweiterung des Aufgabenkreises der Revisionsgesellschaften auch auf die materielle Prüfung von Anlagetätigkeit aus. Diese sollen nicht die Verantwortung dafür übernehmen müssen, wie die BVG-Guthaben angelegt sind. Die Anlagestiftungen werden neu ausdrücklich im BVG geregelt. Die zweite Revisionsvorlage sieht Massnahmen für ältere Arbeitnehmende vor. So sollen Reglemente vorsehen können, dass Lohnreduktionen vor dem Rentenalter durch erhöhte Beiträge aufgefangen und so die Höhe der zukünftigen Altersleistungen erhalten werden können (ab 58 Jahren). Ausserdem sollen Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, bis zum Alter von 70 Jahren auch weiter versichert werden und so mit weiteren Beiträgen ihre späteren Leistungen verbessern können. Die Kommission stimmt der Vorlage mit 10 zu 0 ohne Enthaltungen zu. Das Geschäft wird dem Ständerat in der Herbstsession 2008 unterbreitet.

Sodann befasste sich die Kommission erneut mit der Vorlage KVG. Teilrevision. Vertragsfreiheit ( 04.032 sn). Sie ist einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. Anschliessend hat sie sich mit 8 zu 5 Stimmen dafür ausgesprochen, in Richtung eines dualen Grundversicherungsmodells weiter zu arbeiten. In der Grundversicherung soll es die Wahl geben zwischen dem Grundmodell, das der heutigen Regelung entspricht, und einem Vertragsmodell, in dem Leistungserbringer und Versicherer ihre Verträge frei ausgestalten können. Mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für eine teilweise Lockerung des Vertragszwangs wurde das Departement beauftragt. Eine Rückweisung der ganzen Vorlage an den Bundesrat lehnte die Kommission ab. Dies hätte eine weitere Verzögerung der Revision zur Folge gehabt.

Im Weiteren hat sich die Kommission ein drittes Mal mit der Vorlage zur Medikamentenpreisbildung ( Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Vorlage 2, 04.062 – 2) befasst. Danach sollen die Medikamente in der Spezialitätenliste alle drei Jahre auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Es besteht noch eine Differenz: Während der Nationalrat eine Definition der Wirtschaftlichkeit und Preisgünstigkeit von Arzneimitteln im Gesetz verankern will, beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen, die Definition dieser Begriffe in der vorliegenden Revision zu streichen; eine materielle Änderung der bisherigen Regelung ist in diesem Rahmen nicht gewollt.

Mit der Parlamentarischen Initiative, Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen (Gutzwiller, 04.476 n) hat sich die Kommission zum zweiten Mal befasst. Auch diese Vorlage soll noch in der Herbstsession bereinigt werden. Die Kommission hält daran fest, dass Arbeitnehmende nur ausnahmsweise in Raucherräumen beschäftigt werden dürfen, sieht nun aber wie der Nationalrat eine ausdrückliche Zustimmung im Arbeitsvertrag vor. Mit 6 zu 4 Stimmen spricht sie sich dafür aus, dass nebst den Fumoirs auch Raucherbetriebe bewilligt werden können, wenn deren dem Publikum zugängliche Fläche nicht mehr als 100 m2 beträgt. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch die Petition der Klasse 5a, Spiegel, Gegen das Rauchen in öffentlichen Räumen ( 07.2006 n) zur Kenntnis genommen.

Ferner hat es die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt, der Parlamentarischen Initiative SGK-NR, kostspielige medizinisch-technische Geräte und Senkung der Tarife (08-07) gemäss Artikel 109 Absatz 3 ParlG zuzustimmen. Diese will durch die Verhinderung eines Überangebots an teuren medizinisch-technischen Geräten die Gesundheitskosten senken. Für solche Geräte soll eine kantonale Bewilligungspflicht eingeführt, und die Tarife und Preise von Leistungserbringern sollen auf den schweizerischen Bench-mark gesenkt werden. Nach Ansicht der Kommission genügen die heutigen kantonalen Kompetenzen, und auf die Einführung einer neuen Bedürfnisklausel soll verzichtet werden.

Auch die Mo. Heim. Medizinische Mittel und Gegenstände. Sparpotenzial ( 05.3522 ) und die Mo. Humbel Näf. Wettbewerb bei den Produkten der Mittel- und Gegenständeliste (05.3523) haben die Kostensenkung im Gesundheitsmarkt zum Ziel. Sie verlangen, dass Versicherer und Hilfsmittellieferanten Tarife aushandeln und Tarifverträge abschliessen. Die Kommission unterstützt die Stossrichtung der Motionen. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt sie aber, diese in Prüfungsaufträge umzuwandeln. Dadurch soll das Departement mehr Spielraum erhalten, auch andere Lösungen zu prüfen und vorzuschlagen.

Die Mo. Nationalrat (SGK-NR ( 05.410 )). Neuer Regelung der Selbstmedikation ( 07.3290 n) verlangt, dass die Selbstmedikation vereinfacht und die Abgabekompetenz von Drogisten und Apothekern erweitert werden. Die Kommission stimmt der Motion mit einigen Änderungen zu. Unter Wahrung der Patientensicherheit soll eine Erweiterung der Abgabemöglichkeiten erreicht werden.

Die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Zulassungspraxis von Swissmedic (1) ( 06.3413 n) fordert eine Änderung des Heilmittelgesetzes und der entsprechenden Verordnungen, damit die Zulassungsbedingungen für Medikamente gemäss Heilmittelgesetz nicht zu Versorgungsproblemen führen, vor allem in Spitälern. Auf Gesetzesstufe sind die Anliegen der Motion mit der 1. Teilrevision des HMG vom 13. Juni 2008 unterdessen bereits erfüllt. Die Kommission beschliesst einstimmig, die Motion anzunehmen und damit den Druck aufrecht zu erhalten, dass auch die betroffenen Verordnungen rasch angepasst werden.

Schliesslich hat sich die Kommission mit der Mo. Frick Bruno. Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung durch so genannte Billigkassen ( 07.3160 ) befasst. Diese war in der Herbstsession 2007 im Ständerat eingereicht und durch den Rat an die Kommission zur Vorberatung zugewiesen worden. Sie verlangt, dass Krankenkassen unter einheitlicher Leitung (Konzern, Kassenkonglomerate und der gleichen) für die obligatorische Grundversicherung in dieselben Prämienregion dieselbe Prämie festlegen müssen. Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Die Kommission tagte am 26. und 27. August 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Urs
Schwaller (CVP, FR) im teilweisen Beisein von Herrn Bundespräsident Pascal Couchepin.

Bern, 27. August 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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