Teilnahme der Schweiz am Kernfusionsprojekt ITER beschlossen

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In ihrer gestrigen Sitzung hat die WBK-S den Bundesbeschluss zur Teilnahme der Schweiz am internationalen Fusionsprojekt ITER beraten (Fusionsforschungsprojekt ITER. Teilnahme der Schweiz (08.033) und dazu Herrn Fritz Schiesser, den Präsidenten des ETH-Rats, und Professor Minh Quang Tran, Professor der EPFL, Direktor des dortigen Forschungszentrums für Plasmaphysik und Chef der europäischen Wissenschafts- und Technologiedelegation ITER eingeladen. Es ging in der Kommission um die Fortführung einer seit 1978 bestehenden Forschungskooperation der Schweiz mit der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom im Bereich der Fusionsenergie. Das Projekt ITER ist eine internationale Zusammenarbeit zum Bau des ITER-Fusionsreaktors in Cadarache, Frankreich. Bei der Kernfusion wird im Prinzip Energie wie auf der Sonne gewonnen: Atome von kleinem Atomgewicht (Deuterium und Tritium) fusionieren unter sehr hohen Temperaturen und bilden Helium, was enorme Energiemengen freisetzt. Dies ist das umgekehrte Prinzip der Kernspaltung, wo Atome von grossem Atomgewicht gespalten werden. Mit ITER soll der letzte Entwicklungsschritt von der experimentellen Kernfusion hin zu einer fusionsbasierten Energieproduktion vollzogen werden. Das Projekt basiert auf einem multilateralen Abkommen zwischen den Vertragsparteien Euratom, der Russischen Föderation, der Volksrepublik China, Japan, der Republik Korea, Indien und den USA. Eine Teilnahme ermöglicht der Schweiz eine uneingeschränkte Mitsprache als Vollmitglied sowie die Weiterführung der bisherigen Kooperation im wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Bereich. Die Kommission hat sich einstimmig für die Teilnahme der Schweiz an ITER ausgesprochen und empfiehlt deshalb die Annahme des „Bundesbeschlusses über die Genehmigung zweier Briefwechsel zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom betreffend die Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER“.

Basierend auf der Bundesverfassung, welche eine Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz verlangt, haben die Rektorenkonferenzen (CRUS, KFH und COHEP) Ende 2007 eine Vereinbarung verabschiedet. Diese regelt die Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen. „Gleichwertig, aber andersartig“ – so wird oft der Unterschied zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen dargestellt. Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen können fortan auch das „Andersartige“ kennen lernen. Vertreterinnen und Vertretern der Rektorenkonferenzen sowie der Fachhochschulabsolventenvereinigung (FH Schweiz) informierten die Kommissionsmitglieder über den Stand der Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung dieser Vereinbarung.

Als Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird der Bund künftig nur noch Ausbildungsbeiträge auf der Tertiärstufe unterstützen und zog sich per 1.1.2008 aus der Unterstützung von Ausbildungsbeiträgen auf Sekundarstufe II zurück. Die EDK hat eine Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen in die Vernehmlassung geschickt. Hans Ambühl, Generalsekretär der EDK, orientierte die WBK-S über die Vernehmlassungsergebnisse. Die Kommission erwartet ein rasches Zustandekommen des Konkordats zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge zwischen den Kantonen. Zurzeit sind auf Stufe Parlament mehrere Vorstösse hängig, die eine materielle Harmonisierung des Stipendienwesens fordern. Diese bleiben sistiert, bis Klarheit bezüglich des Konkordats der EDK besteht. Die ständerätliche WBK vertritt einhellig die Ansicht, dass auf Bundesebene eine Lösung gefunden werden muss, sollte zwischen den Kantonen eine Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen nicht gelingen.

Schliesslich hat die WBK-S an ihrer Sitzung Informationshearings zu verschiedenen Themen durchgeführt, so zum Stand der Arbeiten am Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). Die Kommission liess sich ausserdem über erste Erfahrungen des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung in der neuen Organisationsform als Betrieb im dritten Kreis informieren.

Die Kommission tagte am 28. August 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) in Bern.

Bern, 29. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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