Kommission gegen Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Christoph Mörgeli

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Aufgrund einer Anzeige einer Privatperson eröffnete die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen Nationalrat Mörgeli wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 des Strafgesetzbuches sowie Art. 8 und 47 des Parlamentsgesetzes). Ende Juni 2008 ersuchte sie das Parlament, die Immunität von Nationalrat Mörgeli aufzuheben und die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen.

In der Untersuchung geht es um die Zuspielung eines Protokollauszugs der Sitzung vom 1. Februar 2008 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur an die Presse. Nationalrat Mörgeli leitete der Presse am 8. oder 9. Februar zunächst seine Handnotizen weiter, die er gemacht hatte, als ihm die Tonaufnahmen von der Sitzung vom 1. Februar in den Räumlichkeiten der Parlamentsdienste abgespielt wurden. Am 19. März händigte er der Presse an einer von ihm organisierten Medienkonferenz CD-ROMs mit einer Kopie der Tonaufnahmen der Kommissionssitzung aus.

Die Kommission ist auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft eingetreten, weil der Sachverhalt in Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit von Nationalrat Mörgeli steht.

Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat, die Immunität von Nationalrat Mörgeli nicht aufzuheben.

Die Mitglieder der Kommissionsmehrheit begründen diesen Entscheid allerdings unterschiedlich. Die einen halten an der Praxis der Bundesversammlung fest, wonach in der Regel die parlamentarische Immunität ihrer Mitglieder nicht aufzuheben sei. Andere sind der Meinung, dass in diesem Fall die Indiskretion weniger schwer wiege als im Indiskretionsfall von Nationalrat Toni Brunner, mit dem sie sich im Juni befasste. Zum einen handle es sich diesmal nicht um Arbeitsunterlagen einer Kommission, zum andern betreffe die Indiskretion nicht eine Aufsichtskommission. Andere wiederum erinnern an die besonderen Umstände dieses Falles; sie führen insbesondere die Aussagen an, welche an der Kommissionssitzung vom 1. Februar gemacht wurden, und weisen darauf hin, dass sich verschiedene andere Personen ebenfalls in der Öffentlichkeit zu diesem Vorfall geäussert hatten.

Eine Minderheit der Kommission möchte die parlamentarische Immunität von Nationalrat Mörgeli aufheben. Für sie ist es wichtig, dass das Parlament seinen Vorschriften Nachachtung verschafft. Dies beginne mit der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen: Es gehe nicht an, dass jedes Ratsmitglied für sich alleine entscheide, was geheim zu halten sei und was an die Öffentlichkeit getragen werden dürfe. Auch wurde darauf hingewiesen, dass Nationalrat Mörgeli in voller Kenntnis der Vertraulichkeitsbestimmungen gehandelt habe.

Die beiden Räte entscheiden, ob die parlamentarische Immunität aufgehoben wird oder nicht; zuerst behandelt der Rat, dem das beschuldigte Ratsmitglied angehört, das Gesuch (At. 17 Abs. und ParlG). Für die Vorberatung sind die Kommissionen für Rechtsfragen zuständig (Art. 21 Abs. 3 GRN und Art. 17 Abs. 4 GRS). Beide Kommissionen geben dem beschuldigten Ratsmitglied Gelegenheit zur Stellungnahme (siehe Art. 17 Abs. 3 ParlG).

Die Kommission für Rechtsfragen tagt heute und morgen (11. und 12. September 2008) unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (RL/UR) in Bern. Über weitere an ihrer Sitzung behandelte Geschäfte informiert die Kommission separat.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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