Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Roland Nef

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Die Finanzdelegation der eidg. Räte hat heute anlässlich ihrer 5. ordentlichen Tagung den Bundesratsbeschluss vom 20. August 2008 zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Roland Nef gründlich geprüft und das Departement befragt. Die Finanzdelegation stellt fest, dass sie in diesem Geschäft bei der getroffenen Vereinbarung über keine Kompetenzen verfügt. Der Entscheid im Grundsatz und in der Höhe der Austrittsleistung liegt in der alleinigen Kompetenz und Verantwortung des Bundesrats.

Bern, 29. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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