Abschaffung der „Dumont-Praxis“

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1. Pa.Iv. Müller Philipp. Einschränkung der „Dumont-Praxis“ 04.457

Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (der so genannten „Dumont-Praxis) kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen. Im Rahmen einer von Nationalrat Philipp Müller eingereichten parlamentarischen Initiative, beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer sowie auf der Ebene der kantonalen Steuern abzuschaffen. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat die Änderung des Entwurfs mit 127 zu 56 Stimmen gutgeheissen.

Die WAK-S hat die Möglichkeit geprüft, die Dumont-Praxis nur bei Instandstellungen abzuschaffen, welche die Einhaltung von Energiestandards (z.B. Minergie) gewährleisten. Basierend auf einem Bericht der Verwaltung, hat sich die Kommission schlussendlich gegen eine solche Koppelung entschieden, da sie neue Abgrenzungsprobleme schaffen würde, welche die Anwendung der Dumont-Praxis weiter komplizieren würden. Die WAK-S hat dem Vorschlag ihrer Schwesterkommission mit 10 zu 0 Stimmen mit 2 Enthaltungen zugestimmt, die Dumont-Praxis gänzlich abzuschaffen und somit die Steuerpraxis zu vereinfachen sowie auf Bundes- und Kantonsebene zu vereinheitlichen. Zudem hat die Kommission die Diskussion zum Anlass genommen, der Verwaltung eine Prüfung der Wirksamkeit des bestehenden Abzugsystems im Bereich der energetischen Investitionen in Auftrag zu geben.

2. Mo. Nationalrat (Leutenegger Filippo). Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften 07.3385

Wer bei der Renovation oder beim Umbau seiner Liegenschaft Energie spart oder die Umwelt schützt, kann nach geltendem Gesetz die Kosten dafür bei der direkten Bundessteuer abziehen. Eine Motion von Nationalrat Filippo Leutenegger verlangt, dass diese Kosten neu nicht nur im Jahre der Investition möglich sein sollen, sondern verteilt über mehrere Jahre. Dies soll verhindern, dass aus steuertechnischen Gründen mit kleinen Sanierungsschritten gearbeitet wird, welche eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung verhindern. In der Herbstsession letzten Jahres hat der Nationalrat der Motion mit 132 zu 47 Stimmen zugestimmt.

Die WAK-S hat in ihrer Sitzung anerkannt, dass die vorherrschende Regelung energetischen Gesamtsanierungen entgegenwirken kann und eine Verteilung der Abzüge auf mehrere Jahre energetisch sinnvoll sein könnte. Sie hat auch die Bedenken des Bundesrates, dass damit das Steuerrecht weiter kompliziert würde, zur Kenntnis genommen. Um den Vorschlag in den Gesamtkontext bestehender und geplanter klimabezogenen Massnahmen im Gebäudebereich zu stellen, hat die Kommission einstimmig beschlossen, den Motionstext im Sinne eines Prüfungsauftrages abzuändern. Der Ständerat wird das Geschäft in der kommenden Herbstsession behandeln.

3. Kommissionsmotion zur steuerlichen Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten

An ihren zwei letzten Sitzungen vom 1. Juli und 1. September hat die WAK-S sich mit der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungsabzügen auseinandergesetzt und dabei den Bericht und Antrag einer eigens für diese Thematik eingesetzten Subkommission zur Kenntnis genommen.

Mit 7 zu 5 Stimmen hat die WAK-S schliesslich eine Kommissionsmotion verabschiedet, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten neu zu regeln.

Ziel dieser Neuregelung soll es sein, die beruflich veranlassten Aus- und Weiterbildungskosten nach dem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu behandeln. Dank einer möglichst klaren Regelung soll zudem die unterschiedliche Auslegung in den Kantonen, welche immer wieder für Missmut sorgt, eingedämmt werden.

Gemäss dem Vorschlag der Mehrheit der WAK-S sollen nicht wie heute nur Kosten für Ausbildungsgänge abziehbar sein, welche die Steuerpflichtigen befähigen, seine Tätigkeit im angestammten Beruf besser auszuüben. Neu sollen auch die Kosten für Ausbildungen abziehbar sein, welche zu einem Berufsaufstieg oder zu einer beruflichen Neuorientierung befähigen.

Aus finanzpolitischen Überlegungen sollen die Abzugsmöglichkeiten insofern eingeschränkt werden, als dass Kosten für die Erstausbildung nicht abziehbar sind. Im Übrigen soll eine betragsmässige Obergrenze festgelegt werden.

Die Kommissionsmotion vereint jene Anliegen der verschiedenen in der WAK-S hängigen Initiativen und Motionen, welche von der Mehrheit der WAK-S befürwortet werden. Bewusst verzichtet hat die Kommission dabei auf einen Abzug von Ausbildungskosten von Kindern, für welche die Eltern aufkommen.

Gemäss einem Berechnungsmodell, welches die Subkommission der WAK-S bei der Steuerverwaltung in Auftrag gegeben hatte, ist mit der Neuregelung zusätzlich zu den geschätzten Abzügen für Weiterbildung von aktuell geschätzten 75 – 89 Mio. CHF Franken mit ca. 42 – 52 Mio. CHF Mindereinnahmen zu rechnen.

Die Kommissionsminderheit beantragt die Motion abzulehnen. Sie kritisiert, dass die Ausweitung eines bestehenden Abzugstatbestands den Bestrebungen das Steuersystem zu vereinfachen klar zuwiderlaufe zumal auch die neue Regelung Abgrenzungsprobleme kreiere, welche auch in Zukunft zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung in verschiedenen Kantonen führen werden.

Des Weiteren bezweifelt die Minderheit die Effektivität von Aus- und Weiterbildungsabzügen. Sie weist darauf hin, dass Experten mehrfach aufgezeigt haben, dass der Mitnahmeeffekt von Ausbildungsabzügen gross ist – dass also die meisten Aus- und Weiterbildungen auch dann besucht würden, wenn deren Kosten nicht abzugsfähig wären. Jene Bevölkerungsteile, welche sich unterdurchschnittlich häufig und intensiv weiterbilden, verdienen demgegenüber oft zu wenig, um einen Abzug überhaupt geltend machen zu können. Die Minderheit würde es deshalb vorziehen, wenn die Steuereinnahmen, auf die durch die Neuregelung verzichtet werden soll, zur zielgerichteten Förderung von Weiterbildung eingesetzt würden.

Die Kommissionsmotion wird in der Herbstsession vom Ständerat behandelt. Wird sie angenommen, so muss sich als nächstes die WAK des Nationalrates über den Vorstoss beugen. Die Kommissionsmotion ist im Internet unter der Geschäftsnummer 08.3450 abrufbar.

4. Kt.Iv. SO. Einführung einer Einheitssteuer (Flat Tax) 05.307; Kt.Iv. AG. Einführung eines neuen Steuersystems 05.310

Die zwei Standesinitiativen streben eine Revision und Vereinfachung der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen an. Die Solothurner Initiative verlangt die Einführung einer Einheitssteuer mit ein bis drei Tarifstufen und höchstens ein bis drei Abzugsmöglichkeiten. Die Aargauer Initiative verlangt die Einführung eines neuen Steuersystems, welches gerechter, einfacher und transparenter, wachstumsfördernder sowie international wettbewerbsfähiger ist, wobei als Modelle die Einheitssteuer oder die duale Einkommenssteuer genannt werden.

Nachdem der Ständerat den Initiativen im Oktober 2007 keine Folge gegeben hatte, der Nationalrat im Dezember 2007 hingegen beschloss, diesen beiden Standesinitiativen Folge zu geben, sind die Geschäfte zum zweiten Mal in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates zur Vorberatung.

Im Rahmen der Behandlung dieser beiden Initiativen hat die Kommission mit mehreren Experten und Praktikern wichtige Anhörungen über die Möglichkeiten der Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen durchgeführt (siehe Pressemitteilung der Kommission vom 7. April 2008). Anschliessend an diese Anhörung hat die Kommission der Verwaltung den Auftrag erteilt, ihr einen Bericht über die Möglichkeiten und Konsequenzen der Abschaffung einzelner Steuerabzüge vorzulegen. Anlässlich der jetzigen Sitzung hat die Kommission diese Überlegungen der Verwaltung, welche ihr die Notwendigkeit einer Steuervereinfachung insbesondere der natürlichen Personen bestätigt haben, zur Kenntnis genommen.

Was die zwei kantonalen Initiativen betrifft, über welche sie formell zu entscheiden hatte, kam die Kommission zum Schluss, dass sie inhaltlich mit der Stossrichtung insbesondere der Kt. Iv. AG einverstanden ist. Wegen der Komplexität der Materie bezweifelt die Kommission allerdings, dass das Parlament eine solche Vorlage selber ausarbeiten sollte und ist deshalb der Meinung, dass die Kantonale Initiative nicht das richtige parlamentarische Instrument ist. Eine Motion wäre adäquater, weil sie den Bundesrat damit beauftragen würde diese komplizierte Reform zu führen.

In diesem Sinne erwähnt die Kommission, dass der Ständerat bereits eine Motion Pfisterer ( 07.3607 Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen) überwiesen hat, deren Stossrichtung jener der beiden Standesinitiativen entspricht und die im Moment in der Schwesterkommission des Nationalrates hängig ist. Deshalb hat die Kommission beschlossen, beide Initiativen zu sistieren, bis die Motion Pfisterer vom Nationalrat überwiesen wurde. Falls dies der Fall ist, beabsichtigt die Kommission die Arbeiten der Verwaltung aufmerksam zu verfolgen und zu unterstüzen.

5. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) 08.054

Mit der vorliegenden Botschaft des Bundesrates zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse soll das seit 12 Jahren geltende Gesetz revidiert werden. Kern der Vorlage ist die autonome Einführung des so genannten „Cassis-de-Dijon-Prinzips“ durch die Schweiz, das heisst dessen Anwendung durch die Schweiz auf bestimmte Einfuhren aus der Europäischen Gemeinschaft (EG) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dadurch sollen in der Schweiz auch solche Produkte in Verkehr gebracht werden können, welche nach den Vorschriften der EG oder eines EG/EWR-Mitgliedstaates hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr sind. Das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ wird nicht gelten für Produkte, die einer Zulassungspflicht oder einem Einfuhrverbot unterliegen oder einer vorgängigen Einfuhrbewilligung bedürfen. Ausserdem sind Massnahmen für die Vermeidung der Inländerdiskriminierung vorgesehen.

An der heutigen Sitzung hat die WAK des Ständerates die Arbeit zur Revision des THG aufgenommen und dazu eine Anhörung durchgeführt. Es wurden Economiesuisse, der Gewerbeverband, der Bauernverband, die Konsumentenschutzorganisationen, die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien, die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz und der Schweizerische Markenartikelverband angehört.

Die Kommission wird anlässlich ihrer Sitzung vom 30.-31. Oktober über das Eintreten entscheiden und gegebenenfalls mit der Detailberatung beginnen.

6. Patentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht 08.010

Dieses Geschäft wurde anlässlich einer Pressekonferenz behandelt. Für die Einzelheiten zu den Anträgen der Kommission verweisen wir sie auf die Fahne unter folgendem Link: http://www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2008/20080010/S2%20D.pdf

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 1. und 2. September 2008 in Bern getagt.

Bern, 2. September 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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